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Neurologie, Abrechnung Neurologie Abrechnung
IGeL-Tipp | Nervenheilkunde

Ängste als GKV- oder Selbstzahlerleistung behandeln?

In bestimmten Situationen, etwa bei einem starken Gewitter, Angst zu empfinden, ist normal. Viele Menschen haben unbegründet Angstzustände, die sich sogar in als Erkrankung einzustufende Phobien ausweiten können. Häufig wird der Leidensdruck so groß, dass die Lebensqualität negativ beeinflusst und eine Ärztin oder ein Arzt konsultiert wird.


07.11.2023
Redaktion
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Kaum eine andere Eigenschaft dürfte eine größere individuelle Variationsbreite aufweisen als das Empfinden von Angst, entsprechend der Vielfalt der Ängste:

  • Platzangst,
  • Schulangst,
  • Flugangst,
  • Examensangst,
  • Versagensangst und so weiter.

Zunächst ist zu klären, ob es sich lediglich um eine Angstvariante im Normbereich handelt oder ob eine Phobie vorliegt, bei der eine Behandlung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen mittels Psychotherapie, gegebenenfalls in Kombination mit einer Arzneimittelbehandlung, angezeigt sein kann. Ist das der Fall, ist die Phobie mit einem entsprechenden ICD-10-Code anzugeben, mit F40.00 bei einer Agoraphobie, mit F40.1 bei sozialen Phobien oder F40.2 bei spezifischen isolierten Phobien usw. Zur Abklärung des Ausprägungsgrads einer Phobie sollte der erste Kontakt als GKV-Leistung über die Versichertenkarte abgerechnet werden. Handelt es sich um eine Angstform im Rahmen der normalen Variationsbreite, ist zu verdeutlichen, dass eine Behandlung nur als Selbstzahlerleistung erfolgen kann.

Patientinnen und Patienten sind in der Regel einsichtig, dass die Behandlung einer im medizinischen Sinne als normal zu bezeichnenden Angst nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden kann. An erster Stelle zu nennen sind hier die häufig zu beobachtenden Schul- oder Examensängste, auch wenn diese von den Betroffenen als belastend empfunden werden. Auch Platzängste, Berührungsängste und so weiter sind in der Regel nicht als zu Lasten der GKV zu behandelnde Erkrankungen einzustufen.

Wichtig

Abrechnungsmöglichkeiten bei der Behandlung von Ängsten als IGeL finden Sie in der Tabelle.

Zur besseren Compliance durch individuelle Steigerungsfaktoren mit Kommastellen für glatte Rechnungsbeträge sorgen.

Behandlung

Die Behandlung von Angstzuständen bietet auch eine opportune Gelegenheit, das Angebot von IGeL zu ergänzen. Für die Behandlung von Angststörungen können auch Gruppenbehandlungen indiziert sein, in denen Patientinnen und Patienten mit unterschiedlichen Angstzuständen gemeinsam behandelt werden können. Bei der Zusammenführung von Patientinnen und Patienten mit Angstzuständen wirkt sich regelmäßig der Erfahrungsaustausch der Betroffenen untereinander günstig aus.

Sind Arzneimittel zur Behandlung einer Angstneurose erforderlich, ist in der Regel davon auszugehen, dass die Behandlung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erfolgen sollte. Der Einsatz von Medikamenten kann als Schnittpunkt für IGeL versus GKV angesehen werden. 

Information

Es ist durchaus statthaft und sinnvoll, durch Auslagen im Wartezimmer darauf hinzuweisen, dass in der Praxis die Behandlung von Alltagsängsten als Selbstzahlerleistung angeboten wird. Dabei könnte beispielhaft aufgeführt werden, welche Angstzustände behandelt werden. Wenn auch die Patientinnen und Patienten selbst, die in Behandlung sind, nicht unter Angstneurosen leiden, können entsprechende Informationen im Wartezimmer dazu führen, dass sie in ihrem Umfeld Bekannte, die an Angstzuständen leiden, entsprechend informieren und die Behandlung empfehlen.

Tab.: Abrechnungsmöglichkeiten bei der Behandlung von Ängsten als IGeL
GOÄ-Nr.LeistungPunkteFaktorBetrag
1Beratung zu einer Angststörung80

2,3

(2,15)

10,72 €

(10,00 €)

3Beratung zu Angststörungen, mindestens 10 Minuten150

2,3

(2,29)

20,11 €

(20,00 €)

846Übende Verfahren bei Angststörungen:
Einzelbehandlung, mindestens 20 Minuten
150

2,3

(2,29)

20,11 €

(20,00 €)

847Übende Verfahren bei Angststörungen, Gruppenbehandlung, mindestens 20 Minuten, bis zu zwölf Teilnehmende, je Person berechnungsfähig45

2,3

(2,29)

6,03 €

(6,00 €)

849Psychotherapeutische Einzelbehandlung bei Angststörungen, mindestens 20 Minuten230

2,3

(2,24)

30,83 €

(30,00 €)

870Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung, mindestens 50 Minuten750

2,3

(2,29)

100,55 €

(100,00 €

Redaktion, der-niedergelassene-arzt.de