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Dermatologie, Plastische und Ästhetische Chirurgie, Abrechnung Dermatologie Ästhetik, Abrechnung, HAUT
GOÄ-Tipp | Dermatologie

GOÄ: Laser in der Dermatologie

Schon seit Jahrzehnten werden Laser in der Dermatologie verwendet. Bezogen auf die Privatabrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wird häufig die Frage diskutiert, welcher Ziffernansatz dafür angemessen ist. Die noch immer unverändert gültige GOÄ-1996 schränkt eine sachgerechte und wirtschaftliche Liquidation vieler Leistungen deutlich ein. Dieser Beitrag benennt die Möglichkeiten, aktuell die bestmöglichen Honorare zu erzielen.


11.04.2025
D. Jentzsch
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Zitierweise: HAUT 2025; 36 (2): 109

GOÄ-Ziffern je nach Größe der behandelten Fläche

Erst seit wenigen Jahren gibt es Klarheit zum sachgerechten Einsatz der GOÄ-Position 2440 für die Excimer-Lasertherapie von Hauterkrankungen. Für eine Laserbehandlung von Warzen und anderen Hautveränderungen, Teleangiektasien und Besen­reiservarizen mit einer Ausdehnung bis zu 7 cm² Körperoberfläche kommt bis zu dreimal im Behandlungsfall der Ansatz der 2440 GOÄ in Betracht.

Werden die oben genannten Hautkrankheiten auf einer Fläche von mehr als 7 bis 21 cm2 behandelt, kann die GOÄ-Position 2885 bis zu dreimal im Behandlungsfall liquidiert werden. Verglichen mit dem Wert der Ziffer 2440 (107,25 Euro zum 2,3-fachen GOÄ-Satz) ist GOÄ 2885 mit dem 2,3-fachen GOÄ-Satz und 148,81 Euro deutlich besser bewertet. Bei einer Ausdehnung von mehr als 21 cm2 Körperoberfläche kommt der Ansatz der GOP 2886 (371,35 Euro zum 2,3-fachen Satz) infrage. Die Laser-Epilation ist darin enthalten. Jeweils ausgenommen sind melanozytäre Nävi. Speziell für die Behandlung von Besenreiservarizen nach GOP 2440 werden bis zu 50 Impulse pro Sitzung verlangt. Werden größere Bezirke gelasert, müssen es beim Ansatz der GOÄ 2885 dann 51 bis 100 Impulse pro Sitzung und bei GOÄ 2886 mehr als 100 Impulse pro Sitzung sein.

Zuschläge und erhöhte Faktoren bei ambulanten Operationen

Für ambulante Operationen sind in der GOÄ grundsätzlich Zuschläge vorgesehen. Die Zuschläge sind über die GOÄ-Positi­onen 442 bis 445 abrufbar. Es handelt sich dabei um Festbeträge, die nicht wie die anderen GOÄ-Leistungen mit einem erhöhten Faktor berechnet werden dürfen.

Besonderheiten bei allen ambulanten Operationen, gleich ob 2440, 2885 oder 2886, können grundsätzlich dazu führen, dass nach den Maßgaben des § 5 GOÄ erhöhte Faktoren berechnet werden können. Liegen also im Einzelfall ein besonders hoher Zeitaufwand, eine erhöhte medizinische Schwierigkeit oder besondere Umstände bei der Ausführung vor, so können diese Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz liquidiert werden. Ein gewisses Streitpotenzial entsteht dadurch, dass nur GOÄ 2440 mit dem ambulanten OP-Aufschlag GOÄ 444 berechnet werden kann.

Selbstverständlich sind die angewandten Anästhesieverfahren zusätzlich zu berechnen. Die Infiltrationsanästhesien kleiner und großer Bezirke (GOÄ 490 und 491) sind allerdings unterhalb von 200 Punkten bewertet. Damit kommen die Zuschläge für die ambulante Anästhesie (GOÄ 446 und 447) nicht infrage.

Laser in der Dermatologie: Auslagen abrechnen

Hautärztinnen und -ärzte sollten bei der Liquidation immer daran denken, auch ihre Auslagen nach § 10 GOÄ geltend zu machen. Mit den Auslagen verhält es sich nämlich wie mit Zuschlägen und erhöhten Faktoren: Werden sie in der Arztrechnung vergessen, können sie nicht nachträglich verlangt werden.

Korrespondenzadresse

Dieter Jentzsch

GOÄ-Experte für Büdingen-Med
Gymnasiumstraße 18-20
63654 Büdingen
E-Mail: info(at)buedingen-akademie.de
www.buedingen-med.de