Zitierweise: HAUT 2022;33(5):292-293.
Auch wenn so genannte Wunschleistungen liquidiert werden, müssen alle Regeln der GOÄ eingehalten werden. Sonst droht spätestens dann Ärger, wenn es zum Streit über Form und Höhe einer Rechnung kommt.
Deshalb spielt das Stichwort „IGeL“ neben den inzwischen vom Gesetzgeber geforderten Formalitäten (schriftlicher Vertrag, wirtschaftliche Aufklärungspflicht, …) hier eine wesentliche Rolle.
In der GOÄ sind für Anti-Aging typische Leistungen nicht auf den ersten Blick zu finden. Und es ist zu unterscheiden, ob die nachgefragten Behandlungsmethoden vom gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungsschutz abgedeckt sind. Prinzipiell kommt keines der beiden Versicherungssysteme für Wunschleistungen auf.
Mithilfe spezieller Cremes oder anderer Substanzen werden die Patientinnen und Patienten hauptsächlich in Kosmetikstudios behandelt. Wenn Sie derartige Einrichtungen neben Ihrer niedergelassenen Praxis betreiben wollen, ist es zuvor unerlässlich, sich von Steuerberater und Rechtsanwalt intensiv beraten zu lassen – ansonsten gehen Sie nicht überschaubare Risiken ein, die sich sogar auf den Betrieb Ihrer „gewöhnlichen“ Praxis auswirken können. Auch bei einer Konzentration auf die kosmetische Chirurgie müssen Punkte wie Umsatz- und Gewerbesteuer sowie berufsrechtliche Aspekte gründlich geklärt werden.
Zu jeder Anti-Aging-Behandlung gehört, dass die Patienten zuvor ausführlich ärztlich beraten und nötigenfalls auch untersucht werden. Je nach Dauer und Intensität dieser Grundleistungen stehen dafür die GOÄ-Positionen 1 und 3 sowie 5 bis 8 zur Verfügung.
Beratungsgespräche zum Anti-Aging sind meist besonders ausführlich. Allerdings gibt es hierfür in der GOÄ nur die Ziffer 3. Zwar existiert Ziffer 34 GOÄ mit der Mindestvorgabe von 20 Minuten. Allerdings kann sie seriös nur angesetzt werden, wenn eine nachhaltig lebensverändernde oder gar lebensbedrohliche Erkrankung erörtert wird.
Microneedling
Um Microneedling sachgerecht abzurechnen, können entsprechend § 6 GOÄ (Analogbewertung) sogar Leistungen ab Ziffer 2440 ff. herangezogen werden. Notwendig ist es, die konkret erbrachte Leistung in der Rechnung zu beschreiben und den Originaltext mit dem Zusatz „entsprechend“ respektive „analog“ zu wiederholen. Da hierbei teils lokal betäubt werden muss, kommen die einschlägigen GOÄ-Positionen 490 oder 491 zusätzlich infrage. Dies gilt auch beim Chemical Peeling.
Botulinumtoxin
Für jede einzelne Injektion von Botulinumtoxinen kann die GOÄ-Position 252 berechnet werden. In einem mittelgroßen Bereich können durchaus 10 bis 25 oder sogar mehr Einzelinjektionen gesetzt und abgerechnet werden.
Auslagenersatz, Einzelauslagen, Abdingung
Das injizierte Toxin kann entsprechend § 10 GOÄ zusätzlich zum Honorar als Auslage angesetzt werden. Hierbei ist wesentlich, dass nur die jeweils verabreichte Substanz zu ihrem Einstandspreis berechnet werden darf. Aufschläge, auch Verluste durch abgelaufene Haltbarkeit usw., dürfen via § 10 GOÄ nicht geltend gemacht werden.
Ab einem Betrag von mehr als 25,56 Euro muss der Rechnung ein Beleg über die Einzelauslage beigefügt werden.
Sollte das Arzthonorar dafür noch nicht im auskömmlichen Bereich liegen, ist es nach § 2 GOÄ möglich, die Honorarhöhe mit einer Honorarvereinbarung abzudingen.