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Cookie-Einstellungen anpassenManagement der venösen Thromboembolie in Schwangerschaft und Wochenbett
Thromboembolische Erkrankungen wie tiefe Beinvenenthrombose und Lungenembolie kommen in Schwangerschaft und Wochenbett sehr viel häufiger vor als bei nicht-schwangeren Frauen. Diese CME beschreibt Risikofaktoren, Diagnostik und Therapie venöser Thromboembolien in Schwangerschaft und Postpartalphase.
ZITIERWEISE: VASOMED 2025; 37(3): 94-100
Zusammenfassung: Thromboembolische Ereignisse zählen in der westlichen Welt zu den führenden Todesursachen in der Schwangerschaft und Wochenbettphase. Thromboembolische Erkrankungen wie tiefe Beinvenenthrombose und Lungenembolie kommen in Schwangerschaft und Wochenbett sehr viel häufiger vor als bei nicht-schwangeren Frauen. Das Risiko steigt im Verlauf der Schwangerschaft an, wobei es zur Geburt und unmittelbar danach am höchsten ist. Danach sinkt es in den ersten sechs bis zwölf Wochen postpartal wieder ab. Dieser Beitrag beschreibt Risikofaktoren, Diagnostik und Therapie venöser Thromboembolien in Schwangerschaft und Postpartalphase.
Schlüsselwörter: Schwangerschaft, Wochenbett, tiefe Beinvenenthrombose, venöse Thromboembolie, Lungenembolie, Antikoagulation
Etwa ein bis zwei pro 1.000 Schwangerschaften werden durch das Auftreten von venösen Thromboembolien (VTE) kompliziert (9). Im Schwangerschaftsverlauf manifestieren sich etwa 80 % als isolierte tiefe Beinvenenthrombose (TBVT), während 20 % erst mit den Symptomen einer Lungenembolie (LE) symptomatisch werden. Im Wochenbett kommt es wesentlich häufiger zum Auftreten von LE, die in dieser Phase etwa 50 % der Manifestationen ausmachen.
Das VTE-Risiko von Schwangeren ist durchschnittlich fünffach höher als das von gleichaltrigen nicht-schwangeren Frauen. Vorausgegangene VTE-Ereignisse, hereditäre und erworbene Thrombophilien sowie eine positive Familienanamnese erhöhen das VTE-Risiko zusätzlich (5). Ein ovarielles Hyperstimulationssyndrom, Mehrlings-Schwangerschaften, Hyperemesis gravidarum, Präeklampsie, prolongierte Wehentätigkeit und Entbindung per Sectio gelten ebenfalls als VTE-Risikofaktoren (Tab. 1). Das VTE-Risiko steigt im Verlauf der Schwangerschaft und ist am höchsten zum Geburtszeitpunkt und unmittelbar postpartal. Danach sinkt es innerhalb von sechs bis zwölf Wochen auf das Niveau von nicht-schwangeren Frauen.
| Prädisponierende Risikofaktoren |
|
| Spezielle Risiken in der Schwangerschaft |
|
| Spezielle Risiken in der Wochenbettphase |
|
(TBVT: tiefe Beinvenenthrombose; KKUS: Kompressionsultraschall; FKDS: farbkodierte Duplexsonografie; NMH; niedermolekulares Heparin; UFH: unfraktioniertes Heparin)
Klinischer Thromboseverdacht
Die Symptome einer TBVT oder LE in der Schwangerschaft unterscheiden sich nicht von Nicht-Schwangeren; sie sind allerdings unspezifisch. In nur etwa 10 % aller Verdachtsfälle wird die Diagnose einer VTE im Verlauf bestätigt.
