Dermatologie: Sprechstunden auf dem Praxisschild angeben?
In hautärztlichen Praxen werden IGeL im Vergleich zu Praxen anderer Gebietsgruppen in relativ großem Umfang erbracht. Bei der Vergabe von Behandlungsterminen wird häufig kritisiert, dass Ärztinnen und Ärzte für gesetzlich Versicherte angeblich Termine mit langen Wartezeiten anbieten, während Privatpatientinnen und -patienten mit freiwilliger Privatliquidation (IGeL) deutlich kurzfristigere Termine bekommen würden.
Etwa ein Drittel der Ärztinnen und Ärzte, die neben den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auch IGeL anbieten, erbringen diese in separaten Sprechstunden. Vorteil: Selbstzahlerleistungen werden nicht neben GKV-Leistungen abgerechnet. Denn die Krankenkassen und auch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) fragen immer wieder nach, wenn neben Behandlungen mit Abrechnung nach dem EBM zusätzlich IGeL liquidiert werden. Das häufig, weil die Privatliquidationen von IGeL mit der Bitte um Erstattung bei den Krankenkassen eingereicht werden oder die Auffassung vertreten wird, zu Unrecht seien originäre GKV-Leistungen als IGeL liquidiert worden.
Beispiel: Die Behandlung von Keratosen der Haut soll mittels Auftragen von Externa durchgeführt werden, eine Leistung, die mit Berechnung einer der Grundpauschalen 10210 bis 10212 zu Lasten der GKV abgegolten wäre. Die Patientin verlangt eine Entfernung mittels Laser, die mit der GOÄ-Position 2440 und dem Zuschlag 444 als IGeL berechnet wird. Reicht die Patientin die IGeL-Liquidation für die Entfernung einer Keratose bei ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein, könnte diese annehmen, dass eine mit der Berechnung einer Grundpauschale abgegoltene Leistung (nämlich das Auftragen von Externa bei Keratosen) zu Unrecht privat als IGeL liquidiert wurde.
IGeL-Sprechstunden
Wichtig
Gemäß BMV-Ä sind wenigstens 25 Stunden Sprechzeit pro Woche für Kassenpatienten auf dem Praxisschild anzugeben.
Für IGeL können separate IGeL-Termine vereinbart werden, am besten kombiniert als IGeL-/Privatsprechstundentermine.
Vereinbaren Sie möglichst separate Sprechstunden mit GKV-Patientinnen und -Patienten für IGeL-Leistungen.
Liquidieren Sie IGeL immer gemäß der GOÄ.
Schließen Sie im Vorfeld der Durchführung von IGeL immer einen schriftlichen Behandlungsvertrag und benennen Sie die voraussichtlichen Kosten.
Gemäß § 17 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) sind für Sprechstunden feste Uhrzeiten – mindestens 25 Stunden wöchentlich – auf dem Praxisschild anzugeben, davon mindestens fünf Stunden als offene Sprechstunden ohne Terminvereinbarung. Zusätzlich können auf dem Praxisschild Sprechstunden für Vorsorgeuntersuchungen und der Zusatz „nach Vereinbarung“ angegeben werden. Weitere Zusätze, z. B. „Mittwoch 13.00 bis 16.00 Uhr Privat- und IGeL-Sprechstunde“ sind nicht statthaft. Allerdings vertreten Juristinnen und Juristen dazu teilweise eine abweichende Auslegung, beispielsweise veröffentlicht im offiziellen Mitteilungsblatt der KV Berlin 11-2013 Seite 23. Demnach regelt der BMV-Ä lediglich die Belange der Kassensprechstunden. Werden diese erfüllt – also mindestens 25 Stunden wöchentlich – steht es frei, für andere Bereiche zusätzliche Sprechzeiten anzukündigen, also z. B. Privatsprechstunden.
Terminvergabe für Selbstzahler
Die Entscheidung, dass IGeL erbracht werden sollen, ergibt sich in der Regel im Zusammenhang mit Behandlungen zu Lasten der GKV. Wird einer IGeL-Behandlung nach Aufklärung und nach schriftlichem Behandlungsvertrag zugestimmt, sollten gesonderte Termine vereinbart werden. Falls auf dem Praxisschild keine Privatsprechstunden angegeben werden – was, wie zuvor dargelegt, immer noch kritisch gesehen werden kann – sollte bei der Terminvergabe für IGeL darauf hingewiesen werden, dass die Termine für Sprechzeiten vergeben werden, zu denen keine normale Sprechstunde stattfindet und nicht mit Wartezeiten zu rechnen ist. Lässt es sich nicht vermeiden, IGeL im Zusammenhang mit der Erbringung von GKV-Leistungen durchzuführen, ist detailliert zu dokumentieren, dass erst nach vollständigem Abschluss der Behandlungen zu Lasten der GKV die privat liquidierten Selbstzahlerleistungen erbracht wurden.
Und: Es empfiehlt sich, über die in der Praxis angebotenen IGeL per Auslagen im Wartezimmer zu informieren. Wird dann Interesse an den angebotenen IGeL bekundet, sollten zur Erbringung Termine außerhalb der GKV-Sprechzeiten vereinbart werden.
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