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Allgemein- & Innere Medizin, Dermatologie, Gefäßmedizin, Gynäkologie, Neurologie, Orthopädie, Pädiatrie, Urologie Schutzmaßnahmen
IT-Sicherheit

10 IT-Schutzmaßnahmen, die jede Praxis haben sollte

Kriminelle Hacker greifen längst nicht mehr nur Institutionen an, die sensible Daten hüten. Auch die Informationstechnik (IT) in der Arztpraxis wird zum Sicherheitsrisiko, beispielsweise wenn Software nicht regelmäßig aktualisiert wird und dadurch Sicherheitslücken entstehen. Umfrageergebnisse zeigen, das die Gefahr Opfer von Cyberkriminellen zu werden immer noch unterschätzt wird. Mithilfe von zehn Basisschutz-Maßnahmen können Sie Sicherheitsrisiken in der Praxis effektiv minimieren.


21.10.2020
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“Tatort” Praxis:

Anfang 2019 wurden persönliche Daten Hunderter deutscher Politiker und Prominenter im Internet nach einem Cyberangriff veröffentlicht. Daraufhin hatte die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Bayerns Konsequenzen gefordert: 

Was hier mit den Daten ausgewählter, im Licht der Öffentlichkeit stehender Personen passiert ist, könnte auch mit den intimen Gesundheitsinformationen unserer Patienten geschehen“, so Wolfgang Krombholz, KV-Vorstandsvorsitzender, in einem offenen Brief an den Bundesgesundheitsminister.2Fest steht (jedoch), dass dies für die Politik ein Signal sein muss, sich endlich mit dem Thema Datensicherheit und Datenschutz in angemessener Form auseinanderzusetzen.

Umfragen1 zeigen: die Gefahr Cyberkriminellen zum Opfer zu fallen, wird immer noch unterschätzt. Gehäuft auftretende Vorfälle auf personenbezogene Daten verdeutlichen, dass IT-Sicherheit mit der fortschreitenden Digitalisierung kontinuierlich betrachtet werden muss. So sollte die Sicherheitsarchitektur von computergestützten Arbeitsplätzen und Unternehmensabläufen von Anfang an mitgedacht werden, sagt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).3

Um ein Mindestmaß an IT-Sicherheit am Praxis-PC zu schaffen, sollten Sie zehn Punkte berücksichtigen:

1. Mindestmaß an Sicherheitsstandards

Art der Cyberangriffe:

Cyberangriffe können sich auf unterschiedliche Art ereignen, beispielsweise in Form von:

  • Datenmissbrauch
  • Datendiebstahl
  • Datenverlust
  • Datenverschlüsselung durch einen Virus

Die Virenübertragung zur Verschlüsselung von Daten ist dabei das häufigste Cyber-Delikt. Pro Tag kommen rund 390.000 neue Schadprogramm­varianten hinzu2.
Es gibt nach wie vor eine hohe Dynamik der Angreifer im Internet bei der Weiterentwicklung von Schadprogrammen und Angriffswegen. Die Anzahl an bekannten Schadprogrammen insgesamt ist auch im Jahr 2018 weiter gestiegen und lag laut BSI bei über 800 Millionen.

Jedes Unternehmen mit einer digitalen Infrastruktur benötigt heutzu­tage ein Mindestmaß an IT-Sicherheit, auch die Arztpraxis. Etwa 26 % der kleinen und mittelständischen Unternehmen gaben in einer Umfrage des BSI, der Cyber-Sicherheits-Umfrage 2018 an, von Cyber-Sicherheits-Vorfällen betroffen gewesen zu sein.

Was für Konsequenzen kann ein Cyberangriff haben?

Cyberangriffe können erhebliche Konsequenzen für betroffene Unternehmen haben, wie aus der Cyber-­Sicherheits-Umfrage 2017 hervorgeht.3 Die Umfrage ergab, dass 2018 
 

  • es bei 87 % der betroffenen Unternehmen zu Betriebsstörungen oder -ausfällen kam
  • häufig Kosten für die Aufklärung der Vorfälle und die Wiederherstellung der IT-Systeme (bei 65 % der Betroffenen) hinzukamen
  • 22 % der Betroffenen Reputationsschäden berichteten

Ein Cyberangriff kann auch den Betrieb einer Praxis zurückwerfen. Kriminelle Hacker haben es insbesondere auf die sensiblen Patientendaten abgesehen, mit denen sich auf dem Schwarzmarkt hohe Summen verdienen lassen. Praxen sollten deshalb ihre Praxis-IT regelmäßig auf Sicherheitslücken überprüfen, damit Patientendaten nicht unberechtigt in die Hände Dritter geraten.