Eine sorgfältige Abklärung ist daher wichtig, um bei klinischem Thromboseverdacht die Diagnose zu sichern und zeitnah eine Behandlung einzuleiten bzw. die Verdachtsdiagnose mit hinreichender Sicherheit zu verwerfen, um eine Übertherapie zu vermeiden. Modifizierte diagnostische Algorithmen kommen zur Anwendung (11), da die üblichen klinischen Scores (z. B. Wells-Score) in der Schwangerschaft nur unzureichend validiert sind, und D-Dimere im Schwangerschaftsverlauf physiologisch ansteigen und daher insbesondere in der Spätschwangerschaft für die Ausschlussdiagnostik nicht hilfreich sind. Eine Etablierung schwangerschaftsspezifischer Referenzwerte wird gelegentlich gefordert; hierfür ist die Datenlage aktuell jedoch nicht ausreichend. Normwertige D-Dimere – unterhalb des üblichen Cutoffs von 500 ng/ml – schließen eine klinisch relevante VTE allerdings genauso sicher aus wie dies außerhalb einer Schwangerschaft der Fall ist (1).
Den bildgebenden Verfahren kommt daher eine besondere Bedeutung in der Thrombosediagnostik zu. Die Kompressionssonografie der tiefen Beinvenen ist die diagnostische Methode der Wahl, wenn klinisch eine TBVT in Betracht gezogen wird. Da isolierte Beckenvenenthrombosen in der Schwangerschaft in bis zu 15–20 % beschrieben sind, sollen bei Schwangeren die Beckenvenen mituntersucht werden. Eine Kompression der Beckenvenen ist zwar nicht möglich; eine vollständige Farbkodierung und ein seitengleich atemmoduliertes venöses Strömungsprofil sprechen aber gegen das Vorliegen einer klinisch relevanten Beckenvenenthrombose. Eine Untersuchung der Schwangeren in Seitenlage bei „störendem“ graviden Uterus ist dabei hilfreich. Mit dem Einsatz von High-End-Geräten und erfahrenen Untersuchern konnte in prospektiven Kohortenstudien ein negativer prädiktiver Wert von mehr als 98 % erreicht werden (3, 10).
Lässt die Sonografie keine definitive Aussage zu oder bestehen klinische Beschwerden fort, kommen eine Wiederholung der Untersuchung nach vier bis sieben Tagen, eine ergänzende D-Dimer-Testung oder – bei Verdacht auf eine isolierte Beckenvenenthrombose – eine Magnetresonanz-Venografie (MRV) als weitere Maßnahmen in Betracht. Auf Gadolinium-haltige Kontrastmittel sollte dabei verzichtet werden, da aufgrund der Plazentagängigkeit gesundheitliche Risiken für den Föten nicht auszuschließen sind. Konventionelle Phlebografie und CT-Venografie kommen in der Schwangerschaft nicht in Betracht, da der Fötus direkt im Strahlengang für die Beurteilung der Beckenvenen liegt.
Abbildung 1 gibt den in der aktuellen AWMF-S2k-Leitlinie dargestellten Diagnose-Algorithmus bei Thromboseverdacht wieder. Sind zeitliche Verzögerungen bis zum Vorliegen einer definitiven Diagnose in der Akutsituation zu erwarten, sollte – sofern keine erhöhtes Blutungsrisiko besteht – bei hohem klinischem Verdacht bereits vor Sicherung der Diagnose mit einer therapeutischen Heparingabe begonnen werden. Dies gilt insbesondere, wenn bei entsprechender Klinik eine LE in Betracht gezogen wird.
(LE: Lungenembolie; VTE: venöse Thromboembolie; TBVT: tiefe Beinvenenthrombose; KKUS: Kompressionsultraschall; FKDS: farbkodierte Duplexsonografie; NMH; niedermolekulares Heparin; UFH: unfraktioniertes Heparin)
Klinischer Lungenembolie-Verdacht
Wird bei einer kreislaufstabilen Patientin die Verdachtsdiagnose einer LE gestellt, sind vor einer Bildgebung, die eine Strahlenexposition erfordert (z. B. CT-Pulmonalisangiografie oder Lungenszintigrafie), alle nicht-radiologischen diagnostischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Verdacht zu erhärten oder frühzeitig fallenzulassen. Neben einer Basisdiagnostik, die Vitalparameter, klinische Untersuchung, Blutgasanalyse und EKG umfasst, sollten – wie bei Nicht-Schwangeren – klinische Wahrscheinlichkeit und D-Dimer-Testung zum Einsatz kommen. Prospektive Managementstudien haben zeigen können, dass ein modifizierter Geneva-Score (pregnancy-adopted Geneva score, PAG) (Tab. 2) oder ein an die Schwangerschaft adaptierter YEARS-Algorithmus in Verbindung mit der Bewertung der D-Dimere sicher angewandt werden können, um die Zahl der Untersuchungen zu begrenzen, die eine Strahlenexposition erfordern (15, 17).
