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Hausärztliche Entbudgetierung

Geändertes Versorgungsgesetz im Gesundheitsausschuss gebilligt

Mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP hat der Gesundheitsausschuss am 29. Januar 2025 das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) in veränderter Form gebilligt.


18.02.2025
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Der Ausschuss stimmte mehrheitlich einem aktualisierten Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP mit weiteren Regelungen zu. Linke und das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) stimmten gegen den Entwurf, Union und AfD enthielten sich. 

Der Entwurf enthält im Kern den Wegfall der Honorarbudgets für Hausärztinnen und Hausärzte. Beim Anspruch auf nicht verschreibungspflichtige Kontrazeptiva wird die Altersbeschränkung bei Fällen, in denen ein Hinweis auf einen sexuellen Missbrauch oder eine Vergewaltigung besteht, aufgehoben. Ferner wird eine Versorgungspauschale zur Behandlung chronisch Kranker eingeführt. Unabhängig von der Zahl und Art der Arztkontakte soll in einem Zeitraum von vier aufeinander folgenden Kalenderquartalen nur noch eine Abrechnung erforderlich sein. Mit einer Vorhaltepauschale sollen spezielle Aufgaben der zur hausärztlichen Grundversorgung notwendigen Strukturen vergütet werden. Diese Regelung zielt u. a. auf Haus- und Heimbesuche, bedarfsgerechte Praxisöffnungszeiten sowie die Nutzung der Telematikinfrastruktur. Auch die Versorgung von Menschen mit Behinderungen mit Hilfsmitteln soll verbessert werden. Demnach wird die Erforderlichkeit eines Hilfsmittels vermutet, wenn sich der Versicherte in einem sozialpädiatrischen Zentrum oder in einem medizinischen Behandlungszentrum für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen in Behandlung befindet und das Hilfsmittel von Ärztinnen bzw. Ärzten empfohlen wird.

Quelle: heute im bundestag (hib), 57/2025

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