2. Mitarbeiter sensibilisieren

Für eine ganzheitliche IT-Sicherheit sollten Sie den Faktor Mensch nicht unterschätzen. Zu den häufigsten Infektionswegen mit Schadprogrammen gehören nämlich E-Mail-Anhänge und die unbemerkte Infektion beim Besuch von Webseiten. 90 % der Schadprogramme wurden im Jahr 2018 als Anhang oder Link in einer E-Mail verteilt.5 

Beim Erhalt dubioser E-Mails, Links und E-Mail-Anhängen sowie Anfragen sollte zunächst der gesunde Menschenverstand genutzt werden. Denn: Banken und andere Unternehmen bitten ihre Kunden niemals per E-Mail, vertrauliche Daten im Internet einzugeben. E-Mails solcher Art oder auch verdächtige Anfragen in sozialen Netzwerken sollten sofort gelöscht werden.

Als erste Maßnahme sollten Sie deshalb alle Praxismitarbeiter für potenzielle Gefahren und Einfallstore im Internet sensibilisieren. Regelmäßige Schulungen zu Fragen der IT-Sicherheit schärfen das Bewusstsein für potenzielle Gefahren im Zusammenhang mit dem Internet und können so einen Großteil der Vorfälle präventiv verhindern. Im Falle eines bereits erfolgten Cybervorfalls, sind geschulte Mitarbeiter vorbereitet und können so ggf. schneller reagieren.4

3. Notfallplan einrichten

Eine Mitarbeiter-Schulung sollte idealerweise eine vorausschauende Planung beinhalten, die auch einen Krisenfall umfasst. Nicht nur präventive Maßnahmen und Detektion, sondern vor allem eine schnelle und professionelle Reaktion sind im Ernstfall wichtig, damit die Schäden eines erfolgten Cybervorfalls begrenzt werden können. Die Erstellung eines Krisenplans und ggf. regelmäßige Probesimulationen können hier hilfreich sein. Ein guter Krisenplan definiert den Krisenfall, die Verantwortlichkeiten und enthält Handlungsanweisungen für die interne und externe Kommunikation des Betriebs.

4. Virenschutz ist Pflicht

Technische Abwehrsysteme wie einen Virenschutz mittels einem Virenscanner gehören zur Standardausstattung jeden Computers und erschweren Kriminellen den Zugriff. Ein Virenscanner durchsucht die Festplatte immer wieder nach Schadprogrammen. Er kann insbesondere nicht zielgerichtete Angriffe auf ein Netzwerk abwehren und ein notwendiges Mindestmaß an IT-Sicherheit herstellen. Insbesondere in Betrieben, in denen mehrere Mitarbeiter an einem Computer oder in einem Netzwerk arbeiten, ist ein Virenschutz absolute Pflicht. 

Informieren Sie sich und erhöhen Sie ggf. die Sicherheitsstandards der Praxis-PCs. Während für Privat­anwender einige gute kostenlose Programme zur Verfügung stehen, müssen Betriebe meist zahlen. 

► z. B. gibt es Angebote für Virenschutz-Installationen, die auf die spezifischen Bedürfnisse einer Arztpraxis abgestimmt sind.

5. Software regelmäßig aktualisieren

Sicherheitslücken sind meist Programmierfehler, durch die sich Viren und Schadprogramme Zugang zu den Daten verschaffen. Sicherheitsupdates schließen diese Lücken. Deshalb sollten sie schnellstmöglich installiert werden. Wenn Programme Updates automatisch einspielen können, sollte dies in den Einstellungen aktiviert werden. Denn nur wenn der Virenschutz auf dem aktuellsten Stand ist, kann er auch die neuesten Schadprogramme erkennen.

Auch eine Software zur Sicherheitsüberwachung (sogenanntes Security Monitoring) oder zur Erkennung von Eindringlingen (sogenanntes Intrusion Detection System) sind Maßnahmen, um die Sicherheit des eigenen Netzwerks zu stärken.

6. Server mit Firewall sichern

An den Schnittstellen zwischen internen und externen Netzen unterbindet eine Firewall-Struktur unerwünschte Zugriffe. Sie funktioniert wie eine Grenzkontrolle: Nur mit gültigen Ein- und Ausreisepapieren dürfen Datenpakete vom eigenen Netzwerk ins offene Internet und umgekehrt passieren. Diesen Grundschutz sollte jeder Server haben, um potenzielle Angriffe aus dem Internet abwehren zu können. 

Der Schutz kann weiter erhöht werden, indem eine mehrstufige Fire­wall-Struktur mit Systemen unterschiedlicher Anbieter gewählt wird – so können auch Schwachstellen innerhalb der einzelnen Systeme aufgefangen werden.

7. Administratorenzugänge einrichten

Mit einem konsequenten Berechtigungskonzept können Sie die IT-Sicherheit weiter verbessern. Bei der Einrichtung eines Computers, sollte ein Administratorprofil mit gesondertem Kennwort eingerichtet werden. Dieses Profil sollte nur genutzt werden, wenn neue Programme eingerichtet werden oder das Betriebssystem konfiguriert wird. 
Jeder Praxismitarbeiter sollte ein individuelles Konto haben und nur auf die Daten zugreifen können, die für seine spezifischen Tätigkeiten wirklich benötigt werden. Sollte sich ein Benutzer mit einem einfachen Zugang einen Virus einfangen, kann dieser häufig nur begrenzten Schaden anrichten, selbst wenn der Schädling die Kontrolle übernimmt – ohne Administratorenkennwort kann sich der Virus weniger ausbreiten.

8. Regelmäßige Datensicherung

Auf die Daten sollte im Regelbetrieb ohne administrative Rechte kein Zugriff gestattet sein. Bei einer manuellen Datensicherung können schnell und unbemerkt Fehler passieren. Da Datenverlust zu den häufigsten Cybervorfällen in Unternehmen gehört, empfehlen IT-Experten eine Datensicherung auf einem Speicher, der nur mit gesonderten administrativen Rechten zugänglich ist, mindestens einmal täglich höchstens jedoch einmal wöchentlich.

3-fach-Regel nutzen:

  1. Halten Sie die Daten in dreifacher Ausführung vor, einmal im System und zweimal auf Backups
  2. Sichern Sie die Daten auf zwei verschiedenen Wegen, zum Beispiel Festplatte, Network Attached Storage (NAS, englisch für netzgebundener Speicher), CD, Cloud etc.
  3. Bewahren Sie eine Datensicherung außer Haus auf. So können Sie die Wahrscheinlichkeit von einem Datenverlust minimieren.

9. Sichere Passwörter erstellen

Kriminelle Hacker haben Werkzeuge, die vollautomatisch alle möglichen Zeichenkombinationen ausprobieren und sie bei etwaigen Diensten testen. Um das zu verhindern, sollte ein Passwort bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen und immer nur für einen Zugang genutzt werden:

  • Man sollte sich das Passwort gut merken können. Hierfür gibt es unterschiedliche Hilfsstrategien.
  • Je länger, desto besser: Ein gutes Passwort sollte mindestens acht Zeichen lang sein.

► Wie genau ein sicheres Passwort aussehen kann, lesen Sie hier.

10. Versicherungsschutz

Mit Cyberversicherungen können sich Unternehmen vor den Folgen eines Cyberangriffs schützen. Versicherer bieten Deckungen an, die Eigenschäden wie z. B. Kostenübernahme bei Betriebsunterbrechung und Datenwiederherstellung sowie Fremdschäden umfassen, etwa Ansprüche Dritter bei Schäden. Serviceleistungen wie die Bereitstellung von IT-Forensikern, zur Analyse und Beweissicherung des Cybervorfalls werden meist auch abgedeckt.

Auf einen Blick:

10 Tipps, die jede Praxis berücksichtigen sollte

  1. Jedes Unternehmen braucht ein Mindestmaß an IT-Sicherheit
  2. Praxismitarbeiter für Sicherheit sensibilisieren. Vorsichtig bei E-Mails und deren Anhängen
  3. Krisenplan für einen potenziellen Cybervorfall erstellen
  4. Virenschutz ist essenziell
  5. Software aktuell halten (Softwareupdate)
  6. Server mit Firewall sichern
  7. Administratorenzugänge einrichten. Auf wichtige Daten sollte ohne administrative Rechte kein Zugriff erlaubt sein
  8. Wichtige Daten einmal täglich sichern
  9. Lange und möglichst komplexe Passwörter wählen (z. B. mittels eines Generators)
  10. 100 %-ige Sicherheit gibt es nicht. Über Versicherungsschutz nachdenken, um finanzielle Schäden abzusichern

1 www.gdv.de/de/medien/aktuell/mitarbeiter-in-deutschen-unternehmen-schlecht--auf-cybergefahren-vorbereitet-50382
2 Offener Brief an Minister Jens Spahn: Zeit für Umkehr und Neubesinnung Statement des KVB-Vorstandsvorsitzenden Dr. Wolfgang Krombholz, Kassenärztliche Vereinigung Bayerns
3 BSI Lagebericht IT-Sicherheit 2018
4 Die Cyber-Sicherheits-Umfrage wird durch das BSI im Rahmen der Allianz für Cyber-Sicherheit durchgeführt. Befragung von 1.039 Unternehmen
5 Hiscox Cyber Readiness Report 2019, www.hiscox.de/wp-content/uploads/2019/04/Hiscox-Cyber-Readiness-Report-2019.pdf. Zuletzt abgerufen am 15.07.2019
 

*In der Online-Befragung nahmen 5.392 Beschäftigte in Unternehmen mit IT-Verantwortlichkeit teil (1.000 plus jeweils aus GB, USA und Deutschland, und 500 jeweils aus Belgien, Frankreich, Spanien and NL). 39 % der Befragten arbeiteten in Kleinunternehmen, 16 % in mittelständischen Unternehmen, 16 % in Großunternehmen und 28 % in Unternehmen mit 1.000 oder mehr Mitarbeitern. Befragungszeitraum 22.10. – 07.12.2018.

Quellen: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI); Kassenärztliche Bundesvereinigung; GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.; Bitkom Research GmbH; Hiscox SA; SES Computer GmbH