| Klinisches Kriterium | Punkte |
|---|---|
| Herzfrequenz > 110/min | 5 |
| einseitige schmerzhafte Beinschwellung | 4 |
| vorausgegangene VTE | 3 |
| einseitige Beinschmerzen | 3 |
| OP unter Vollnarkose oder Fraktur der unteren Extremitäten | 2 |
| Hämoptysen | 2 |
| Alter > 40 Jahre | 1 |
Bewertung: 0–1 Pkt.: niedrige LE-Wahrscheinlichkeit (LE-Prävalenz 2,3 %; 95 %-KI 1,0–4,9 %) | |
Bei hohem klinischem Verdacht oder erhöhten D-Dimeren ist eine bildgebende Diagnostik unverzichtbar. Zunächst sollen sonografische Verfahren angewendet werden, um ein thromboembolisches Geschehen direkt nachzuweisen. Hierfür kommen die transthorakale Echokardiografie (TTE) mit der Frage nach Rechtsherzbelastungszeichen bzw. intrakardialen Thromben, die Sonografie der Becken- und Beinvenen und – bei entsprechender Expertise – der Lungenultraschall zur Anwendung (sog. triple ultrasound oder triple point-of-care ultrasound). Die Indikation zur Therapie ergibt sich mit dem sicheren Nachweis einer Thrombose oder eines Embolus, sodass in diesen Fällen zur Vermeidung einer Strahlenexposition auf eine radiologische Sicherung der LE verzichtet werden kann (11).
Ist eine Therapieentscheidung mit bereits erwähnten Methoden allein nicht zu treffen, darf der Schwangeren eine erforderliche Bildgebung – trotz Strahlenexposition – auf keinen Fall vorenthalten werden (11). CT-Pulmonalisangiografie (CTPA) und Lungenperfusionsszintigrafie sind hinsichtlich der diagnostischen Sicherheit als gleichwertige Verfahren anzusehen. Die CTPA ist vielerorts zu 24 Stunden an sieben Tagen die Woche verfügbar, was für die Szintigrafie in der Regel nicht gilt, und liefert zudem wichtige Informationen zur Risikostratifizierung einer LE. Die CTPA ist außerdem in der Lage, auch andere kardiale, pulmonale und aortale Pathologien abzubilden.
Die fötale Strahlenbelastung bei einer CTPA oder Lungenszintigrafie liegt deutlich unterhalb der für bedenklich gehaltenen Schwellenwerte. Allerdings bleibt ein stochastisches Risiko für den Föten für die Induktion einer späteren Tumorerkrankung, für die es nach heutigem Verständnis keine Schwellendosis gibt. Auch ist das Lebenszeitrisiko für eine mütterliche Brust- bzw. Lungenkrebserkrankung geringfügig erhöht (13). Diese Risiken müssen allerdings ins Verhältnis gesetzt werden mit dem höheren Risiko bei Übersehen einer Lungenembolie. Eine CTPA sollte in jedem Fall mit an die veränderte Hämodynamik von Schwangeren angepassten Protokollen erfolgen und die Strahlenexposition so gering wie möglich gehalten werden (ALARA-Prinzip: „as low as reasonably achievable“).
Abbildung 2 gibt den in der aktuellen AWMF-S2k-Leitlinie dargestellten Diagnose-Algorithmus bei LE-Verdacht wieder (11).
