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Orthopädie, Abrechnung Orthopädie Abrechnung
IGeL-Tipp | Orthopädie

Nachfrage nach Testosteronsubstitution

Neben dem Weltfrauentag (2024 am 8. März), der in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern ein gesetzlicher Feiertag ist, gibt es jährlich – was weniger bekannt ist – auch einen Weltmännertag, 2024 am 3. November. Damit im Zusammenhang erscheinen vermehrt Publikationen zur Männergesundheit, auch Beiträge über die Wirkung leistungssteigernder Mittel wie Testosteron. Orthopädinnen und Orthopäden betreuen häufig auch Kraftsportler und werden von diesen mit Fragen zur Testosteronsubstitution konsultiert.


14.03.2024
Redaktion
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Überwiegend Männer in fortgeschrittenem Alter konsultieren Ärztinnen und Ärzte mit Fragen zu ihrem „männlichen“ Hormonspiegel. Zunächst ist dann zu eruieren, ob klinische Anzeichen für einen Testosteronmangel vorliegen. Ist das der Fall, kann die Bestimmung des Testosteronspiegels als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen über die Krankenversichertenkarte erbracht und abgerechnet werden. Korrelierend ist dann der ICD-10-Code E29.1 (testikuläre Unterfunktion) anzugeben.

In der Regel liegen keine klinischen Symptome vor, die die Bestimmung des Testosteronspiegels zulasten der GKV möglich machen. Den Patienten ist zu erklären, dass der Testosteronspiegel individuell erhebliche Schwankungen aufweist und dass auch relativ niedrige Testosteronwerte keine Indikation für eine Substitution zulasten der gesetzlichen Krankenkassen sind.

Symptome

Testosteronmangel kann sich klinisch auf vielfältige Weise äußern, beispielsweise durch: 

  • verminderte Libido
  • Muskelabbau
  • Anämie
  • Depressivität
  • Schlafstörungen
  • Haarverlust 

Zu entscheiden ist, ob Symptome mit dem Charakter einer Erkrankung vorliegen oder nur solche, die eher altersbedingt der Lebensführung zuzuordnen sind. Bei Symptomen, die überwiegend altersbedingt sind, z. B. Muskelabbau, muss klargestellt werden, dass Hormonbestimmungen nur als IGeL möglich sind. Zu beachten ist dabei auch, dass viele Patienten inzwischen informiert sind, dass und welche Krankheitssymptome sie angeben müssen, um einen Hormonstatus zu Lasten der GKV erlangen zu können. In derartigen Fällen ist mit einigem Fingerspitzengefühl eine Entscheidung zu treffen, ob ein Hormonstatus zulasten der GKV oder als IGeL zu erbringen ist.

Wichtig

  • Außer bei einem entsprechenden Krankheitsverdacht ist eine Testosteronbestimmung IGeL.
  • Bei Verdacht auf durch Testosteronmangel bedingte Erkrankungen Testosteronbestimmung zulasten der GKV, ICD-10-Code E29.1.
  • Testosteronpräparate auf Privat­rezept verordnen.
  • Untersuchungen, die wegen einer geplanten Testosteronsubstitution durchgeführt werden, sind als IGeL zu berechnen, z. B. abklärende Untersuchungen, PSA-Bestimmungen, weitere Hormonbestimmungen usw.

Begleitleistungen als IGeL

Orthopädinnen und Orthopäden sollten sich nicht scheuen, bereits die Beratung zu einer Testosteronsubstitution als IGeL zu berechnen. Dazu gehört auch die Beratung über die möglichen Nebenwirkungen einer Testosteronsubstitution hinsichtlich des Risikos der Ausbildung eines Prostatakarzinoms. Ein derartiges Erstgespräch zur Hormonsubstitution wird häufig nicht als IGeL liquidiert, insbesondere dann nicht, wenn die Patienten ohnehin in der Praxis in Behandlung sind und nach der Beratung von einer Testosteronsubstitution Abstand nehmen.

Eine Blutentnahme zur Hormonbestimmung ist als IGeL zu berechnen, ebenso die durchzuführenden Laboruntersuchungen (Gesamt- und freies Testosteron, sowie ggf. weitere Parameter LH, DHEAS). Zu empfehlen ist, die Speziallaborleistungen in einer ärztlich geleiteten Apparategemeinschaft erbringen zu lassen, weil sie dann als in der Praxis erbrachte Leistungen in Rechnung erstellt werden können.

Substitution

In der Regel ist die Substitution mit Testosteron als IGeL zu liquidieren. Schon seit geraumer Zeit stehen intramuskulär zu applizierende Testosteronpräparate zur Verfügung. Seit einigen Jahren ist eine für die Patienten angenehmere Applikationsart erhältlich in Form transdermal wirkender Gels. Nachdem auch in Laienkreisen die transdermale Applikation bekannt geworden ist, kommt es häufiger zu Nachfragen zur Testosteronsubstitution.

Wird nur wegen der geplanten Substitution von Testosteron eine vorsorgliche PSA-Bestimmung durchgeführt, ist auch diese privat zu liquidieren. Eine vorangehende vollständige Untersuchung ist mit Nr. 7 der GOÄ zu berechnen.

Vor einer privat liquidierten Testosteronsubstitution ist in dem obligat zu schließenden Behandlungsvertrag zu vermerken, dass die Behandlung auf Wunsch durchgeführt wird. Erwähnt werden sollte dabei auch, dass auf die möglichen Risiken einer Testosteronsubstitution hingewiesen wurde.

Redaktion, der-niedergelassene-arzt.de