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Dermatologie, Plastische und Ästhetische Chirurgie, Abrechnung Dermatologie Abrechnung, HAUT
IGeL-Tipp | Dermatologie

Haartransplantationen bei Glatzenbildung

Auch wenn derzeit eine Glatze bei Männern vielfach als en vogue angesehen wird, wollen sich nicht alle damit abfinden. Schließlich hat nicht jeder Mann einen imposanten Glatzkopf wie Bruce Willis.


10.06.2025
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Zitierweise: HAUT 2025; 36 (3): 170

Der Wunsch nach Beseitigung einer Glatze besteht nahezu ausnahmslos bei Männern, weil Frauen nur sehr selten betroffen sind. Die Behandlung mit extern aufzutragenden Mitteln bringt meist kein ästhetisch zufriedenstellendes Ergebnis. Eine gewisse Bedeutung hat in letzter Zeit die Behandlung der Glatzenbildung bei Männern mit Finasterid erlangt. Zur Behandlung der androgenetisch bedingten Alopezie ist der Wirkstoff Finasterid in der 1-mg-Dosierung seit 1998 in Deutschland zugelassen, für die Behandlung der benignen Prostatahypertrophie wird in der Regel die 5-mg-Dosierung eingesetzt. Bei der Behandlung einer Alopezie ist Finasterid auf Privatrezept zu verordnen.

Haartransplantation

Zur Durchführung einer Haartransplantation werden in der Regel kleine Hautpartikel aus behaarten Arealen, welche ein oder zwei Haarfolikel beinhalten, als Transplantat verpflanzt. Die Durchführung sollte in Lokalanästhesie erfolgen. Übertragen werden sollten möglichst lange Haare, da sich damit die unangenehm sichtbaren Transplantationsstellen besser bedecken lassen. Fachliche Erfahrungen sind bei Haartransplantationen Voraussetzung, Informati­onen hierzu finden sich im Internet unter www.verband-deutscherhaarchirurgen.de.

Vorab sollte eine differenzierte Aufklärung erfolgen, da häufig die Erwartung besteht, dass das Vollbild eines dichten Haarwuchses resultiert. Vor der Behandlung ist ein Behandlungsvertrag zu schließen, in dem auch die anfallenden Kosten aufgeführt werden sollten, am besten durch Benennung der wahrscheinlich zur Abrechnung gelangenden GOÄ-Positi­onen, zusammen mit Steigerungsfaktor und Endbetrag. In dem Aufklärungs­gespräch sollte auch erwähnt werden, dass das Vollbild eines dichten Haarwuchses in der Regel durch Haartransplantationen nicht erreicht werden kann. Zur Verdeutlichung demonstriert man am besten anhand von Fotos, wie das Ergebnis einer Haartransplantation aussehen könnte.

Wichtig

  • Beratung: Nr. 1 GOÄ, 10,72 Euro,
    2,3-fach.
  • Untersuchung: Nr. 7 GOÄ, 21,45 Euro, 2,3-fach.
  • Ausgedehnte Lokalanästhesie: Nr. 491 GOÄ, 16,22 Euro, 2,3-fach.
  • Haartransplantation: Nr. 2385 GOÄ, 2,3-fach 160,87 Euro, 3,5-fach 244,81 Euro, mit Abdingung höherer Faktor möglich.
  • Zuschlag für ambulante Durchführung der Leistung nach Nr. 2385: Nr. 445 GOÄ, 128,23 Euro, keine Steigerung möglich.

Nachbehandlung

Um postoperative Schwellungen zu verhindern, empfiehlt sich die Auflage von Kühlkissen. Allerdings darf die Kühlwirkung nicht zu stark sein, da durch eine zu starke Abkühlung die Einheilung der Transplantate behindert werden könnte. Wegen der starken Durchblutung der Kopfhaut entstehen bei Haartransplantationen häufig Hämatome. Um das optisch störende Absinken der Hämatome über die Stirn in den Gesichtsbereich zu verhindern, kann am Haaransatz ein elastischer Pflasterstreifen als Druckverband angesetzt werden.

Eine Nachuntersuchung nach zwei bis drei Monaten ist sinnvoll.

Des Weiteren sollte darüber aufgeklärt werden, dass erst nach etwa sechs Monaten mit einem Haarwuchs von ca. 3 cm gerechnet werden kann. Zu empfehlen ist, die behandelten Stellen vor und nach der Transplantation fotografisch zu dokumentieren.

Hinweis: Haartransplantationen werden zunehmend im Ausland erbracht, zur Nachbehandlung wird dann eine dermatologische Praxis in Deutschland aufgesucht. Bei derartigen Fällen unbedingt mittels Behandlungsvertrag klarstellen, dass die Nach­behandlungen als IGeL liquidiert werden.

Liquidation

Da die GOÄ keine besonderen Positionen für Haartransplantationen vorhält, wird die Abrechnung nach Nr. 2385 der GOÄ analog empfohlen. Bei einer ausgedehnten Transplantation kann mit der Begründung „ausgedehnte Haartransplantation“ der 3,5-fache Faktor angesetzt werden. Bei einer besonders aufwendigen Haartransplantation, bei der der Faktor 3,5-fach nicht kostendeckend ist, sollte vor der Behandlung eine Abdingung geschlossen und die Nr. 2385 mit mehr als dem 3,5-Fachen angesetzt werden.