VTE-Therapie in der Schwangerschaft
Bei kreislaufstabilen Verhältnissen ist die therapeutische Antikoagulation Therapie der Wahl bei einer TBVT oder LE, die durch eine adäquate Bildgebung gesichert wurden (11). Hierzu wird in der Regel ein niedermolekulares Heparin (NMH) präparateabhängig ein- oder zweimal täglich appliziert (Tab. 3). Bei vital bedrohlicher LE mit Notwendigkeit einer systemischen Lyse oder invasiven Reperfusionsstrategie, bei hohem Blutungsrisiko oder schwerer Nierenfunktionseinschränkung ist unfraktioniertes Heparin (UFH) aufgrund seiner kurzen Halbwertszeit und seiner von der Nierenfunktion weitgehend unabhängigen Elimination eine Alternative (8). Heparine sind nicht plazentagängig und Mittel der Wahl zur Antikoagulation in der Schwangerschaft, während alle oral verfügbaren Substanzen wie direkte orale Antikoagulanzien (DOAK) oder Vitamin-K-Antagonisten (VKA) aufgrund ihrer Plazentagängigkeit und des damit verbundenen kindlichen Fehlbildungs- und Blutungsrisikos bei Schwangeren kontraindiziert sind (2).
Die routinemäßige Messung von anti-Xa-Spitzenspiegeln unter NMH-Therapie wird nicht empfohlen, da es bislang keine Belege dafür gibt, dass eine an anti-Xa-Spiegel adjustierte Dosierung klinische Vorteile bietet. Wenn ein NMH-Monitoring durchgeführt wird, sollte die Messung des anti-Xa-Peak-Spiegels etwa zwei bis vier Stunden nach subkutaner Injektion erfolgen. Als Orientierung können Zielspiegel von 0,6–1,0 U/ml bei zweimal täglicher und von 0,8–1,5 U/ml für die einmal tägliche NMH-Gabe gelten (4, 12). Eine anti-Xa-Messung erscheint allerdings sinnvoll für Frauen mit hereditärem Antithrombinmangel, einem Körpergewicht < 50 kg bzw. > 100 kg, bei Vorliegen einer schweren Nierenfunktionseinschränkung oder bei VTE-Rezidiven trotz adäquater Therapie.
Eine Heparin-induzierte Thrombozytopenie (HIT) ist bei Schwangeren seltener als bei Nicht-Schwangeren. Unter längerfristiger NMH-Therapie treten bei Schwangeren jedoch in bis zu 20 % der Fälle allergische Hautreaktionen an den Injektionsstellen auf. Häufig hilft der Wechsel auf ein anderes NMH. Bei multiplen Kreuzreaktivitäten kommen Fondaparinux oder Danaparoid als Alternativen in Betracht, wobei die deutlich längeren Halbwertszeiten dieser Substanzen peripartal beachtet werden müssen. Außerdem scheint Fondaparinux in geringem Maße plazentagängig zu sein.
Die therapeutische Antikoagulation soll über mindestens drei Monate und bis mindestens sechs Wochen postpartum fortgeführt werden (11). Ob nach Ablauf der Therapiephase zur Sekundärprophylaxe eine Dosisreduktion auf eine intermediäre (d. h. 50–75 % der Ausgangsdosis) oder prophylaktische Dosierung erfolgen kann, wird kontrovers diskutiert. Den guten Erfahrungen mit intermediären NMH-Dosen in der Langzeittherapie bei Nicht-Schwangeren stehen unzureichende klinische Daten für Schwangere und sinkende anti-Xa-Spitzenspiegel sowie ein Anstieg des VTE-Risikos mit zunehmender Schwangerschaftsdauer entgegen (12). Im Einzelfall sind VTE-Rezidivrisiko und das Risiko für Blutungskomplikationen sorgfältig gegeneinander abzuwägen.
