Elektronische Patientenakte gestartet
Ärzte, Psychotherapeuten und ihr Praxispersonal nutzen die elektronische Patientenakte direkt über ihre Praxissoftware. Sie müssen keine Webseite aufrufen oder eine Anwendung starten. Entscheidend ist das Software-Modul, das Praxen von ihrem Anbieter erhalten.
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine Anwendung, die über die Telematikinfrastruktur (TI) läuft. Um die ePA nutzen zu können, müssen Praxen mit einem aktuellen Konnektor (PTV4+ oder höher) an die TI angebunden sein. Diese Voraussetzungen erfüllen viele Praxen schon. Zusätzlich muss das Modul „ePA 3.0“ für den Zugang im Praxisverwaltungssystem (PVS) installiert werden.
Die PVS-Hersteller haben bis zum 15. Januar 2025 zunächst nur die Testpraxen in den Modellregionen Hamburg und Franken (sowie die Region NRW) mit dem ePA-Modul ausgestattet. Verläuft die mindestens vierwöchige Erprobung erfolgreich, folgen alle anderen Praxen bundesweit. Der bundesweite Roll-out erfolgt daher frühestens vier Wochen später zum 15. Februar. Davon unbenommen können Hersteller schon ab Januar auch außerhalb der Modellregionen das ePA-Modul anbieten. Praxen können sich bei ihrem PVS-Anbieter danach erkundigen.
Den Zeitplan hat das Bundesministerium für Gesundheit Ende November 2024 neu festgelegt. Die PVS-Hersteller sollten ursprünglich bis zum 15. Januar alle Praxen mit einem neuen ePA-Modul ausstatten.
Anforderungen für ePA-Modul
Wie schnell und einfach Ärzte und Psychotherapeuten ab 2025 mit der ePA arbeiten können, wird unter anderem davon abhängen, wie gut die technische Umsetzung der ePA im jeweiligen PVS gelungen ist. Die gematik hat die technischen Anforderungen für das Modul erstellt, die die Hersteller umsetzen müssen.
Doch genauso wichtig ist die Nutzerfreundlichkeit. Denn langes Suchen, mehrfaches Klicken oder Eintippen von Suchbegriffen – all das kostet wertvolle Zeit und stört den Behandlungsablauf. Die KBV hat deshalb Anforderungen aufgelistet, wie das PVS die Praxen bei der Nutzung der ePA bestmöglich unterstützen kann.
Datensicherheit in der ePA
Gesundheitsdaten stehen unter besonderem Schutz und unterliegen deshalb hohen Sicherheitsanforderungen. Die Vorgaben zur Datensicherheit der ePA stammen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie. Ein wichtiger Baustein ist, dass die Praxen über die TI auf die ePA zugreifen. Die Daten liegen verschlüsselt auf zentralen Servern in Deutschland. Zusätzlich abgesichert ist die gesamte Datenverarbeitung. Alle Zugriffe auf die ePA werden protokolliert. Patienten können das Zugriffsprotokoll drei Jahre lang eingesehen und unberechtigte Zugriffe erkennen.
Schutz vor Viren
Praxen äußern häufig die Sorge, über die ePA Viren in ihr Praxissystem einzuschleusen. Die ePA selbst bietet keinen Virenscan an. Die Praxis muss sich – wie sonst auch – selbst vor Viren schützen, die entsprechenden Programme installieren und ihr IT-System immer auf dem aktuellen Stand halten.
Allerdings sind Dokumentenarten, die ein hohes Risiko für Viren beinhalten, technisch von der ePA ausgeschlossen, z. B. ausführbare Dateien und Microsoft-Office-Dateien. So sind PDF-Dateien nur in der sichereren Version PDF/A zugelassen. Auch Patienten können also nicht ohne weiteres schadhafte Dateien in die ePA hochladen.
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung