Praxis-Websites barrierefrei gestalten – Teil 2
Thema dieser zweiteiligen Interview-Serie: Barrierefreie Praxis-Websites. Im zweiten Teil sprechen wir über die rechtlichen Verpflichtungen zur digitalen Barrierefreiheit, deren Vorteile für die eigene ärztliche Praxis sowie mögliche Finanzierungshilfen.
Barrierefreie Praxis-Websites – Podcast-Shownotes
Nachdem es in der vergangenen Folge um die Bedeutung barrierefreier Praxis-Websites ging, soll nun auch die juristische Sicht hierauf betrachtet werden.
Welche Verpflichtungen zur digitalen Barrierefreiheit gibt es? Hat eine barrierefreie Praxiswebsite auch einen Vorteil für die Ärztinnen und Ärzte selbst? Wie kann eine solche Anpassung gestemmt werden?
Diese und weitere Fragen besprechen wir der zweiten Folge unserer zweiteiligen Podcast-Reihe mit Katrin Burek, die sich im Bereich der Barrierefreiheit von ärztlichen Praxis-Websites beruflich spezialisiert hat.
Ein Transkript der Folge finden Sie weiter unten
Förderprogramme:
1. Nordrhein-Westfalen: Inklusionschecks – wieder ab 2025: https://www.mags.nrw/inklusionsscheck
Die Podcast-Folge wurde im Zweitraum vor der Antragstellungsfrist für das Jahr 2024 aufgezeichnet. Neue Anträge für das Jahr 2025 können laut Website voraussichtlich ab Frühjahr 2025 gestellt werden.
2. Schleswig-Holstein: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/soziales/unbrk/FondsFuerBarrierefreiheit/_documents/foerderrichtlinien_fonds_fuer_barrierefreiheit.html
Es konnten 2024 nur die Förderanträge berücksichtigt werden, die ab dem 02.01. und bis zum 01.04. eingingen. Für 2025 liegen noch keine Informationen vor.
3. Thüringen: https://www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de/foerderung/foerderung-a-z/foerderung-der-niederlassung-von-aerztinnen
Der Antrag sollte frühestmöglich mit den ersten Planungen zur Niederlassung, jedoch spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Beginn des Projektvorhabens, eingereicht werden.
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Katrin Burek
Gründerin von MEDIANUA
Menschen erreichen.
Barrierefreie Praxis-Websites – Teil 2 – Podcast-Transkript
Willkommen zurück, liebe Hörerinnen und Hörer, zu unserem Podcast Praxis HörBar. Mein Name ist Julian Aldinger und in unserer zweiteiligen Interview-Serie habe ich mit Frau Katrin Burek gesprochen. Sie ist Gründerin von Medianua. Ein Unternehmen, das Dienstleistungen in der digitalen Barrierefreiheit für Praxen jeder Art im Gesundheitswesen anbietet. In der 1. Folge gab Frau Burek uns Einblicke, welchen Personen eine barrierefreie Website zugutekommt. In der heutigen Folge setzen wir unser Gespräch fort und beleuchten die rechtlichen Verpflichtungen zur digitalen Barrierefreiheit, deren Vorteile für die eigene ärztliche Praxis sowie mögliche Finanzierungshilfen, die helfen können, Ihre Website barrierefrei zu gestalten.
Nachdem wir uns in der vergangenen Folge mit der Bedeutung barrierefreier Praxis-Websites beschäftigt haben, wollen wir nun auch die juristische Sicht hierauf betrachten. Auf Ärztinnen und Ärzte wird ja auch eine rechtliche Verpflichtung zur digitalen Barrierefreiheit zukommen. Können Sie dazu etwas sagen?