Eine systemische Thrombolyse sollte nur für akut lebensbedrohliche LE in Betracht gezogen werden, zumal die Erfahrungen mit der Anwendung von Fibrinolytika in der Schwangerschaft begrenzt sind. Ultima ratio und in Abhängigkeit von der Zentrumsexpertise können in schweren Fällen eine endovaskuläre oder offen chirurgische Thrombektomie oder die extrakorporale Membranoxygenierung (ECMO) eingesetzt werden, um die Schwangere in kreislaufstabile Verhältnisse zurück zu überführen (5, 14).
| Antikoagulans | Halbwertszeit | therapeutische Dosis | Erfahrungsumfang in der Schwangerschaft2 |
|---|---|---|---|
| Heparine | |||
| Dalteparin | 4-6h | 2 x 100 IE/kg oder 1 x 200 IE/kg s.c | sehr hoch |
| Tinzaparin | 4-6h | 1 x 175 U/kg s.c. | hoch |
| Enoxaparin | 4-6h | 2 x 100 IE/kg oder 1 x 150 IE/kg s.c1 | hoch |
| Nadroparin | 4-6h | 2 x 85 U/kg oder 1 x 171 U/kg s.c. | mittel |
| Certoparin | 4-6h | 2 x 8.000 IE s.c. | mittel |
| UFH intravenös | 1,5-2h | aPTT-adjustiert (1,5–2-fach verlängert) | mittel |
| alternative Antikoagulanzien | |||
| Fondaparinux | 22–24 h3 | 1 x 7,5 mg4 | gering |
| Danaparoid | 15–20 h3 | 100–200 IE/h5 | gering |
| 1 Enoxaparin ist nicht in allen Ländern für die Einmalgabe zugelassen. 2 www.embryotox.de. 3 Die deutlich längeren Halbwertszeiten von Danaparoid und Fondaparinux im Vergleich zu niedermolekularem Heparin (NMH) und unfraktioniertem Heparin (UFH) sind insbesondere in der Peripartalphase zu berücksichtigen. 4 Dosisanpassung bei Körpergewicht < 50 kg → 5 mg bzw. > 100 kg → 1 x 10 mg. 5 Bei Anwendung bei akuter HIT ist die höhere Dosierung in der Initialphase zu beachten: 2.250 IE als i.v.-Bolus, dann 400 IE/h über 4 h und 300 IE/h über weitere 4 h. | |||
Peripartales VTE-Management
Bei VTE-Manifestation vor der 37. Schwangerschaftswoche (SSW) ist es üblich, die NMH-Therapie bis zum Einsetzen der Wehen fortzuführen und dann zu pausieren. Zur Vermeidung hoher Spitzenspiegel zum Geburtszeitpunkt kann für die Endphase der Schwangerschaft ein Dosisregime mit zweimal täglicher NMH-Gabe erwogen werden. Zu beachten ist, dass bei antikoagulierten Frauen und geplanter Spontangeburt auf eine Periduralanästhesie verzichtet werden muss, da der Zeitabstand zur letzten NMH-Gabe mindestens 24 h betragen sollte (7). In Abhängigkeit von Blutverlust und VTE-Rezidivrisiko wird die Antikoagulation frühestens 6–12 h Stunden nach vaginaler Entbindung und 12–24 h nach Sectio wieder aufgenommen. Bei hohem Blutungsrisiko kann zunächst eine reduzierte Heparindosis gegeben und die Dosierung mit Abfall des Blutungsrisikos schrittweise gesteigert werden.
Bei Auftreten einer akuten proximalen TBVT oder LE nach der 37. SSW ist von einem höheren Risiko für symptomatische LE unter der Entbindung auszugehen. Das antikoagulationsfreie Intervall peripartal sollte daher möglichst kurz sein. Eine Umstellung auf eine intravenöse UFH-Gabe zeitnah zum Geburtstermin kann daher sinnvoll sein. Während NMH mit Einsetzen der Wehen oder bei geplanter Entbindung etwa 24 h vor dem Geburtszeitpunkt pausiert wird, kann UFH intravenös bis etwa 4–6 h vor dem antizipierten Geburtszeitpunkt gegeben werden. Bei besonders hohem LE-Risiko erscheint es probat, die Infusionsrate zunächst nur zu reduzieren und die Infusion ausschließlich für die Austreibungsphase zu pausieren. Bei fehlenden Blutungskomplikationen wird die UFH-Therapie frühestens 4–6 h nach der Entbindung wieder gestartet (Abb. 3) (11, 12).
