Was ist der grundsätzliche Nutzen einer Investition? Eine Verbesserung zum bestehenden Zustand – medizinisch und finanziell. In unserer Betrachtung geht es um den Gewinn, der mit dem Altgerät erwirtschaftet wird. Eine Investition lohnt nicht, wenn ein positiver Gewinn erwartet wird, sondern erst dann, wenn der erwartete Gewinn höher ist als der mit dem Altgerät.
Diese Betrachtung ist der eigentliche Kernpunkt der Sensitivitätsanalyse:
Auf welchen Wert dürfen bestimmte Annahmen zurückgehen, damit die Investition nicht schlechter wird als der bestehende Zustand?
Für unsere Analyse haben wir Neugerät und Altgerät gegenübergestellt (s. Tab. 3).
Beim Neugerät haben wir unterstellt, dass die Herstellerangabe zu den Behandlungsdauern zu optimistisch geschätzt ist.
Der Hersteller gibt eine Behandlungsdauer von 15 Minuten für den Arzt und 30 Minuten für den Mitarbeiter an. Wir schauen, wie sich die Werte verändern, wenn sich der tatsächliche Zeitaufwand auf 30 Minuten für den Arzt und 45 Minuten für den Mitarbeiter beläuft.
Der Deckungsbeitrag des Neugeräts sinkt dann um 23,5 %, der betriebswirtschaftliche Gewinn nach Steuern sogar um 71,7 % auf Euro 3.792 pro Jahr. Die Auswirkung auf die Liquidität ist dabei gar nicht so groß. Die Liquidität würde nur um 7,7 % sinken.
Der entscheidende Vergleich ist jetzt der mit dem Altgerät.
Die Kalkulation für das Altgerät unterscheidet sich im Wesentlichen in zwei Punkten:
a) Sowohl die Materialkosten pro Stück als auch der Zeitbedarf sind höher als mit dem Neugerät.
b) Es fallen keine Finanzierungskosten an und der Wertverlust ist deutlich niedriger.
Unsere Berechnung zeigt, dass das Altgerät einen betriebswirtschaftlichen Gewinn vor Steuern erwirtschaftet, der um 62,3 % niedriger ist als die Berechnung nach dem Verkaufsprospekt des Neugeräte-Herstellers. Der betriebswirtschaftliche Gewinn nach Steuern ist für das Altgerät sogar negativ!
Warum ist das bis jetzt niemandem aufgefallen?
Weil eine Kalkulation für Altgeräte nicht ohne Anlass gemacht wird. Das negative Ergebnis ist aber ohne Kalkulation kaum zu entdecken, weil es in der Gesamtheit der Zahlen unter geht und weil in diesem Fall das so gerne genutzte „Management-by-Kontostand“ keine Hinweise liefert. „Management-by-Kontostand“ bedeutet, dass das betriebswirtschaftliche Controlling durch den Blick auf den Kontostand ersetzt wird. In unserem Fall ist das liquide Ergebnis des Altgerätes sogar besser als beim Neugerät.
Das sollte aber nicht zu dem Schluss verleiten: „Dann behalten wir doch das Altgerät.“ Dann würden wir die hier entscheidende Größe Unternehmerlohn ignorieren. Entscheidende Größe für den Vergleich ist der betriebswirtschaftliche Gewinn nach Steuern, der den Unternehmerlohn berücksichtigt
Der Arzt investiert gegenüber dem Einsatz des Neugeräts im Jahr 180 Behandlungen x 30 Minuten Behandlungszeit = 90 Stunden = mehr als zwei Arbeitswochen Zeit.
In dieser Zeit können – Auslastung der Praxis vorausgesetzt – andere Behandlungen durchgeführt werden, die den Gewinn der Praxis erhöhen. In unserem Fall wäre es also sinnvoll das Neugerät anzuschaffen.