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Dermatologie, Wirtschaft, Steuern Dermatologie Dermatologie, HAUT
HAUT 6/20

Steuerlich günstiger als Gehaltserhöhung: alternative Entlohnungsformen

Von einer Gehaltserhöhung bleibt vielen MFA weniger als gehofft. Steuern und ­Sozialabgaben lassen manchmal gerade einmal gut die Hälfte des Zuschlages ­übrig, während es die Chefs noch wesentlich mehr als den Bruttobetrag kostet. Die Suche nach alternativen Entlohnungsformen lohnt sich daher mehr denn je.


09.12.2020
W. M. Lamers
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Zitierweise: HAUT 2020;31(6):303

Geldwerte Vorteile

Will man als Arzt seine MFA positiv überraschen, muss es nicht immer eine Gehaltserhöhung oder eine einmalige Geldzahlung sein. Haben Sie eine Ferienwohnung? Überlassen Sie die doch auch mal verdienten Mitarbeitern. Verschenken Sie Bücher, Zeitschriftenabos, Kino-, Theater- oder Konzertbesuche. 

Eine verbesserte Motivation und meist ein direkter Nutzen für die Praxis wird fast immer durch die Weiterbildung der MFA erreicht. Kurse zum Thema Rhetorik, Körpersprache, neuro-linguistisches Programmieren (NLP), Argumentationstraining und Telefonkommunikation sind Beispiele aus dem vielfältigen Angebot unterschiedlichster Einrichtungen. 

Übernehmen Sie Vereinsbeiträge, bestimmte KFZ-Kosten, Internet, Handy, Versicherungen oder andere der vielfältigen Ausgaben, die Sie über die Praxis besser (oder überhaupt erst) steuerlich absetzen können als die Mitarbeiter selbst.

Arbeitgeberleistungen mit Steuervorteil 

Geldwerte Vorteile sind eine clevere Alternative zu mehr Lohn, denn sie ermöglichen einen Gewinn für beide Seiten. Der Fiskus bietet eine ganze Reihe von Möglichkeiten, völlig legal einige hundert Euro netto mehr springen zu lassen. Manche dieser Zusätze müssen zwar pauschal versteuert werden, trotzdem kann es für alle Beteiligten günstiger sein als eine schnöde Gehaltserhöhung.

Beispiel: Eine Gehaltserhöhung von 100 Euro brutto würde inklusive Sozialabgaben den Arzt schnell über 120 Euro kosten, jedoch hätte die MFA in ungünstigen Fällen nicht einmal 60 Euro netto mehr auf dem Gehaltskonto. Eine Übernahme der Kinderbetreuungskosten in Höhe von 100 Euro kostet die Praxis dagegen keinen Cent mehr als diesen Betrag und die Mitarbeiterin hat netto genau diese Summe mehr bekommen.

Auch dafür infrage kommende Mini-Jobber, die keinen Cent mehr als 450 Euro verdienen dürfen, können von der Übernahme der Kinderbetreuungskosten finanziell deutlich profitieren.

Manche Praxen stellen zumindest ihrer engagierten Erstkraft, die auch mal zu Hause etwas für die Praxis tut, die gesamte Hard- und Software für das Home-Office zur Verfügung. Diese kann auch privat genutzt werden und ist dennoch steuer- und sozialabgabenfrei – solange die Praxis Eigentümer oder Leasingnehmer ist. 

Fazit

Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater über alternative Entlohnungsformen. Er kann beurteilen, was in Ihrem Fall sinnvoll ist und was nicht. Sicher hat er auch noch weitere Ideen. Vielleicht gehen Sie einmal die Stichwortliste aus Tab. 1 mit ihm durch.

Steuerbegünstigte Extras zum Gehalt

Direktversicherungen als Altersvorsorge 

Zuschüsse zu Vereinsbeiträgen 

Kinderbetreuungskosten

Kursgebühren und Reisekosten 
für Fortbildungen

Praxishandy

beruflich bedingte Auslagen 
wie Telefon- und Internetkosten zu Hause

PC-Überlassung

betriebliche Gesundheitsförderung 
(Kurse, Massagen, Check-ups, ...)

Praxis-E-Bike (1%-Regelung 
wie bei Firmenwagen)

Warengutscheine

Job-Ticket

Fahrtkosten

Essenszuschüsse

Zuschläge für Nachtarbeit, Feiertagsarbeit

Korrespondenzadresse

Werner M. Lamers
Lamers – Praxisberatung
Beerlager Str. 18, 48727 Billerbeck
E-Mail: wlamers(ett)t-online(dot)de
www.medmarketing.de