Um die Schwangere sicher durch die Entbindung zu leiten, bedarf es einer engen interdisziplinären Abstimmung zwischen Gynäkologen, Internisten, Anästhesisten und Perinatalmedizinern.
VTE-Therapie in der Postpartalzeit
Postpartal bevorzugen viele Frauen die Fortsetzung einer parenteralen Therapie, da diese keiner routinemäßigen Laborkontrollen bedarf. Alternativ kann postpartal eine überlappende Umstellung auf VKA mit einer Ziel-INR von 2,0–3,0 erfolgen. Sowohl NMH, Fondaparinux als auch Warfarin sind in der Stillzeit unbedenklich. Phenprocoumon ist lipophiler als Warfarin, wird aber nur in geringen Mengen in die Muttermilch sezerniert, sodass ein relevanter Einfluss auf die Gerinnung des Säuglings unwahrscheinlich ist. Unter VKA-Therapie in der Stillzeit sollte bei Neugeborenen auf eine adäquate Vitamin-K-Zufuhr in den ersten Lebenswochen geachtet werden (11). Die Anwendung von DOAK in der Stillzeit wird nicht empfohlen, da nicht untersucht ist, ob diese Substanzen oder ihre Metabolite in die Muttermilch übergehen.
Die Antikoagulation wird in der Regel bis mindestens sechs Wochen postpartal beibehalten, wobei die Gesamtdauer drei Monate nicht unterschreiten sollte (8, 11). Bei unzureichender Rekanalisation der Iliakal- oder Femoralvenen steigt das Risiko für ein symptomatisches postthrombotisches Syndrom und Rezidivthrombosen, weswegen im Einzelfall eine Verlängerung der Antikoagulationsdauer bis zu zwölf Monaten zu erwägen ist. Nur selten ergibt sich aufgrund persistierender Risikofaktoren die Indikation für eine zeitlich unbefristete Antikoagulation zur Verhinderung von VTE-Rezidiven.
1 Bellesini M, Robert-Ebadi H, Combescure C et al. D-dimer to rule out venous thromboembolism during pregnancy: A systematic review and meta-analysis. Journal of thrombosis and haemostasis : JTH 2021;19 (10): 2454–2467. DOI: 10.1111/jth.15432.
2 Beyer-Westendorf J, Tittl L, Bistervels I et al. Safety of direct oral anticoagulant exposure during pregnancy: a retrospective cohort study. The Lancet. Haematology 2020;7(12):e884-e891. DOI: 10.1016/S2352-3026(20)30327-6.
3 Chan WS, Spencer F, Lee AYY et al. Safety of withholding anticoagulation in pregnant women with suspected deep vein thrombosis following negative serial compression ultrasound and iliac vein imaging. CMAJ : Canadian Medical Association journal = journal de l‘association medicale canadienne 2013;185(4);E194-200. DOI: 10.1503/cmaj.120895.
4 Garcia DA, Baglin TP, Weitz J et al. Parenteral anticoagulants: Antithrombotic Therapy and Prevention of Thrombosis, 9th ed: American College of Chest Physicians Evidence-Based Clinical Practice Guidelines. Chest 2012;141(2 Suppl):e24S-e43S. DOI: 10.1378/chest.11-2291.
5 Hart C, Bauersachs R, Scholz U et al. Prevention of Venous Thromboembolism during Pregnancy and the Puerperium with a Special Focus on Women with Hereditary Thrombophilia or Prior VTE-Position Paper of the Working Group in Women‘s Health of the Society of Thrombosis and Haemostasis (GTH). Hamostaseologie 2020;40 (5):572–590. DOI: 10.1055/a-1132-0750.
