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Praxisübergabe

Praxisübergabe an ein MVZ: Wie bereite ich mich optimal vor?

Die Abgabe der eigenen Praxis an ein investorenbetriebenes Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) kann unter den verschiedenen Möglichkeiten der Praxisübergabe eine geeignete Wahl sein. Dr. med. Gerd Rauch, Ärztlicher Leiter des MVZ OCP Kassel Lichtenau, hat vor vier Jahren seine orthopädische Praxis an eine Klinik übergeben und ist jetzt als Ärztlicher Leiter dort weiter tätig. Er teilt seine Erfahrungen zur Praxisübergabe im Interview.


10.09.2024
G. Rauch
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Interviewpartner:

Dr. med. Gerd Rauch
FA für Orthopädie und Unfallchirurgie, 
Leiter MVZ OCP Kassel Lichtenau gGmbH, 
D-Arzt,
BVOU Landesvorsitzender Hessen,
Mannschaftsarzt MT Handballbundesliga
www.ocp-kassel.de


Sehr geehrter Herr Dr. Rauch, was sollte der Praxisinhaber bei der Nachfolgeplanung beachten?

Dr. Rauch: Das Wichtigste ist die persönliche Lebensgestaltung und natürlich bei Gemeinschaftspraxen bzw. größeren Berufsausübungsgemeinschaften (BAGs) die Lebensplanung, die Altersstruktur und die Interessen der Praxispartner. Der Praxisverkauf muss rechtzeitig geplant werden, das heißt ein Vorlauf von fünf Jahren wäre dabei wünschenswert, da es sich um einen längeren Entscheidungsprozess handelt. Vorab sollte geklärt werden, ob man weiterarbeiten möchte und wenn ja, wie lange und wie viel. Ein wichtiger Punkt ist auch die selbstkritische Analyse der eigenen Praxis und des Standorts.

Welche Aspekte sind im Abgabeverfahren für den Abgeber relevant?

Dr. Rauch: Hier gibt es große Unterschiede je nachdem, ob es sich um eine Einzelpraxis handelt oder um eine größere, z. B. operative Gemeinschaftspraxis. Der Standort der Praxis ist sehr wichtig. Liegt die Praxis in einem beliebten, eher lukrativen Großstadtviertel mit Parkhaus und gutem Anschluss an öffentliche Verkehrsmittel oder ist es eine Einzelpraxis auf dem Land? Hier muss eine kritische Marktanalyse erfolgen, inwieweit die Praxis gut veräußerbar ist oder ob sie als Teil der Praxis gut veräußert werden kann. Weiterhin muss analysiert werden, ob die Praxis auf dem neuesten Stand ist, das heißt volldigitalisiert, mit neuen Geräten und ggf. gut ausgestattetem, modernem OP-Trakt. Ist die Patientenzusammensetzung gut und besteht eine Zuweisungsstruktur?

Wie kann die Übergabe der Praxis möglichst reibungslos vonstatten gehen?

Dr. Rauch: Voraussetzung ist zunächst die exakte Zusammenstellung aller Unterlagen, d. h. die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) der letzten 3–5 Jahre, entsprechende KV- und Privatabrechnungen und ggf. BG-Abrechnungen, IGeL-Leistungen, Gutachtenhonorare, aktualisierte Inventarliste und Ausstattung der Praxis, Mitarbeiter- und Mietverträge, alle Facharztzeugnisse und Zusatzqualifikationen für die Vertraulichkeitsprüfung (sog. Due Diligence). Wie lange ist die Immobilie am Standort abgesichert? Oder muss die Praxis ggf. an einen anderen Standort überführt werden? 

Bei Großpraxen und BAGs ist es zwingend notwendig zu analysieren, ob jüngere Kollegen in die Praxis aufgenommen werden sollen oder ob die Praxis als Ganzes verkauft werden soll. Hierzu sind die individuellen Lebenspläne kritisch abzuwägen. Sollte eine größere BAG verkauft werden, muss eine einheitliche Verkaufsstrategie mit Verhandlungskorridoren, z. B. Kaufpreis, vorab konsentiert und ein Verhandlungsteam gebildet werden, um mit einer Stimme zu sprechen. Zudem sollten Sie professionelle Berater an Bord holen, denn die Praxiskäufer, z. B. eine Private-Equity-MVZ-Kette oder ein Klinik-MVZ, schicken in der Regel Vertragsprofis und Sie verkaufen nur einmalig. 

Die steuerlichen Aspekte mit halbem Steuersatz ab dem 55. Lebensjahr nach § 34 Einkommensteuergesetz sind natürlich zu beachten. Weiterhin sollten Sie überlegen, wie lange sie nacharbeiten wollen. In der Regel ist eine weitere dreijährige Vertragsarzttätigkeit zwingend notwendig, um die Zulassung am Standort zu erhalten. Hier muss geschaut werden, inwieweit eventuell auch eine Teilzeittätigkeit möglich ist oder welchen Umfang der Jahresurlaub einnehmen soll. 

Was ist ein Multiple?

