Paradigmenwechsel: organbegrenzte Früherkennung
Defizite des neuen Screenings offenbarten sich vom Start weg:
Aussetzen der Dokumentation
Die elektronische Dokumentation ist nach wie vor ausgesetzt, womit sich die Überprüfung der Screeninginhalte einschließlich der Zeitabstände und Altersgrenzen innerhalb einer mindestens sechsjährigen Beurteilungsphase verzögert. Es wird also lange dauern, bis wir wissen, ob es bei einem 3-Jahres-Turnus mehr Intervallkarzinome geben wird.
Muster 39
Die Untersuchung der Mammae wird nicht erfasst, sollte aber unbedingt dokumentiert werden.
Nacharbeit erfordert auch das neue Muster 39 zur Dokumentation der Untersuchungen, das z. B. keine Felder für die Abklärungsdiagnostik auffälliger Befunde enthält. Weitere Anpassungen sind geplant, sollen aber erst im Laufe des Jahres 2021 in Kraft treten.
Das Muster 39 zeigt zudem einen organzentrierten Paradigmenwechsel zulasten der Frauen: Hysterektomierte Frauen erhalten keinen Zellabstrich mehr, die rektale Untersuchung wie auch die Blutdruckmessung entfallen kommentarlos, womit die Leistungen des Gynäkologen als ganzheitlichem Betreuer der Frau weiter beschnitten und große Präventionschancen vertan werden.
Eine weitere Korrektur gab es bei der GOP 01760 für eine klinische Krebsfrüherkennungsuntersuchung und der GOP 01764 für die Abklärungsdiagnostik: Sie dürfen nun am gleichen Behandlungstag abgerechnet werden.
Keine organisierte Einladung
Dass Patientinnen nach wie vor von den Krankenkassen nicht eingeladen und aufgeklärt werden, macht den Fehlstart des neuen CxCa-Screenings komplett und sorgt für großen Beratungsaufwand in den Praxen. Die Versicherteninformationen des G-BA selbst dienen eher dazu, Patientinnen abzuschrecken: mit Statistiken, die sich nur Eingeweihten erschließen und Empfehlungen für junge Frauen, seltener zu Untersuchungen zu gehen, obwohl Patientinnen mit hormoneller Kontrazeption („Pille“) ein höheres CxCa-Risiko haben.
Frauen über 65 werden erst gar nicht mehr eingeladen, wenngleich das Erkrankungsrisiko in höheren Altersgruppen wieder steigt. Sie werden sogar aufgefordert mit ihrem Frauenarzt zu besprechen, ob sie nicht ganz auf den Ko-Test verzichten können.
Dass Frauen alle fünf Jahre zu einer Untersuchung eingeladen werden, die alle drei Jahre stattfinden soll und die Einladung mithin nur alle 15 Jahre zur richtigen Zeit kommt, verheißt ebenfalls nichts Gutes für die Teilnahmerate und damit für den Erfolg des Programms. Untersuchungen belegen, dass Zervixkarzinome in erster Linie bei Frauen auftreten, die keine oder nur sporadische Untersuchungen wahrgenommen haben.
Fazit für die Praxis
Coronabedingte Honorareinbußen sind schmerzhaft, der PVS Verband berichtete auf dem Höhepunkt der Krise bei privatärztlichen Leistungen von einem Rückgang um bis zu 70 % – aber sie sind zeitlich begrenzt. Mit geeigneten Praxisabläufen, Hygienekonzepten und telemedizinischen Angeboten können wir den Weg in die sogenannte neue Normalität beschleunigen. Es ist zu befürchten, dass gesetzliche Krebsfrüherkennungsuntersuchungen dauerhaft seltener wahrgenommen werden. Sie können angesichts der beschriebenen Defizite immer nur ein – wichtiger – Baustein sein, der in ein individuelles Betreuungskonzept eingebunden werden sollte. Denken Sie an die Betreuung Ihrer Patientinnen im Rahmen der „Sonstigen Hilfen“. Es gibt auch die Möglichkeit kurativer zytologischer Untersuchungen. Hysterektomierte Frauen sind häufig an einer ergänzenden zytologischen Untersuchung interessiert. Letztere wird auch durch die S3-Leitlinie „Prävention des Zervixkarzinoms“ gestützt, wonach HPV-positive Frauen nach totaler Hysterektomie weiter am organisierten Screening teilnehmen sollten.
Weitere privatärztliche Leistungen u. a. aus den Bereichen Früherkennung, Mutterschaftsvorsorge oder Prävention wie die GenoGyn sie in ihrem Kompendium GynPLUS 2020 zusammengestellt hat, zeigen Möglichkeiten für eine umfängliche Betreuung von Patientinnen unter Wahrung wirtschaftlicher Interessen auf.