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Urologie, Abrechnung Urologie Abrechnung
EBM-Tipp | Urologie

Sexuelle Funktionsstörungen in der Urologie

Aufgrund der weitgehenden Enttabuisierung sexueller Themen bestehen kaum noch Hemmungen, bei Arztbesuchen das Thema sexuelle Funktionsstörungen anzusprechen. Besonders bei Urologinnen und Urologen werden vornehmlich Störungen der Funktionen der Sexualorgane beklagt, zumeist in Form einer erektilen Dysfunktion (ED).  


29.11.2024
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Schätzungen gehen davon aus, dass etwa 10 % der Männer im Alter bis zu etwa 50 Jahren von einer erektilen Dysfunktion betroffen sind, naturgemäß werden es mit zunehmendem Alter mehr. 

Primäre Aufgabe ist es zu differenzieren, ob es sich bei einer beklagten ED um einen physiologischen und zumeist altersbedingten Zustand oder das Symptom einer Erkrankung handelt. Betroffene gehen häufig davon aus, dass eine Erkrankung Ursache der sexuellen Funktionsstörung ist. Erstuntersuchungen sind zu Lasten der GKV zu erbringen. Die abklärende körperliche Untersuchung ist mit der Berechnung einer der Grundpauschalen 26210 bis 26212 abgegolten, durch die häufig bereits geklärt werden kann, ob eine Erkrankung ursächlich infrage kommt.

Abklärung

Zunächst sind Erkrankungen, in deren Folge sexuelle Funktionsstörungen auftreten können, abzuklären, beispielsweise das Vorliegen eines Diabetes, einer Hyperthyreose und so weiter, ggf. per Überweisung an entsprechend spezialisierte Gebietsärztinnen und Gebietsärzte. Zur Abklärung der Durchblutungsverhältnisse des männlichen Genitals ist eine cw- oder pw-Doppler-Untersuchung der Genitalgefäße (Gebührenordnungspositionen (GOP) 33062 oder 33064) zu empfehlen. Bei Verdacht auf das Vorliegen einer Hormonstörung können auch Hormonbestimmungen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erfolgen.

Wichtig

  • Eingangsuntersuchungen bei einer ED sind mit den Grundpauschalen 26210 bis 26212 abgegolten.
  • Mögliche verursachende Erkrankungen zu Lasten der GKV abklären, so z. B. Gefäßsonografie der männlichen Genitalorgane.
  • Bei psychosomatischen Alterationen sind die GOP 35100 und 35110 berechnungsfähig, immer eine korrelierende F-Diagnose (z. B. F35.2) angeben.

Therapie

Sind sexuelle Funktionsstörungen durch eine Erkrankung bedingt, ist deren Behandlung zu Lasten der GKV durchzuführen. Eine Verordnung von Arzneimitteln zur Behandlung einer ED, mit Arzneimitteln, die direkt auf die ED einwirken (Potenzmittel) ist aber auch in derartigen Fällen nicht zu Lasten der GKV möglich.

Bei psychischen Störungen kann eine psychotherapeutische Behandlung angezeigt sein oder entsprechend veranlasst werden.

In den meisten Fällen ist den Patienten zu verdeutlichen, dass eine „physiologisch relevante“ Situation vorliegt, da sexuelle Funktionsstörungen naturgemäß – besonders ab einem bestimmten Alter – normal sind und dass diese nicht als Erkrankungen einzustufen sind. Werden nach einer derartigen Aufklärung weitere Beratungen oder Behandlungen der ED gewünscht, zumeist kombiniert mit dem Wunsch nach der Verordnung von Arzneimitteln zur Behandlung der ED, sind diese Leistungen privat als IGeL zu liquidieren. Werden wegen einer ED Leistungen als IGeL erbracht, sollten die infrage kommenden Leistungen in dem vorab zu schließenden Behandlungsvertrag mit den entsprechenden GOÄ-Positionen aufgeführt werden, besonders wenn Leistungen wie z. B. cw- oder pw- Doppleruntersuchungen als IGeL liquidiert werden.   

Vor der Verordnung von Arzneimitteln zur Behandlung einer ED müssen häufig  abklärende Untersuchungen durchgeführt bzw. veranlasst werden (Belastungs-EKG und so weiter), ohne dass aktuell geäußerte Symptome als Indikation für die ergänzenden Untersuchungen vorliegen. Leistungen, die nur durchgeführt oder veranlasst werden um abzuklären, ob Mittel zur Behandlung der ED verordnet werden können, sind ebenfalls privat als IGeL zu liquidieren.

Psychosomatik

Mehr als die Hälfte aller niedergelassenen Urologinnen und Urologen hat die Genehmigung zur Abrechnung der psychosomatischen Grundversorgung (GOP 35100 und 35110). Durch sexuelle Funktionsstörungen können psychische Alterationen bedingt sein.
In jüngster Zeit wird vermehrt geprüft, ob bei Abrechnung der GOP 35100 und 35110 eine korrelierende Diagnose (ICD-10) angegeben wird, bei einer ED somit z. B. F52.2, wenn die GOP 35100 und 35110 bei einer ED mit psychosomatischen Folgen berechnet werden.