Abb. 3, 4 und 5: In diesem Beispiel wurde eine alte Verkofferung geöffnet. Darunter fand sich eine Öffnung in der Decke, die aus Brandschutzgründen geschlossen wurde.
Bestandssanierung mit Überraschungen – Fallbeispiel 2
Manchmal kann ein Wunsch zur Veränderung klein und überschaubar sein. In der Anamnesephase oder erst in der Bauphase können auch neue und umfänglichere Themen entdeckt werden. Eine gute Kommunikation ist hierbei wesentlich.
Grundsätzlich gilt, dass die Bauordnung für alle ein einzuhaltendes Gesetz darstellt, auch für die, die Flächen vermieten oder betreiben. Für Arbeitgeberinnen und -geber gilt ebenso der Arbeitsschutz wie auch die Verantwortlichkeit gegenüber der Patientenschaft. Nur wenige Defizite können mit dem Thema „Bestandsschutz“ aus dem Weg geräumt werden und Bestandsgebäude sind auch nicht immer mängelfrei.
In Fallbeispiel 2 wurde in der Entwurfsphase eine Verkofferung geöffnet, weil über die Jahre der Nutzung nicht mehr klar war, woher diese Form der Ablage kommt. Gefunden wurde eine Spindeltreppe in die darunter liegende Etage und die Verkofferung hatte die Höhe des noch vorhandenen Geländers. Mit diesem Wissen ergab auch die Form der Ablage einen Sinn.
Die Eigentümerin des Gebäudes hatte der neuen Mieterin nicht mitgeteilt, dass es lange vor ihr eine Verbindung zweier Etagen gab. Die Öffnung in der Decke durfte selbstverständlich aus Brandschutz-Sicht nicht bestehen bleiben; sie stellte einen Brandüberschlag zwischen zwei getrennten Nutzungseinheiten dar, was nach der Bauordnung nicht zulässig ist. Die Eigentümerin musste auf ihre Kosten das Loch sach- und fachgerecht schließen lassen. Das Schließen konnte in den Bauablauf der Praxis-Modernisierung integriert werden und sorgte nicht für Verzögerungen. Dennoch gab es für die Mieterin einen Mehraufwand in der Kommunikation und der Koordination mit der Eigentümerin.