Besenreiser bilden sich überwiegend in fortgeschrittenem Lebensalter aus, bei Frauen häufiger als bei Männern. Als störend empfunden wird in der Regel vornehmlich die Ausbildung von Teleangiektasien an den Beinen und im Gesicht.
Diagnostik
Weil Lebererkrankungen eine Ursache für die Bildung von Besenreisern sein können, sollte vorab eine entsprechende Abklärung zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erfolgen. Aber: Auch wenn der Nachweis von Lebererkrankungen positiv ausfällt, bleibt die Beseitigung kosmetisch störender Besenreiser eine Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL).
Wenn eine Beseitigung der Besenreiser aus kosmetischen Gründen gewünscht wird, dürfte es Betroffenen klar sein, dass eine Behandlung nur gegen Privatliquidation erfolgen kann. Ein schriftlicher Behandlungsvertrag ist in zweifacher Ausfertigung zu schließen, ein Exemplar erhält die Patientin oder der Patient, das andere bleibt in der Praxis. In dem Vertrag sollten auch die voraussichtlichen Kosten der Behandlung beziffert werden, am besten durch Benennung der wahrscheinlich zur Abrechnung gelangenden GOÄ-Positionen zusammen mit Steigerungsfaktor und Endbetrag.
Wichtig
- Beratung: Nr. 1 GOÄ, 80 Punkte, 2,3-fach 10,72 €, 2,15-fach 10,00 €.
- Untersuchung: Nr. 5 GOÄ, 80 Punkte, 2,3-fach 10,72 €,
2,15-fach 10,00 €. - Untersuchung der gesamten Haut: Nr. 7 GOÄ, 160 Punkte, 2,3-fach 21,45 €, 20,00 € 2,14-fach.
- Sklerosierung: Nr. 764 GOÄ, 190 Punkte, 2,3-fach 25,47 €, 2,26-fach 25,00 € mit Begründung: 3,5-fach 38,76 €,
3,43-fach 38,00 €. - Stichinzision Nr. 763 GOÄ, je Bein berechnungsfähig, 148 Punkte, 2,3-fach 19,84 €, 2,20-fach 19,00 €.
- Verband: Nr. 200 GOÄ, 45 Punkte, 2,3-fach 6,03 €, 2,29-fach 6,00 €, nicht neben Nr. 763 und 764
berechnungsfähig. - Kompressionsverband: Nr. 204 GOÄ, 95 Punkte, 2,3-fach 12,74 €, 2,17-fach 12,00 €.
- Durch eigene Steigerungsfaktoren mit Kommastellen für glatte Rechnungsbeträge sorgen.
Wichtig: Ebenfalls sollte schriftlich darüber aufgeklärt werden, dass nach der Behandlung von Besenreisern sichtbare Folgen wie z. B. Hautpigmentierungen zurückbleiben können.
Behandlung
Kleinere Teleangiektasien können sicher und effizient mit Sklerosierungsbehandlungen beseitigt werden. Bei Teleangiektasien mit größerem Kaliber kann eine Kombination von Inzision und Sklerosierung infrage kommen. Vorteil der Kombination mit einer Inzision ist, dass in der Regel nach der Behandlung weniger sichtbare Hautverfärbungen zurückbleiben.
Die Akzeptanz zur Durchführung von Sklerosierungsbehandlungen ist im Winter größer, da nach der Behandlung für eine gewisse Zeit Verbände angelegt werden müssen. Bei leichter Bekleidung im Sommer sind die Verbände an den Beinen sichtbar und werden häufig als störend empfunden.
Liquidation
Beratungen zu Sklerosierungsbehandlungen sind in der Regel mit der Nr. 1 der GOÄ abzurechnen, Untersuchungen nach Nr. 5, bei Untersuchung des gesamten Hautorgans auch nach Nr. 7. Sklerosierungsbehandlungen sind nach Nr. 764 abzurechnen. Diese Position ist je Sitzung nur einmal berechnungsfähig und auch dann nur einmal, wenn mehrere Besenreiser in einer Sitzung behandelt werden. Mit der Begründung „mehrere Sklerosierungsbehandlungen“ kann der Steigerungsfaktor 3,5-fach angewendet werden. Inzisionen von Teleangiektasien können mit Nr. 763 berechnet werden. Diese Position ist je behandelter Extremität berechnungsfähig, somit bei Inzisionen an beiden Beinen in einer Sitzung zweimal nebeneinander.
Mit der Nr. 200 ist ein einfacher Wundverband abzurechnen, ein Kompressionsverband nach Nr. 204. Aber: Neben Sklerosierungen nach Nr. 764 bzw. neben Inzisionen nach Nr. 763 ist ein Verband nach Nr. 200 nicht berechnungsfähig. Der Kompressionsverband nach Nr. 204 ist nicht neben den Nrn. 763 und 764 ausgeschlossen. Nachuntersuchungen sind ebenfalls als IGeL zu liquidieren, in der Regel mit der Nr. 5.