Leserfragen zum Thema: Elektronische Patientenakte (ePA)
Was bedeutet die elektronische Patientenakte (ePA) konkret für verschiedene Fachbereiche? Was ist, wenn Patienten z. B. ihre gesamte Behandlungsdokumentation in der ePA möchten? Muss ich diesem Wunsch (unentgeltlich) nachkommen? Wie kann ich sicherstellen, dass keine schadhaften Dateien in die ePA gelangen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen könnten? Diese und weitere Ihrer Fragen beantwortet Jessica Hanneken, Mitglied der Geschäftsleitung bei BFS Health Finance.
Kurz gesagt: Grundsätzlich sind alle Ärzte verpflichtet, Befunde einzustellen, die sie in der aktuellen Behandlung selbst erhoben haben und die elektronisch vorliegen.
Ein Blick in die Details: Es gibt Daten, die verpflichtend in die ePA einzustellen sind, und solche, bei denen dies nur auf Wunsch des Patienten erfolgen muss. Hinein gehören in jedem Fall Befundberichte aus selbst durchgeführten invasiven oder chirurgischen sowie nichtinvasiven oder konservativen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen. Auch eigene Befunddaten aus bildgebender Diagnostik, Laborbefunde und elektronische Arztbriefe sind einzustellen.
Auf Wunsch zu hinterlegen sind beispielsweise Befunddaten und Diagnosen über Daten aus Disease-Management-Programmen, Daten zu Erklärungen zur Organ- und Gewebespende, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen bis hin zu eAU-Bescheinigungen (Patienten-Kopie).
Eine Faustregel für die Praxis: In die ePA gehört das, was Ärzte und Psychotherapeuten heute schon an Kolleginnen und Kollegen berichten. Dabei enthält der Befundbericht vollständige und feststehende Informationen, die für mit- und weiterbehandelnde Ärzte und Psychotherapeuten relevant sind. Nicht jede schriftliche Aufzeichnung muss in der ePA abgelegt werden. Daher muss ein Arzt auch nicht die gesamte Behandlungsdokumentation in die ePA auf Wunsch des Patienten einpflegen. Insbesondere schriftlich dokumentierte Teilbefunde sollten nicht in die ePA übertragen werden, um Missverständnisse zu vermeiden.
Da Labore technisch meist nicht in der Lage sind, einen Befund direkt in die ePA zu laden, ist es als Übergangslösung geplant, dass Laborbefunde in einem strukturierten und bundesweit standardisierten Format (als sogenanntes „MIO“) durch die Labore erzeugt und an die beauftragenden Ärzte weitergegeben werden. Bis das so weit ist, muss diese Aufgabe des Einstellens noch der auftraggebende Arzt übernehmen und die Befunde in die ePA einstellen.
Zum Start der neuen ePA ist die Größe je Dokument auf 25 MB begrenzt und manche Dateiformate sind noch nicht kompatibel. Es kann dann auf mögliche externe Quellen verwiesen und der Befundbericht gespeichert werden. Mutterpässe, Impfausweise und U-Hefte für Kinder liegen in Papierform vor und werden daher auch vorerst nur in Papierform und nicht in der ePA gepflegt. Alte Arztbriefe und Befunde kann ein Patient in die ePA aufnehmen lassen – allerdings muss die Versicherung diese Dienstleistung anbieten. Unabhängig davon können Ärzte auch eigene Befunde aus vorangegangenen Behandlungen in die ePA einstellen, wenn das für die Versorgung des Patienten erforderlich ist.
Jeder Patient kann meines Wissens Dokumente in die ePA hochladen. Wie soll ich da als Arzt sicherstellen können, dass keine schadhaften Dateien in die ePA gelangen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen könnten? Bin ich als Arzt alleinig für die Sicherheit der ePA des Patienten verantwortlich?
Frau Hanneken:
Es ist richtig, dass Patienten mit der ePA-App ihrer Krankenkasse selbst Daten in ihrer ePA einstellen können. Welche das genau sind, liegt in der Verantwortung des betreffenden Patienten und ist bis auf die Einschränkungen bei Dateigrößen und -formaten nicht limitiert. Beispiele sind Vital-Daten aus Gesundheitsapps oder ein selbst geführtes Tagebuch zu Blutdruckmessungen. Versicherte können zudem Papierbefunde scannen und in ihre ePA stellen.
Die ePA bietet keine Möglichkeit eines Virenscans an. Die Praxis muss sich selbst vor Viren schützen und die entsprechenden Programme installieren. Allerdings sind viele Dokumentenarten, die ein hohes Risiko für Viren beinhalten, technisch von der ePA ausgeschlossen, beispielsweise ausführbare Dateien und Microsoft-Office-Dateien. Auch PDF sind nur in der sichereren Version PDF/A zugelassen.
Dass die ePA nach außen abgeschirmt ist, liegt in der Verantwortung der gematik. Der Chaos Computer Club hat zuletzt wertvolle Hinweise gegeben, Sicherheitslücken konnten geschlossen werden.
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