6 Ho VT, Dua A, Lavingia K et al. Thrombolysis for Venous Thromboembolism During Pregnancy: A Literature Review. Vascular and endovascular surgery 2018; 52(7):527–534. DOI: 10.1177/1538574418777822.
7 Kietaibl S, Ferrandis R, Godier A et al. Regional anaesthesia in patients on antithrombotic drugs: Joint ESAIC/ESRA guidelines. European journal of anaesthesiology 2022;39(2):100–132. DOI: 10.1097/EJA.0000000000001600.
8 Konstantinides SV, Meyer G, Becattini C et al. 2019 ESC Guidelines for the diagnosis and management of acute pulmonary embolism developed in collaboration with the European Respiratory Society (ERS). European heart journal 2020;41(4):543–603. DOI: 10.1093/eurheartj/ehz405.
9 Kourlaba G, Relakis J, Kontodimas S et al. A systematic review and meta-analysis of the epidemiology and burden of venous thromboembolism among pregnant women. International journal of gynaecology and obstetrics: the official organ of the International Federation of Gynaecology and Obstetrics 2016;132 (1):4–10. DOI: 10.1016/j.ijgo.2015.06.054.
10 Le Gal G, Kercret G, Ben Yahmed K et al. Diagnostic value of single complete compression ultrasonography in pregnant and postpartum women with suspected deep vein thrombosis: prospective study. BMJ (Clinical research ed.) 2012;344:e2635. DOI: 10.1136/bmj.e2635.
11 Linnemann B, Blank W, Doenst T et al. Diagnostics and Therapy of Venous Thrombosis and Pulmonary Embolism. The revised AWMF S2k Guideline. VASA. Zeitschrift für Gefäßkrankheiten 2023;52 (S111):1–146. DOI: 10.1024/0301-1526/a001089.
12 Linnemann B, Scholz U, Rott H et al. Treatment of pregnancy-associated venous thromboembolism – position paper from the Working Group in Women‘s Health of the Society of Thrombosis and Haemostasis (GTH). VASA. Zeitschrift für Gefäßkrankheiten 2016;45 (2):103–118. DOI: 10.1024/0301-1526/a000504.
13 Makowska A, Treumann T, Venturini S et al. Pulmonary Embolism in Pregnancy: A Review for Clinical Practitioners. Journal of clinical medicine 2024;13 (10). DOI: 10.3390/jcm13102863.
14 Martillotti G, Boehlen F, Robert-Ebadi H et al. Treatment options for severe pulmonary embolism during pregnancy and the postpartum period: a systematic review. Journal of thrombosis and haemostasis : JTH 2017;15 (10):1942–1950. DOI: 10.1111/jth.13802.
15 Righini M, Robert-Ebadi H, Elias A et al. Diagnosis of Pulmonary Embolism During Pregnancy: A Multicenter Prospective Management Outcome Study. Annals of internal medicine 2018;169 (11):766–773. DOI: 10.7326/M18-1670.
16 Robert-Ebadi H, Elias A, Sanchez O et al. Assessing the clinical probability of pulmonary embolism during pregnancy: The Pregnancy-Adapted Geneva (PAG) score. Journal of thrombosis and haemostasis : JTH 2021;19 (12):3044–3050. DOI: 10.1111/jth.15521.
17 van der Pol LM, Tromeur C, Bistervels IM et al. Pregnancy-Adapted YEARS Algorithm for Diagnosis of Suspected Pulmonary Embolism. The New England journal of medicine 2019;380 (12):1139–1149. DOI: 10.1056/NEJMoa1813865.
Prof. Dr. Birgit Linnemann
Kardiologie III – Angiologie
Zentrum für Kardiologie
Universitätsmedizin der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz
Langenbeckstr. 1
55131 Mainz
Interessenskonflikte: Angiologie, Zentrum für Kardiologie, Universitätsmedizin der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz; Geschäftsführerin der Deutschen Gesellschaft für Angiologie (DGA); Sprecherin der Ständigen Kommission Women‘s Health innerhalb der Gesellschaft für Thrombose- und Hämostaseforschung
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