Zitierweise: HAUT 2025; 36 (2): 111-112
Auch Hautärztinnen und Hautärzte müssen damit rechnen, dass sich Patientinnen und Patienten im IGeL-Monitor informieren und kritische Fragen zu den in der Praxis angebotenen IGeL stellen. Hinweis: In früheren Fassungen des IGeL-Monitors war die Dermatoskopie zur Früherkennung von Hautkrebs als IGeL ausgewiesen, abzurechnen mit der GOÄ-Nr. 750. Der IGeL-Monitor weist darauf hin, dass die Dermatoskopie seit April 2020 fakultativer Leistungsbestandteil des Hautkrebsscreenings gemäß der EBM-Position 01745 ist. Diese Leistung kann somit nicht mehr als IGeL berechnet werden.
Tattoo-Entfernungen
Gleich der erste Satz hierzu im IGeL-Monitor lässt die negative Bewertung erkennen: „Wenn Tätowierungen nicht mehr als schmückend, sondern als störend empfunden werden, können mehr oder weniger schmerzhafte, kostspielige und unbefriedigende Verfahren helfen, die Tätowierungen wieder zu entfernen.“ Es wird darauf hingewiesen, dass sowohl das Aufbringen einer Tätowierung ebenso wie deren Entfernung keine GKV-Leistungen sind. Allerdings wird eingeräumt, dass bei einem Entfernen aus medizinischen Gründen, etwa bei einer allergischen Reaktion auf die Farbpigmente, eine Behandlung zulasten der GKV möglich ist. Erfolgt eine Abrechnung zulasten der GKV, ist zusätzlich der ICD-10-Code U69.10 anzugeben: „Andernorts klassifizierte Krankheit, für die der Verdacht besteht, dass sie Folge einer medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operation, einer Tätowierung oder eines Piercings ist.“ Zusätzlich besteht gemäß § 58 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) die Verpflichtung, die zuständige Krankenkasse zu informieren, ein Widerspruch ist nicht möglich. Bewertung der Entfernung von Tätowierungen: ohne Bewertung.
Wichtig
- Auch Hautärztinnen und -ärzte sollten sich im IGeL-Monitor über die Argumente des Medizinischen Dienstes Bund zur Bewertung von IGeL informieren.
- Patientinnen und Patienten informieren sich zunehmend über den IGeL-Monitor und könnten die Ärztin oder den Arzt mit Argumenten aus dem IGeL-Monitor konfrontieren.
- Bei negativ bewerteten IGeL: Argumente parat haben, warum diese IGeL dennoch in der Praxis angeboten werden.
Laser-Behandlung von Krampfadern
Diese Behandlungsmethode wird mit „unklar“ bewertet. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass eine neuere Beurteilung stattfinden soll. Nach derzeitigem Stand ist die Laser-Behandlung von Krampfadern als IGeL zu liquidieren.
Lichttherapie bei Akne
Lichttherapien mit Blau- oder Rotlicht werden als Begleittherapien bei Akne durchgeführt. Blaulicht soll Bakterien abtöten. Rotlicht soll die Durchblutung der Haut fördern und so die Haut schneller heilen lassen, wenn z. B. Akneknoten eröffnet wurden. Der IGeL-Monitor sieht nach Auswertung entsprechender Studien keine Hinweise auf einen Nutzen gegenüber z. B. einer Behandlung mit Salben, aber auch keinen Hinweis auf einen Schaden. Bewertung: unklar.
Fazit
Die meisten von Hautärztinnen und Hautärzten angebotenen IGeL sind kosmetische Leistungen, für die sich im IGeL-Monitor keine Bewertung findet, da diese immer als Selbstzahlerleistungen zu erbringen sind. Für Hautärztinnen und Hautärzte, die im IGeL-Monitor bewertete Behandlungsmethoden anbieten, ist es sinnvoll, sich über die Einstufung im IGeL-Monitor zu informieren. Und: Auch im IGeL-Monitor als „negativ“, „tendenziell negativ“ usw. eingestufte Leistungen können in hautärztlichen Praxen angeboten werden.