Skip to main content

Dieser Beitrag ist nur für Mitglieder verfügbar!

Politik, Allgemein- & Innere Medizin, Dermatologie, Gefäßmedizin, Gynäkologie, Neurologie, Orthopädie, Pädiatrie, Urologie, Wirtschaft Allgemein- & Innere Medizin, Dermatologie, Gefäßmedizin, Gynäkologie, Neurologie, Orthopädie, Pädiatrie, Urologie Politik
Honorarbericht 2023

Honorarumsatzsteigerung bleibt 2023 deutlich unter der Inflationsrate

Im Honorarbericht 2023 der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zeigt sich, dass die Honorarumsätze der niedergelassenen Ärzteschaft im Jahr 2023 nur leicht gestiegen sind. Das ist zum Teil auf den Wegfall der Neupatientenregelung zurückzuführen.


17.07.2025
Teilen auf:
drucken Gefällt mir merken

Mit einem durchschnittlichen Plus von 1,6 % sind die Umsätze der niedergelassenen Ärzte- sowie Psychotherapeutenschaft im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen. Damit blieben sie erneut deutlich unterhalb der Inflationsrate von 5,9 %. Dies geht aus dem Honorarbericht der KBV für das vierte Quartal 2023 hervor, der auch die Gesamtzahlen für 2023 enthält.

Im hausärztlichen Versorgungsbereich legte der Honorarumsatz je Ärztin/Arzt im Schnitt um 0,5 % zu. Der Umsatz je Behandlungsfall erhöhte sich um 4,3 % auf 72,29 €. Der durchschnittliche Honorarumsatz je Ärztin/Arzt im fachärztlichen Bereich stieg im Berichtsjahr um 2,3 % zum Vorjahr. Der Umsatz je Fall wuchs auf 80,82 € (+2,6 %).

Bei den psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten stieg der durchschnittliche Honorarumsatz je Therapeutin/Therapeut im Vergleich zu 2022 um 5,3 %, bei den ärztlichen Psychotherapeutinnen und -therapeuten um 5,7 %.

Gesamtvergütung stieg um 2,6 %

Die Gesamtvergütung stieg im Jahr 2023 um 2,6 %. Somit standen bundesweit rund 45,4 Milliarden € für die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten zur Verfügung. Davon entfielen 17,4 Milliarden € auf Leistungen, die die Kassen extrabudgetär bezahlen müssen, z. B. Früherkennungsuntersuchungen und ambulante Operationen. Die gedeckelte morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) umfasste 28 Milliarden €.

Leichtes Plus Ende 2023

Im vierten Quartal 2023 sind die Honorarumsätze der Vertragsärzteschaft und Vertragspsychotherapeutenschaft im Bundesdurchschnitt je Ärztin/Arzt sowie Psychotherapeutin/-therapeut um 2,7 % im Vergleich zum Vorjahresquartal gestiegen. Alle Fachrichtungen erzielten damit einen durchschnittlichen Honorarumsatz aus Kassentätigkeit von 61.830 €, vor Abzug u. a. von Praxiskosten und Steuern. Der durchschnittliche Umsatz je Fall erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahresquartal auf 78,44 € (+4,4 %). Die Anzahl der Fallzahl je Ärztin/Arzt sank um 1,6 %.

Hausärzteschaft

Der Honorarumsatz je Hausärztin/Hausarzt (Allgemeinmedizin/hausärztliche Innere Medizin) erhöhte sich im vierten Quartal 2023 im Schnitt um 2,9 % auf 64.468 €. Aufgrund einer leicht rückläufigen Fallzahl je Ärztin/Arzt (-2,3 %) stieg der Honorarumsatz je Fall auf 71,98 % (+5,3 %). Die Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte kamen auf ein Minus von 4,1 % je Ärztin/Arzt: Der Honorarumsatz betrug im vierten Quartal 2023 durchschnittlich 68.258 €. Der Honorarumsatz je Fall stieg um 7,9 % auf 72,61 €. Die Fallzahl je Ärztin/Arzt sank zum Vorjahresquartal um 11,2 %.

Fachärzteschaft

Der durchschnittliche Honorarumsatz je Ärztin/Arzt im fachärztlichen Bereich wuchs im Vergleich zum Vorjahresquartal um 2,5 % auf 60.525 €. Der Honorarumsatz je Behandlungsfall lag bei 81,07 € (+1,9 %). Die durchschnittliche Anzahl der Behandlungsfälle je Ärztin/Arzt erhöhte sich um 0,6 %. Für die Gruppe der psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten weist der Bericht für das zweite Quartal des Vorjahres einen Honorarumsatz von 24.476 € (+5,8 %) aus. Der Honorarumsatz je Fall stieg um 3,8 % auf 517,46 €.

Wegfall der Neupatientenregelung

Negativ auf die Honorarentwicklung im Berichtsjahr hat sich insbesondere der Wegfall der Neupatientenregelung zum 1. Januar 2023 ausgewirkt. Sie sah vor, dass Ärztinnen und Ärzte alle Leistungen für Neupatienten extrabudgetär und damit in voller Höhe bezahlt bekamen. Seitdem sind diese Leistungen wieder in der MGV enthalten.

⇒ Der hier ausgewiesene Honorarumsatz aus vertragsärztlicher Tätigkeit ist die Zahlung an die Ärztin/den Arzt für den Betrieb der Praxis und die Versorgung der gesetzlich versicherten Patientenschaft.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung

Welche Bewertung würden Sie dem Beitrag im Allgemeinen geben?
Bitte Bewerten Sie die Umfrage.