Tipps zur Gestaltung der Mitarbeiterbereiche in der Arztpraxis
Die Gestaltung von Mitarbeiterbereichen in der Arztpraxis beeinflusst Motivation und Leistungsfähigkeit. Dieser Beitrag zeigt, wie Pausenraum, Umkleide und Sanitärbereich funktional, regelkonform und mitarbeiterfreundlich geplant werden.
16.09.2025
A. Knoop
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Warum Mitarbeiterbereiche in der Arztpraxis so wichtig sind
Über den Erfolg einer Arztpraxis entscheiden neben den Fähigkeiten des Arztes vor allem die Kompetenzen der Mitarbeiter. Sie sind nicht nur medizinisch ausgebildetes Fachpersonal, sie sind auch ein Aushängeschild der Praxis. Entsprechend sollte der Umgang zwischen Arzt und Mitarbeiter professionell und darüber hinaus der Arbeitsplatz, speziell der Personalbereich, freundlich gestaltet sein und den Anforderungen des Arbeitsschutzes entsprechen. Zu diesen Bereichen zählen ein Pausenraum, ein Sanitär- und ein Umkleidebereich.
Das Arbeitsschutzgesetztes ist der übergeordnete Rahmen für grundlegende Pflichten von Arbeitgebern und Beschäftigten zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit. Über Mindestvorschriften z.B. in der Arbeitsstättenverordnung werden in den technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) detailliertere Angaben an den Arbeitsplatz beschrieben. Inhaltlich befassen sich fast alle Themen der ASR mit der baulichen Herrichtung einer Praxis. Das reicht von Raumabmessungen, Belichtung, Belüftung, Raumtemperatur, Lärm, Fenster, Türen, Sanitärräume bis hin zu Maßnahmen gegen Brände, Flucht- und Rettungswege, barrierefreies Gestalten von Arbeitsstätten.
Mitarbeiterfreundlicher Pausenraum in der Praxis
Pausenräume sind gemäß Arbeitsstättenrichtlinien Räume, in denen sich Angestellte während einer Arbeitspause erholen können. Sie ermöglichen den Beschäftigten eine angemessene Regeneration ihrer Arbeitskraft. In einer Arztpraxis ist dieser Raum ein unverzichtbarer Bestandteil des betrieblichen Alltags. Denn den Angestellten steht in der übrigen Praxis ansonsten kein adäquater Raum zur Verfügung; Anmeldungen gehören nicht zu einem adäquaten Pausenbereich.
Anforderungen für diese Räume sind laut Arbeitsstättenrichtlinien unter anderem:
eine ausreichende Grundfläche und Höhe, das bedeutet pro Mitarbeiter eine Fläche von 1m², jedoch mindestens 6m² zzgl. Verkehrsweg und zzgl. Teeküche mit ausreichender Bewegungsfläche ausreichendes Tageslicht
eine zweckentsprechende Ausstattung mit zumindest Kühlschrank, Kaffeemaschine, Mikrowelle und Abfalleimer mit Deckel
Sanitärbereiche für das Praxisteam: Anforderungen und Ausstattung
Unter Sanitärräume fallen sowohl Toiletten- und Waschräume sowie Umkleideräume. Die Größe der Sanitärräume einschließlich der Anzahl von Toiletten, Urinalen und Handwaschgelegenheiten hängt von der Anzahl der Beschäftigten und der Gleichzeitigkeit der Nutzung ab. Für weibliche und männliche Beschäftigte sind Toiletten- Wasch- und Umkleideräume getrennt herzustellen. Eine Ausnahme besteht bei Betrieben bis zu neun Beschäftigten nur dann, wenn eine zeitlich getrennte Nutzung sichergestellt ist. Angestellte in einer Arztpraxis haben Anspruch auf von den Patienten separate Toilettenräume. Bei mehr als einer Toilettenzelle pro Toilettenraum bzw. bei einer direkten Zugangsmöglichkeit aus einem anderen Raum wie bspw. einem Pausenraum ist ein Vorraum erforderlich. Die ASR beinhalten weitere Vorgaben wie zum Luftaustausch, Reinigung, Entfernungen zwischen Arbeitsplatz und Sanitärbereich, Abmessungen der Räume und Bewegungsflächen, Ausstattung und mehr.
Regelkonforme Umkleidebereiche für medizinisches Personal
In einer Arztpraxis ist es betriebsbedingt erforderlich, dass besondere Arbeitskleidung getragen wird. Entsprechend müssen den Angestellten auch Umkleidebereiche zur Verfügung gestellt werden. Es ist nicht akzeptabel, dass ein Umkleidebereich in den Pausenraum integriert ist.
Bei der Gestaltung und Einrichtung gilt es entsprechend folgende Vorgaben zu beachten:
für Männer und Frauen sind getrennte Umkleiden einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen.
Abfallbehälter, Spiegel und Kleiderablage müssen bereitgestellt werden
Schutz gegen Einsichtnahme von außen über Tür oder Fenster
Abschließbarer Raum
Ausreichende Größe, d.h. pro Beschäftigter Bewegungsfläche von 0,5m² zuzüglich Verkehrsweg und Spindfläche
Sitzgelegenheiten
Zur Aufbewahrung der Kleidung und die Verschlussmöglichkeit von Wertsachen wie Handtasche oder Handy muss für jeden Beschäftigten eine ausreichend große, belüftete und abschließbare Einrichtung mit Ablagefach vorhanden sein, z.B. Schränke mit einem Mindestmaß von 0,30m x 0,50m x 1,80m
eine Trennung der Arbeits- und der persönlichen Kleidung. Dieses kann durch zwei getrennte Schränke oder einen längsgeteilten Schrank erfolgen, wodurch sich das Mindestmaß der
Fazit: Warum gut gestaltete Mitarbeiterbereiche in der Arztpraxis entscheidend sind
Für eine erfolgreiche Praxis ist die persönliche und fachliche Qualität der Mitarbeiter eine wichtige Voraussetzung. Neben selbstverständlichen Verpflichtungen seinen Angestellten gegenüber, sollte der Arbeitgeber auch ein aufmerksames Auge auf die sonstigen Bedürfnisse seiner Mitarbeiter werfen. Dazu zählt das Schaffen einer positiven Arbeitsatmosphäre, die sich gerade in einem positiv-freundlich gestalteten Pausenraum widerspiegelt. Das Ergebnis sind zufriedene und damit leistungsorientierte Mitarbeiter. Dies spüren auch die Patienten und lassen sie vertrauensvoll wiederkehren.
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