Katrin Burek: Ja, also ganz streng genommen müssten wir alle schon längst digitale Barrierefreiheit einhalten. Wir haben ein Grundgesetz, das besagt, dass niemand benachteiligt werden darf, es gibt eine UN-Behindertenrechtskonvention, aber ganz konkret und natürlich auch das, was Sie jetzt ansprechen: das ist eine gesetzliche Neuerung, die nächstes Jahr in Kraft tritt, nämlich das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Das tritt am 28. Juni 2025 in Kraft, wir haben also jetzt noch ein paar Monate Zeit. Dieses Gesetz verpflichtet erstmals Unternehmen in Deutschland zu digitaler Barrierefreiheit. In ganz vielen Bereichen wie Selbstbedienungsterminals und so, die uns jetzt in dieser Branche erstmal gar nicht so betreffen, aber eben auch was Websites angeht, und zwar immer dann, wenn eine Website „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“ ermöglicht. Was bedeutet das? Das bedeutet im Prinzip, dass auf einer Website Waren oder Dienstleistungen gekauft werden können oder, und das ist jetzt wiederum wichtig, auch Termine gebucht werden können.
Wie zum Beispiel Arztpraxen, die eine digitale, also eine Online-Buchung von Terminen ermöglichen. Was genau heißt das für die eigene Praxis-Website mit einem solchen Buchungssystem?
Katrin Burek: Wenn ich eine Website schon habe, auf der ich Termine buchen kann, dann bin ich eigentlich schon von dem Gesetz erfasst und bin dazu verpflichtet, diese Website barrierefrei zur Verfügung zu stellen zukünftig. Nun gibt es noch eine Ausnahme, nämlich für Kleinstunternehmen, also auch Praxen, mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen im Jahr – ja, Jahresumsatz im Jahr (schmunzelt). Diese sind erstmal bis auf weiteres von diesem Gesetz ausgenommen, aber größere Praxen, Medizinische Versorgungszentren, die werden bereits von vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erfasst.
Und welche Folgen kann das eventuell haben, wenn man sich nicht hieran hält?
Katrin Burek: Also im Prinzip bringt das Gesetz erst mal mit, dass Personen ein Recht darauf haben, dass Websites barrierefrei sind. Das heißt, ich muss auch eine Barrierefreiheitserklärung auf meiner Website stellen, auf der ich transparent mache: was ist schon barrierefrei, was nicht und bis wann mache ich das barrierefrei. Und ich muss auch eine E-Mail-Adresse oder zumindest irgendeine Kontaktmöglichkeit bereitstellen, über die mich Personen kontaktieren können, wenn sie Mängel feststellen. Und dann ist das natürlich eine Frage von Marktüberwachungsbehörden. Es werden wohl auch stichprobenartig Websites kontrolliert. Zunächst wird man wohl dazu aufgefordert werden, Mängel zu beseitigen. Es kann aber auch dazu führen, dass mir untersagt wird, eine Dienstleistung anzubieten oder ein Produkt anzubieten, je nachdem, worum es gerade geht. Und im schlimmsten Fall kann es auch zu Strafen in Höhe von bis zu einhunderttausend Euro führen.
Das ist doch schon recht hoch.
Katrin Burek: Das ist recht hoch. Ich glaube ehrlich gesagt, also es wird wahrscheinlich bei kleinen Websites nicht der Fall sein. Es wird dann eben große Konzerne, die wirklich große Selbstbedienungsterminals oder sowas an Flughäfen oder sonst irgendwo aufgestellt haben, eher betreffen. Aber die Möglichkeit besteht, und ja, das sollte man natürlich wissen.
ANMERKUNG: Um wirklich sicher gehen zu können, inwiefern die eigene Praxis betroffen sein könnte oder nicht, empfiehlt Katrin Burek an dieser Stelle unbedingt, sich juristisch beraten zu lassen. Nur dann kann man rechtlich gesehen auf der sicheren Seite sein.
Das war die rechtliche Sicht auf die Sache. Aber schauen wir uns das mal aus der Sicht von Praxisinhaberinnen und Inhabern an. Welche positiven Effekte kann denn eine barrierefreie Website zum Beispiel für das Image haben?
Katrin Burek: Also wir haben erst mal ganz klar die Reichweite, die erhöht wird. Wir könnten sagen, dass ungefähr 30% der Menschen, oder 30% mehr Menschen, die Website, wenn sie barrierefrei ist, nutzen können. Damit einher geht auch eine Imageverbesserung: die Praxis signalisiert aktiv nach außen, dass sie sich der individuellen Bedürfnisse ihrer Patientinnen und Patienten bewusst ist. Das kann das Vertrauen stärken, das kann die Bindung stärken, und das ergibt einen klaren Wettbewerbsvorteil. Und das Ganze, das sage ich jetzt nicht einfach so, sondern das kann auch bereits erwiesen werden. Es gibt Studien, die zeigen, dass konkrete Eigenschaften einer barrierefreien Website das Vertrauen in digitale Gesundheitssysteme und in deren Anbieter stärken. Und zu diesen Eigenschaften gehört zum Beispiel die Anpassbarkeit einer Website. Und das ist eben auch ein Aspekt der digitalen Barrierefreiheit, dass ich in meinem Browser die Website so anpassen kann, wie ich sie am besten wahrnehmen kann, zum Beispiel das Farbspektrum.
Damit ist ja aber auch ein gewisser Aufwand verbunden, auch Ressourcen. Gibt es da eine gewisse Unterstützung oder Fördermittel?
Katrin Burek: Ja, also grundsätzlich würde ich erstmal sagen, immer wenn ich eine neue Website plane, sollte ich digitale Barrierefreiheit von vornherein mitdenken. Und dabei erstmal noch ein kleiner Hinweis: Nicht alle Anbieter von Websites oder auch von Praxis-Websites haben heute schon das nötige Know How in Sachen Barrierefreiheit, weil digitale Barrierefreiheit in der Regel noch nicht Bestandteil der Ausbildungen ist. Manchmal werden da auch ehrlich gesagt Websites als barrierefrei verkauft und. Die eigentlich weit weg sind von Barrierefreiheit. Bei Neuentwicklungen sollte man das also von vornherein auf dem Schirm haben und sich auch einen spezialisierten Anbieter suchen. Und diese orientieren sich dann in der Regel an internationalen Barrierefreiheitsstandards, das heißt in der Regel an den „Web Content Accessibility Guidelines“. Die bestehen aus 86 ganz konkreten Erfolgskriterien, die man auch prüfen kann. Und so kann ich sicher sein, dass meine Website auch barrierefrei ist, wenn ich sie erhalten habe. Und ein Vorteil daran ist, also wenn ich eine barrierefreie Praxiswebsite entwickeln lasse, ist, dass es eben tatsächlich Förderprogramme gibt, immer wieder neue Förderprogramme, die mich da finanziell unterstützen können.
Aktuell kenne ich welche in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, in Thüringen und in Sachsen-Anhalt – und ich hoffe ich habe jetzt kein Land vergessen. Die sind sehr unterschiedlich geartet, die Förderprogramme. Teilweise richten sie sich an ländlich gelegene Praxen, teilweise an bestimmte Fachrichtungen. Zum Beispiel in Schleswig-Holstein werden aktuell besonders hausärztliche und gynäkologisch tätige Praxen angesprochen. Auch die Höhe der Förderung ist unterschiedlich. Bei einigen habe ich noch 10-20% Eigenanteil, bei anderen kann alles übernommen werden. In Nordrhein-Westfalen gibt es momentan die sogenannten Inklusions-Checks in Höhe von 2.000€, die abgerufen werden können. Und diese 2.000€, die können halt auch schon reichen, um eine neue barrierefreie Praxis-Website erstellen zu lassen.
Diese Förderprogramme können sie, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, dann auch in unseren Shownotes finden. Gibt es denn Hands-On Tipps und Tricks zu einer barrierefreien Website? Wie kann man das in die Tat umsetzen?
