Aktuelles aus der Gesundheitspolitik
Krebs-Früherkennung: Mehr Teilnahmen an Untersuchungen • GKV: Erneuter Rekordwert bei Arzneimittelkosten in 2023 • Weiterbildungsordnung: Homöopathie in Baden-Württemberg nicht mehr Bestandteil
Weiterbildungsordnung
Homöopathie nicht mehr Bestandteil
Seit dem 1. Dezember 2024 ist die Zusatzweiterbildung Homöopathie kein Bestandteil mehr der Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte im Südwesten. Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg hatte im Sommer beschlossen, die Zusatzweiterbildung aus der Weiterbildungsordnung zu streichen. Das Sozialministerium hat dies im Herbst genehmigt und damit das Verfahren abgeschlossen. Demnach wird die Zusatzweiterbildung Homöopathie künftig nicht mehr von der Landesärztekammer angeboten. Die Patientenbehandlung im Südwesten mit Methoden und/oder Mitteln der Homöopathie wird jedoch weder eingeschränkt noch verboten. Ärztinnen und Ärzte, die eine homöopathische Behandlung anbieten möchten, können dies auch weiterhin tun.
Quelle: Landesärztekammer Baden-Württemberg
Krebs-Früherkennung
Mehr Teilnahmen an Untersuchungen
Die Teilnahmeraten an den Krebs-Früherkennungsuntersuchungen für gesetzlich Versicherte haben sich im vergangenen Jahr positiv entwickelt. Das zeigen die Ergebnisse einer Analyse des AOK-Bundesverbands und der Deutschen Krebsgesellschaft. Danach waren bei der Teilnahme an Koloskopien zur Darmkrebsvorsorge (+14,8 %), am Mammografie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs (+5,1 %) sowie an den Untersuchungen zur Früherkennung von Prostatakrebs (+4,7 %) deutliche Anstiege gegenüber dem Vergleichsjahr 2019 zu erkennen. Lediglich bei der Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs (-3,2 %) und beim Hautkrebs-Screening (-2,8 %) lagen die Teilnahmeraten leicht unter dem Niveau vor der Corona-Pandemie.
Auch die jüngsten Daten für das erste Quartal 2024 bestätigen das insgesamt positive Bild. „Die Einbrüche der Pandemiejahre gehören endgültig der Vergangenheit an“, schließt Prof. Michael Ghadimi, Präsident der Deutschen Krebsgesellschaft. Trotz des positiven Trends gäbe es aber Steigerungspotenzial. Die Ergebnisse sind im „Früherkennungsmonitor 2024“ zusammengefasst. Die Daten beruhen auf der Basis von GKV- und AOK-Routinedaten.
Quelle: Wissenschaftliches Institut der AOK (WIdO)
Gesetzliche Krankenversicherung
Erneuter Rekordwert bei Arzneimittelkosten in 2023
Die Nettoausgaben für Arzneimittel in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind im Jahr 2023 auf einen neuen Höchststand von 54,0 Milliarden € gestiegen. Damit liegen die Arzneimittelkosten um 74,0 % höher als vor zehn Jahren. Zum Vergleich: Das Bruttoinlandsprodukt Deutschlands hat in demselben Zeitraum lediglich um 40,2 % zugenommen. Die deutlichen Ausgabensteigerungen bei Arzneimitteln liegen laut einer Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) vor allem in der Preisentwicklung patentgeschützter Arzneimittel begründet. Auf diese entfallen demnach mehr als die Hälfte der Ausgaben, gleichzeitig decken sie aber einen immer geringeren Versorgungsanteil ab: Nach verordneten Tagesdosen lag dieser im Jahr 2023 bei 6,7 %. Im Jahr 2014 waren es noch 11,4 %. Das entspricht einem Rückgang von über 40 % in den letzten zehn Jahren.
Helmut Schröder, Geschäftsführer des WIdO, äußert sich zu den Preissteigerungen patentgeschützter Präparate: Die Anpassungen durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz hätten dämpfend wirken sollen, konnten jedoch den Anstieg der Markteintrittspreise nicht bremsen. „Dies zeigt deutlich, dass der bestehende regulatorische Rahmen dringend weiterentwickelt werden muss, um eine bezahlbare und nachhaltige Arzneimittelversorgung in der GKV zu sichern“, so Schröder.
Die Berechnungen des WIdO basieren auf Verordnungsdaten in Apotheken und Krankenhausapotheken in der ambulanten Versorgung.
WIdO, „Der GKV-Arzneimittelmarkt: Klassifikation, Methodik und Ergebnisse 2024“, https://ots.de/OW8AWl
Quelle: Wissenschaftliches Institut der AOK (WIdO)