Die Mindestanforderung einer Personalumkleide ist die funktionelle Trennung der reinen und unreinen Seite. Je nach Räumlichkeit kann das ein einfacher Streifen im Bodenbelag sein; die Schränke für die Entkleidung und Bekleidung stehen dabei nebeneinander auf der entsprechenden Seite. Die Anordnung der jeweiligen Schränke kann auch den Weg und die Reinheit der Bekleidung vorgeben.
Auf der unreinen Seite sind Sammelbehälter für unreine Kleidung, Waschbecken und WC-Anlage anzuordnen. Auf der reinen Seite gibt es geschützte Lagerflächen u. a. für reine Kleidung und die Händedesinfektion. Wenn eine Dusche gewünscht ist, wird sie auf der unreinen Seite vorgesehen.
Die Patientenumkleide/der Ruheraum
Werden Eingriffe ohne Narkose oder Sedierung vorgenommen, kann die Patientenschleuse aus nur einem Raum bestehen. Hier ist eine Umkleidemöglichkeit gegeben mit einem abschließbaren Schrank für Kleidung und Wertsachen. In der Regel betritt der Patient die Umkleide und verlässt diese auch, bevor der nächste Patient an die Reihe kommt. Ein Kreislaufverfahren kann in Abstimmung mit der Hygienefachplanung angewandt werden, sofern sich die Patientinnen und Patienten nicht umziehen müssen und die Wertsachen auch von außen erreichbar sind.
Erfolgen Eingriffe mit Narkose oder Sedierung, ist ein Aufwach- bzw. Ruheraum erforderlich. Neben gut zugänglichen Betten müssen hier ein hygienischer Handwaschplatz und eine Arbeitsfläche vorgesehen werden.
Der Entsorgungs- und Putzraum
Vorzuhalten sind eine Arbeitszeile mit Waschbecken, Lagermöglichkeiten für Reinigungsutensilien und -geräte, ein Ausgussbecken und Stellflächen für unreine Güter.
3. Bauliche Maßnahmen – die Ausstattung
Oberflächen
Oberflächen müssen glatt, fugenlos und abwischbar (desinfektionsmittelbeständig) sein. Sie müssen intakt sein; sie dürfen keine Beschädigung aufweisen. Schränke sind so auszuführen, dass keine Schmutzablagerungen möglich sind. Des Weiteren benötigen Schränke, die sich direkt im Eingriffsraum befinden, an Türen und Schubläden Dichtungslippen, um staubdicht zu schließen. Als Wandfarbe kann bspw. eine Latexfarbe mit der Nassabriebklasse 1 verwendet werden. Diese ist in einem großen Farbspektrum verfügbar, sodass sie auch als Gestaltungselement verwendet werden kann. Technische Einbauelemente sind dicht einzubauen und dürfen keine Hohlräume bzw. nicht zugängliche Flächen aufweisen: Leuchten als Reinraumleuchte, Heizkörper als Hygieneheizkörper, Bodenbelag als Bahnware mit Schweißnaht.
Lüftung
Lässt das Eingriffsspektrum eine Fensterlüftung zu, ist das Einbringen von Insektenschutzgittern notwendig. Die Gitter müssen dichtschließend sein, für Reinigungszwecke leicht entnehmbar und dürfen keine Beschädigung aufweisen.
Wenn die Raumtemperatur eine Kühlung notwendig macht, dürfen keine handelsüblichen Klima-Splittgeräte verwendet werden. Das darin anfallende Kondensat sorgt für eine Verkeimung, die mit dem Luftstrom in den Raum geblasen werden kann. Für eine Kühlung gibt es spezielle Geräte, die als Umluftgerät mit den notwendigen Anforderungen die Luft kühlen. Diese Geräte können in der Regel an die bestehenden Klima-Außengeräte mit angeschlossen werden. Da diese Geräte nur eine Umluft gewährleisten, wird die Zu- und Abluft weiterhin über das geöffnete Fenster gewährleistet. Inwieweit diese Geräte eine höhere Reinraumklasse erreichen, muss individuell mit der Hygieneplanerin oder dem Hygieneplaner abgestimmt werden.
4. Vertrauen durch transparente Gestaltung des Eingriffsraums
Um Patientinnen und Patienten zu gewinnen und auch zu binden, bieten viele Praxen im Vorfeld eines Eingriffs eine Begehung der Eingriffsräume an. Zum einen baut eine Besichtigung bei Patientinnen und Patienten Ängste ab und unterstützt die Praxen, Vertrauen herzustellen. Zum anderen ist die Transparenz, dass die Räume nach allen Vorschriften gebaut wurden und sauber und intakt aussehen, ebenfalls sehr nützlich, um Vorbehalte abzubauen.