Katrin Burek: Es gibt ein paar Kleinigkeiten, die kann man immer selbst machen – und die sollte man eigentlich auch immer selbst machen, egal ob man eine Website erstellt oder ob man irgendwelche anderen digitalen Dokumente erstellt. Das ist zum Beispiel hohe Farbkontraste zu verwenden. Auch das ist wieder ein Punkt: wenn ich draußen im Sommer auf mein Handy gucke und die Sonne scheint, dann kann ich viele Websites nicht mehr gut erkennen. Das wird natürlich erleichtert, wenn der Farbkontrast sehr hoch ist. Also darauf sollte man eigentlich immer achten. Kann man eine gut lesbare Schriftart verwenden? Ein übersichtlicher Aufbau ist wichtig, dass man den Text in sinnvolle Abschnitte unterteilt, dass man aussagekräftige Zwischenüberschriften verwendet und – auch ganz wichtig – Alternativtexte für Bilder ergänzt. Fast alle Anwendungen haben inzwischen schon so kleine Funktionen, wo wirklich auch abgefragt wird „Was beinhaltet dieses Bild?“ und das sollte ich dann einfach in ein-zwei knappen Sätzen beschreiben.
Grundsätzlich muss man aber sagen, dass digitale Barrierefreiheit weit über das hinausgeht und wirklich ein umfassendes Know-how erfordert. Vieles davon findet sich im Code wieder, das kann man der Seite erst mal gar nicht so ansehen und das kann man auch nicht mal eben so selbst nebenbei einpflegen. Das ganz konkrete Vorgehen, das hängt deswegen davon ab, ob man jetzt unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fällt oder nicht. Wenn das so ist, dann ist in der Regel eine neue Website sinnvoll. Wenn nicht, dann empfiehlt es sich erstmal ein ganz unverbindliches Beratungsgespräch mit einem Anbieter zu vereinbaren und sich dann gemeinsam anzuschauen: was ist vorhanden, welche Website ist vorhanden, mit welchen Systemen soll sich die Website einfach in Sachen Barrierefreiheit verbessern? Oder vielleicht soll sie auch auf eine spezielle Zielgruppe hin angepasst werden, zum Beispiel im Bereich Augenheilkunde oder bei Autismuszentren oder so.
Und um das dabei noch mal ganz kurz zu erwähnen: Barrierefreiheit steht der Attraktivität der Website nicht im Weg. Das ist mir auch noch ganz wichtig. Das ist manchmal so ein Klischee, das man hat. Einmal ist das falsch. Also eine Website kann wunderbar attraktiv und modern aussehen und trotzdem und gleichzeitig barrierefrei sein. Und eine zweite Frage, die ich auch häufig gestellt bekomme ist: „Ist meine Website nicht vielleicht schon barrierefrei?“ Und ohne jetzt Ihre Website gesehen zu haben, kann ich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit antworten: Nein, ist sie nicht, denn Barrierefreiheit passiert leider nicht zufällig nebenbei, das muss bei der Entwicklung berücksichtigt werden. Und nur dann kann man da auch wirklich sicher gehen.
Aber wenn zumindest, ach wenn wirklich so diese Kleinigkeiten, die man selber machen kann, wenn die schon alle berücksichtigen würden, dann wären wir schon großen Schritt weiter, finde ich immer. Und deswegen bin ich da auch gar nicht so dogmatisch hinterher und finde, wenn wir Websites schon ein bisschen zugänglicher kriegen, auch wenn sie nicht perfekt sind am Schluss, dann ist es auf jeden Fall schon ein Schritt in die richtige Richtung.
Es ist also wichtig, nicht dogmatisch an Perfektion festzuhalten. Schon kleine Schritte in Richtung einer zugänglicheren Website sind wertvoll und können einen großen Unterschied für viele Patientinnen und Patienten machen. Eine barrierefreie Website ist schlussendlich nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern auch ein Zeichen von Empathie und Professionalität.
Das war unsere 2. Folge unserer zweiteiligen Interviewserie mit Katrin Burek zum Thema „Digitale Barrierefreiheit“. Herzlichen Dank an dieser Stelle nochmals an Frau Burek für ihre Zeit und die Einblicke in die digitale Barrierefreiheit sowie ihre Tipps und ihr Engagement in diesem wichtigen Thema. Nun bleibt mir noch ihnen, liebe Hörerinnen und Hörer, einen schönen restlichen Tag zu wünschen. Ich freue mich auf die nächste gemeinsame Folge unserer Hörbar. Bis zum nächsten Mal.