Ein Multiple, das heißt Ertragsmultiple, ist der Vorsteuergewinn (EBITDA) abzüglich des zukünftig vereinbarten Angestelltenjahresgehalts aller Ärzte. Häufig wird ein anteiliger Zusatzkaufpreis, der Earnout, von 10–40 % des Kaufpreises vereinbart, der an bestimmte wirtschaftliche Bedingungen für einen suffizienten Weiterbetrieb der Praxis geknüpft ist. Häufig ist er nur schwer erreichbar. Der Earnout wird erst nach 3–5 Jahren ausgezahlt.

Die Kaufpreisgestaltung richtet sich vor allem nach dem Markt. Im Extremfall werden Praxen auf dem Land verschenkt, während hochspezialisierte, große Facharztpraxen (z. B. Labor-, Radiologie-, operative Augen- und Orthopädiepraxen) für das 5–10-fache „Multiple“ verkauft werden (s. Infobox). Die sehr hohen Multiples sind nur für Top-Praxen zu erzielen, die der Investor unbedingt strategisch erwerben will. In letzter Zeit gehen die Multiples nach unten. Das alte Ärztekammermodell mit dem 2,5-Fachen des Jahresgewinns abzüglich eines fiktiven Oberarztgehalts gehört zunehmend der Vergangenheit an. 

Sehr wichtig ist Ihr anschließender Angestelltenvertrag, häufig mit variablem Anteil, der an den wirtschaftlichen Erfolg gebunden ist. Beachten Sie: Was nützt Ihnen ein Multiple von 7, wenn Sie keine Chance haben, den 40 %-Earnout und Ihren variablen Gehaltsanteil zu erreichen? Dann arbeiten Sie lieber selbstständig weiter. Achten Sie deshalb nicht nur auf den Bruttoverkaufspreis, sondern auch darauf, ob Sie Ihre gute Medizin unter dem neuen Träger genauso weitermachen können.

Welche wirtschaftlichen Überlegungen sind im Vorfeld wichtig?

Dr. Rauch: Praxisabgeber sollten mit ihren Steuerberatern und einem in Transaktionen erfahrenen, beratenden Juristen ein erfahrenes Beratungsteam zusammenstellen, um auch einen realistischen Praxisverkaufspreiskorridor zu ermitteln. Arbeiten Sie sich auch selbst hinreichend in das Thema ein: Direkte Verhandlungen mit einem Praxisinteressenten, Veräußerung des Praxisanteils in einer Gemeinschaftspraxis, Verkauf der gesamten Gemeinschaftspraxis an andere Gemeinschaftspraxen, Klinik-MVZ oder private MVZ-Ketten. Gehen Sie aktiv mit einem guten schriftlichen Konzept auf die infrage kommenden Investoren, Klinik-MVZs und/oder interessierte Großpraxen zu.

Zum Verhandlungsbeginn wird bei den MVZ-Ketten häufig ein „Letter of Intent“ mit Verhandlungskonditionen gewünscht. Vermeiden Sie hierbei möglichst die häufig von der Gegenseite gewünschte sogenannte „langlaufende Verhandlungsexklusivität“, denn dann können Sie womöglich nur für ein Jahr mit nur diesem einen Investoren-MVZ verhandeln. Mehrere Kaufinteressenten parallel sind strategisch besser. In den Letter of Intent sollte einfließen, welche Arbeitsleistung Sie nach dem Verkauf noch leisten möchten und wie lange. Auch muss eine ggf. erwünschte Geschäftsführertätigkeit von Ihnen besonders bedacht werden, da Sie hier in der persönlichen Haftung sind und häufig noch einen kaufmännischen Mit-Geschäftsführer haben bzw. der neue Besitzer auch festlegt, was überhaupt investiert wird und welche Arbeitsbedingungen Sie haben. 

Weiterhin ist wichtig, absolute Vertraulichkeit zu vereinbaren. Sie sollten erst intern alles klären, dann die Verhandlungen sehr vertraulich führen und die Mitarbeiter nach Möglichkeit nicht mit einbeziehen – und wenn, dann nur die Praxismanagerin. Erst wenn die Sache unterzeichnet ist, sollten Sie an die Öffentlichkeit gehen und dann auch rechtzeitig die Anträge beim Zulassungsausschuss der KV stellen. Hier sollten Sie unbedingt abklären, dass der übernehmende Praxispartner bzw. gerade auch MVZ-Investorengesellschaften über genügend Liquidität verfügen. Denn das Schlimmste, was passieren kann, ist, dass es zu einem Verkauf („Closing“) kommt, das Geld nicht fließt und Sie die Praxis bereits dem Zulassungsausschuss übergeben und die Öffentlichkeit informiert haben. Zu diesen Supergaus ist es auch schon 
gekommen.

Worauf kommt es bei der Kommunikation im Praxisteam während des Übergabeprozesses an?

Dr. Rauch: Für die Zusammenstellung der umfassenden Unterlagen ist in der Regel die streng vertrauliche Einbeziehung der Praxismanagerin, ggf. auch des Leitungsteams notwendig. Das gesamte Praxisteam sollte erst am Ende informiert werden, wenn die Verträge unterzeichnet sind. Die Vorstellung des neuen Besitzers sollte zeitnah erfolgen mit einer wertschätzenden Übergabe und dem Hinweis, dass alle Mitarbeiter zu den gleichen Konditionen übernommen werden und auch die Ärzte wie bisher in der Praxis weiterarbeiten.

Vielen Dank für das Gespräch!