Warum Dosisangaben für die Risikobewertung von Schadstoffen unerlässlich sind
Die Unstatistik des Monats zeigt: Der Nachweis eines verbotenen Weichmachers im Kinderurin lässt ohne Konzentrationsangaben keine toxikologisch fundierte Bewertung zu – und offenbart, wie Medienberichte Risiken oft nicht differenziert genug einordnen.
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Wie in der zuletzt veröffentlichten „Die Unstatistik des Monats“ aufgezeigt wird, wurde in einem aktuellen Medienbericht der Weichmacher Di-n-hexyl-Phthalat (DnHexP) – seit 2019 in Kosmetika, Lebensmittelverpackungen und Spielzeug verboten – im Urin von Kindern nachgewiesen. Was dabei jedoch häufig fehlt, sind Angaben zur Konzentration. Ein solcher Nachweis ohne Dosisangabe ist aus medizinisch-toxikologischer Sicht nicht ausreichend, um eine tatsächliche Gefährdung zu bewerten.
Risikobewertung nur mit Konzentrationsangabe möglich
Die mediale Praxis zeigt, dass in mehr als der Hälfte der Schadstoffberichte, wie beispielsweise in einer Analyse der Zeitschrift Öko-Test, die Konzentration des nachgewiesenen Schadstoffs nicht angegeben wird. Ohne diese Information lässt sich nicht beurteilen, ob der Grenzwert von 60 Mikrogramm pro Liter für DnHexP überschritten wurde, was jedoch für eine fundierte Risikoeinschätzung unerlässlich ist. Meldungen über den bloßen Nachweis einer Substanz, ohne die Dosis anzugeben, können zu verzerrten Wahrnehmungen einer Gesundheitsbedrohung führen. Ein Bericht, etwa im Münchner Merkur, betonte dagegen, dass bei mehr als 99 % der getesteten Kinder die Belastungen unterhalb der Schwelle für gesundheitliche Besorgnis lagen – eine Einordnung, die in der öffentlichen Debatte jedoch selten zu finden ist.
Analytik ermöglicht Schadstoffnachweis geringster Mengen
Dank moderner Analytik, etwa durch Chromatographie, Massenspektrometrie und Kernresonanzspektroskopie, können heute selbst minimalste Mengen von Substanzen nachgewiesen werden. Dies führt zu einer erhöhten Sensitivität der Messungen und ermöglicht es, auch kleinste Spuren zu detektieren – häufig jedoch ohne toxikologische Relevanz. Der entscheidende Punkt für die Risikobewertung bleibt immer die Dosis: Nicht das Vorhandensein eines Stoffs, sondern seine Konzentration im Organismus entscheidet über die Gefährdung.
Veränderte Konsumgewohnheiten als möglicher Erklärungsansatz
Die Zunahme von Weichmacher-Nachweisen in den letzten Jahren lässt sich auch mit veränderten Konsumgewohnheiten erklären. Insbesondere der vermehrte Konsum von verpackten Lebensmitteln und Convenience-Produkten führt zu einer höheren Exposition gegenüber Kunststoffverpackungen und somit auch zu einer gesteigerten Belastung mit Weichmachern. Diese höhere Exposition bedeutet jedoch nicht zwangsläufig eine Gesundheitsgefährdung.
Fazit: Eine sachliche Risikobewertung setzt die Angabe der Dosis voraus
Ein Schadstoffnachweis allein reicht nicht aus, um eine Gesundheitsgefahr zu beurteilen. Erst die Angabe der Konzentration ermöglicht eine fundierte Risikobewertung. Nur eine sachliche und differenzierte Kommunikation toxikologischer Befunde gewährleistet eine präzise Einschätzung der tatsächlichen Gefährdung.
Info: Was ist die "Unstatistik des Monats"?
Die „Unstatistik des Monats“ ist eine wiederkehrende Rubrik des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung, die seit 2012 den Umgang mit Zahlen in den Medien kritisch beleuchtet – mit dem Ziel, Statistiken verständlich und faktenbasiert einzuordnen.
weitere Infos Beiträge der RWI Kommunikation: Unstatistik des Monats
Quelle: RWI - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung / RWI Kommunikation