Ergebnisse: Berechnen Sie eine Ausfallgebühr bei No-Shows?
Hier finden Sie die Ergebnisse der Umfrage “Kurz gefragt!” zum Thema: “Berechnen Sie eine Ausfallgebühr bei No-Shows?”.
17.04.2025
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So handhaben Ihre Kolleginnen und Kollegen sogenannte “No-Shows” in der Praxis.
Gefragt war: Berechnen Sie eine Ausfallgebühr bei No-Shows??
Die Umfrageergebnisse sind nicht repräsentativ.
Der aktuelle Stand der Umfrage
51.2 %Nein.
0 %Ja, sie beträgt ca. 10 – 20 €.
25.6 %Ja, sie beträgt ca. 20 – 50 €.
2.3 %Ja, sie beträgt > 50 €.
9.3 %Wir planen eine Ausfallgebühr.
11.6 %Sonstige (bitte angeben)
Teilnehmende aus der Community berichteten unter “Sonstiges” zum Beispiel auch darüber, dass sie nur bei fest kalkulierten Terminen (Beispiele waren Sonographie oder LZ-RR/EKG) eine Ausfallgebühr berechnen. In einer anderen Praxis wird bei Terminvergabe auf eine Ausfallentschädigung hingewiesen, die bei einem dokumentierten Leerlauf nach GOÄ in Rechnung gestellt wird – bisher sei diese immer anstandslos bezahlt worden. Wichtig sei, nicht von einer Strafgebühr zu sprechen und die Abrechnung einer Ausfallsentschädigung immer zu begründen.
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