Hausärztinnen und Hausärzte müssen damit rechnen, dass sich ihre Patientenschaft im IGeL-Monitor informiert und die in der Praxis angebotenen IGeL kritisch hinterfragt. Dann gilt es, Begründungen parat zu haben, wenn Sie darauf angesprochen werden, warum Sie ggf. dennoch negativ bewertete IGeL anbieten.
Atteste und Gutachten
Nur wenn Atteste und Gutachten von Krankenkassen angefordert werden oder dem Krankheitsnachweis auf der Arbeitsstelle (AU-Bescheinigung) dienen, tragen die Krankenkassen die Kosten.
Bewertung: Ohne Bewertung
Lichttherapie bei Depressionen
Einige Übersichtsarbeiten kommen zu dem Schluss, dass die Lichttherapie die depressiven Beschwerden etwas besser lindert als eine Scheinbehandlung. Da die Lichttherapie keinen UV-Anteil hat, gilt sie als unbedenklich.
Bewertung: Tendenziell positiv
M2-PK-Test zur Früherkennung von Darmkrebs
Anders als der Test auf Blut im Stuhl zulasten der gesetzlichen Krankenkassen, ist die Untersuchung auf M2-Pyruvatkinase(PK), die von Tumorzellen im Darm abgesondert wird, eine IGeL. Unklar ist, ob der M2-PK-Test eine sinnvolle Ergänzung zur Untersuchung auf Blut im Stuhl ist. Fällt der Test positiv aus, ist eine Darmspiegelung zu empfehlen. Die ärztliche Leitlinie zum Darmkrebs rät vom M2-PK-Test ab.
Bewertung: Unklar
Ozon-Eigenbluttherapie bei Long-/Post-COVID
Wichtig
- Informieren Sie sich im IGeL-Monitor zu den in der Praxis angebotenen IGeL.
- Auch IGeL, die im IGeL-Monitor negativ bewertet sind, können in der Praxis angeboten werden.
- Haben Sie Argumente parat, wenn Sie negativ bewertete IGeL in Ihrer Praxis dennoch anbieten.
Venös entnommenes Blut wird extrakorporal mit einem Sauerstoff-Ozongemisch angereichert und abhängig von der Menge des entnommenen Bluts intravenös oder intramuskulär injiziert. Bislang konnte der IGeL-Monitor keine Studien ermitteln, welche den Nutzen bzw. mögliche Schäden dieser Therapie belegen. Die Reinjektion des aufbereiteten Bluts kann unerwünschte Nebenwirkungen auslösen.
Bewertung: Unklar
Biofeedback-Therapie bei Migräne
Biofeedback ist eine Entspannungstechnik, mit deren Hilfe unbewusst ablaufende Körpervorgänge aktiv beeinflusst werden. Über elektronische Messgeräte erhalten die Betroffenen eine hör-, sicht- oder fühlbare Rückmeldung. Der IGeL-Monitor hat Studien zum Biofeedback dahingehend ausgewertet, inwieweit diese Therapieart zur Migränevorbeugung bzw. bei der Behandlung von Migräneattacken positive Wirkungen zeigt. Aussagekräftige Ergebnisse wurden nicht gefunden. Nach der GOÄ ist Biofeedback mit der Nr. 838 analog zu berechnen. Wirtschaftlich sinnvoll dürfte diese Therapieform nur sein, wenn sie häufig erbracht wird. Die Kosten für entsprechende Biofeedbackgeräte liegen im vierstelligen Bereich.
Bewertung: unklar
Hyaluronsäure-Injektion bei Kniearthrose
Studien zu dieser Behandlungsart lassen erkennen, dass sich im Vergleich zu Placebo die Schmerzen etwas mehr reduzieren lassen. Nach Hyaluronsäure-Injektionen können an der Injektionsstelle unerwünschte Nebenwirkungen auftreten. Die Abwägung von Nutzen und Schaden sieht der IGeL-Monitor als komplex an.
Bewertung: Tendenziell negativ
HbA1c-Bestimmung zur Früherkennung von Typ-2-Diabetes
Für Menschen, die an Diabetes erkrankt sind, kann die HbA1c-Bestimmung als Verlaufskontrolle zu Lasten der Krankenkassen erbracht werden. Als Früherkennungsuntersuchung ist diese Bestimmung eine IGeL. Gemäß Recherchen des IGeL-Monitors lässt sich anhand der vorliegenden Studien nicht beurteilen, ob der HbA1c-Test Typ-2-Diabetes früher entdecken und durch die nachfolgende Therapie den Verlauf günstiger beeinflussen kann als der Nüchternblutzuckertest.
Bewertung: Unklar
Hochtontherapie
Durch die Anwendung elektrischer Impulse sollen sich die verschiedensten Krankheiten behandeln lassen, von Schmerzen über Schlaflosigkeit bis hin zu offenen Beinen. Zur Behandlung von Durchblutungsstörungen und bei diabetischer Polyneuropathie fand der IGeL-Monitor in zwei Studien eine kurzfristige Linderung der Beschwerden aber ansonsten keinen Hinweis auf einen Nutzen oder Schaden.
Bewertung: Unklar