Neuer MFA-Tarifvertrag in Kraft
Neuer Tarifvertrag für Medizinische Fachangestellte: Ab 2025 gibt es Gehaltsanpassungen, höhere Ausbildungsvergütungen und Verbesserungen beim Urlaubsanspruch. Zusätzlich wurden Klarstellungen bei Sonderzahlungen vereinbart.
Am 21. November 2024 haben sich der Verband medizinischer Fachberufe (vmf) und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) auf einen neuen Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte (MFA) mit zweijähriger Laufzeit und Änderungen im Manteltarifvertrag geeinigt. Der neue Gehaltstarifvertrag sieht zunächst eine lineare Erhöhung der Tarifgehälter um 3,85 % ab dem 1. Januar 2025 vor. Ab dem 1. Januar 2026 kommt es zu unterschiedlich hohen Steigerungsraten in den Berufsjahrstufen, durchschnittlich steigen die Gehälter in der zweiten Stufe um 3,4 %. Um beim Einstiegsgehalt konkurrenzfähig zu bleiben, wurden die unteren vier Berufsjahrstufen etwas stärker erhöht als die höheren Berufsjahrstufen. Zugleich wurde die Einfügung einer weiteren Berufsjahrstufe (29.–32. Berufsjahre) ab Januar 2026 vereinbart.
Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ab dem 1. Januar 2025 auf 1.000 € im 1. Ausbildungsjahr, 1.100 € im 2. Ausbildungsjahr und 1.200 € im 3. Ausbildungsjahr. Ab dem 1. Januar 2026 steigen die Ausbildungsvergütungen erneut in jedem Ausbildungsjahr um 50 €.
Auch der Urlaubsanspruch erhöht sich. Dieser beträgt nun 29 Arbeitstage bzw. 31 für MFA, die das 55. Lebensjahr vollendet haben. Bei der jährlich fälligen Sonderzahlung wurden im Hinblick auf die Elternzeit Klarstellungen vorgenommen.
Tarifvereinbarungen sind nur verpflichtend, wenn Ihre Praxis tarifgebunden ist oder sie im Arbeitsvertrag vereinbart wurden.
Quelle: Verband medizinischer Fachberufe e. V.