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EBM-Tipp | Allgemeinmedizin

Nicht eigenständig berechnungsfähig: Kompressionstherapie durch den Hausarzt

Verbände mit Kompressionseffekt wurden mit den letzten EBM-Änderungen Quartalspauschalen zugeordnet und sind nicht gesondert berechnungsfähig. In jeder Hausarztpraxis werden Kompressionsbehandlungen durchgeführt. Unter welchen besonderen Umständen besteht eine Berechnungsmöglichkeit? 


17.10.2024
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Aktuell befindet sich im EBM nur noch eine Position für die Berechnung von Verbänden, die Gebührenordnungsposition (GOP) 02350: Berechnungsfähig für fixierende Verbände mit Einschluss mindestens eines großes Gelenks. Für Hausärztinnen und Hausärzte ist diese Position – ausgenommen im Notfalldienst – nicht berechnungsfähig, sie ist Bestandteil der Versichertenpauschale 03000.

GOP 02310 (212 Punkte/25,30 €)

Die GOP 02310 ist für die Behandlung von sekundär heilenden Wunden oder Decubitalulcera berechnungsfähig. Unter vier mittels „und/oder“ verbundenen Spiegelstrichen sind in der Leistungsbeschreibung Indikationen aufgeführt, bei denen die GOP 02310 berechnet werden kann, unter anderem die Anlage und/oder der Wechsel eines Kompressionsverbands. Damit kann diese GOP für das alleinige Anlegen oder den Wechsel eines Kompressionsverbands bei sekundär heilenden Wunden oder Decubitalulcera berechnet werden. Voraussetzung sind mindestens drei persönliche Arzt-Patienten-Kontakte (APK) im Quartal. Mit Berechnung der OP 02310 ist eine korrelierende gesicherte Diagnose anzugeben, z. B. bei einem Decubitalulcus der Ferse je nach Schweregrad L89.27, L89.37 oder L89.97, bei sekundär heilenden Wunden z. B. T79.9 oder T81.8, jeweils mit dem Zusatz „G“ für gesichert. 

Kompressionstherapie 30401 (34 Punkte/4,06 €)

Wichtig

02313: Kompressionstherapie bei chronisch venöser Insuffizienz, beim postthrombotischen Syndrom, bei oberflächlichen und tiefen Beinvenenthrombosen und beim Lymphödem, unabhängig von der Art und Intensität der Kompressionsbehandlung.

02312: Bei der Behandlung venöser Ulcera cruris sind entstauende  phlebologische Funktionsverbände obligater Leistungsbestandteil.

02310: Berechnungsfähig für Kompressionsverbände bei sekundär heilenden Wunden oder Decubitalulcera.

30401: Intermittierende apparative Kompressionstherapie, nur bei bestimmten Indikationen, nur für Hausärztinnen und Hausärzte mit bestimmten Zusatzqualifikationen oder bei Beschäftigung entsprechend qualifizierter Mitarbeitender.

Als Leistungsposition aus dem Kapitel 30.4 des EBM (physikalische Therapie) kann die intermittierende apparative Kompressionstherapie nach 30401 EBM nur von bestimmten Facharztgruppen sowie von Ärzten mit bestimmten Zusatzbezeichnungen oder bei Beschäftigung entsprechend qualifizierter Mitarbeiter berechnet werden. Hausärztinnen und Hausärzte können die GOP 30401 nur berechnen, wenn eine der Zusatzbezeichnungen Phlebologie, physikalische Therapie oder Chirotherapie geführt wird. Ärztinnen und Ärzte, die einen entsprechend qualifizierten nichtärztlichen Mitarbeiter (Masseur, Krankengymnast, Physiotherapeut) angestellt und dessen Qualifikation gegenüber der KV nachgewiesen haben, können ebenfalls die GOP 30401 abrechnen. Nicht festgelegt ist der Umfang (in Wochenstunden) der Beschäftigung. Die GOP 30401 ist je Bein und je Sitzung berechnungsfähig, aber nur bei Vorliegen zumindest einer der Diagnosen, die in der Anmerkung zur GOP 30401 genannt sind.

GOP 02312 EBM (55 Punkte/6,56 €)

Die Behandlung chronisch venöser Ulcera cruris ist nach 02312 berechnungsfähig. Diese GOP beinhaltet obligat das Abtragen von Nekrosen, eine Lokaltherapie, eine Fotodokumentation zu Beginn der Behandlung und danach alle vier Wochen und obligat auch einen entstauenden phlebologischen Funktionsverband.

GOP 02313 EBM (50 Punkte/5,97 €)

Die Kompressionstherapie nach 02313 EBM ist nur bei chronisch venöser Insuffizienz, beim postthrombotischen Syndrom, bei oberflächlichen und tiefen Beinvenenthrombosen oder beim Lymphödem  je Bein/je Sitzung bis zu einer Höchstpunktzahl von 3.750 Punkten (= 75mal) je Patientin/Patient und Quartal berechnungsfähig. Der Beinumfang an mindestens drei Messpunkten muss zu Beginn der Behandlung, danach alle vier Wochen dokumentiert werden. Mindestens eine der in der Leistungsbeschreibung genannten Diagnosen ist per ICD-10-Code anzugeben.