Gemäß § 24a des SGB V haben Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) Anspruch auf ärztliche Beratung zu Fragen der Empfängnisregelung einschließlich der Verordnung von empfängnisregelnden Mitteln. Versicherte bis zum vollendeten 22. Lebensjahr haben zu Lasten der GKV Anspruch auf die Verordnung von empfängnisverhütenden Mitteln auf Kassenrezept, soweit diese ärztlich verordnet werden.
EBM-Position 01820
Die Ausstellung von Rezepten im Rahmen der Empfängnisregelung ist nach der Gebührenordnungsposition (GOP) 01820 abzurechnen.
Vorteil: Das Ausstellen sonstiger Rezepte wird mit der GOP 01430 berechnet, die allerdings entfällt, wenn bei derselben Patientin in demselben Quartal eine Grundpauschale (GOP 08210 bis 08212) berechnet wird und das ist bei (fast) allen Patientinnen der Fall. Die GOP 01820 dagegen bleibt bestehen.
Verordnungen
Unabhängig vom Alter der Patientinnen ist die Verordnung von Kontrazeptiva nach dem EBM mit der GOP 01820 abzurechnen.
Hinweis: Gemäß SGB V besteht bis zum vollendeten 22. Lebensjahr für Versicherte der GKV ein Anspruch auf die Verordnung empfängnisverhütender Mittel zu Lasten der GKV. Einige Ärztinnen und Ärzte erlebten schon unangenehme Überraschungen: Sie waren der Auffassung, das 22. Lebensjahr werde erst am 23. Geburtstag vollendet und nicht mit dem Tag, an dem die Patientinnen 22 Jahre alt wurden. Für die bis zum 23. Geburtstag verordneten Kontrazeptiva wurden die betroffenen Ärztinnen und Ärzte zur Erstattung verpflichtet.
Wichtig: Gemäß § 31 Abs. 3 SGB V sind Patientinnen und Patienten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr von der Zuzahlung bei Verordnungen befreit. Ab dem Tag, an dem Patientinnen 18 Jahre alt werden, ist somit bei der Verordnung von Kontrazeptiva darauf zu achten, dass keine Zuzahlungsbefreiung angegeben wird.
Wichtig
- Bis zum vollendeten 22. Lebensjahr sind Kontrazeptiva per Kassenrezept zu verordnen.
- Ab dem Alter von 18 Jahren bei der Verordnung von Kontrazeptiva Verpflichtung zur Zuzahlung.
- Das Ausstellen von Verordnungen für Kontrazeptiva ist auch bei Patientinnen ab dem 22. Lebensjahr Kassenleistung, zu berechnen mit der GOP 01820. Die entsprechenden Mittel müssen dann von den Patientinnen bezahlt werden.
Andere Indikationen
Einige orale Kontrazeptiva sind auch zur Behandlung bestimmter Erkrankungen zugelassen, beispielsweise bei Akne. In derartigen Fällen kann ein Arzneimittel, auch wenn es gleichzeitig ein Kontrazeptivum ist, bei Frauen, die älter als 22 Jahre sind, per Kassenrezept verordnet werden.
Problematisch ist die Verordnung von Kontrazeptiva bei Frauen über 22 Jahren, die aus schwerwiegenden Gründen den Eintritt einer Schwangerschaft verhindern müssen, z. B. bei körperlichen oder geistigen Fehlbildungen, bei Behandlungen mit Zytostatika, bei Aknebehandlungen mit Isotretionin und so weiter. Weder das SGB V noch die Richtlinien zur Empfängnisregelung sehen in derartigen Fällen Ausnahmen für die Verordnung von Kontrazeptiva bei Frauen vor, die älter als 22 Jahre sind. Es ist nicht statthaft, auf dem Rezept Begründungen für die Verordnung der Kontrazeptiva in derartigen Fällen anzugeben.
Aber: Kontrazeptiva, die laut Beipackzettel auch zur Behandlung einer Akne zugelassen sind, können auch bei Frauen älter als 22 Jahre per Kassenrezept verordnet werden. Ist in anderen Fällen bei Frauen über 22 Jahren die Verordnung von Kontrazeptiva aus medizinischen Gründen erforderlich, sollte vorab ein Antrag auf Kostenerstattung bei der Krankenkasse gestellt werden.
Venerische Infektionen
Bereits im Ärzteblatt von November 2023 wurde auf die Zunahme von Geschlechtskrankheiten hingewiesen. Meldepflichtig an das Gesundheitsamt (nicht namentlich) sind nur AIDS und Syphilis, sodass nur zu diesen Infektionen gesicherte Zahlen vorliegen. Aber auch bei den nicht meldepflichtigen Infektionen (Chlamydien, Gonorrhoe, Hepatitis B und C, Herpes usw.) ist eine Zunahme festzustellen. Frauenärztinnen und Frauenärzte sollten sich nicht scheuen, dieses Thema anzusprechen und die Patientinnen entsprechend aufklären. Für derartige Beratungen sieht der EBM keine spezielle GOP vor. Abgerechnet werden könnte die Beratung zur Empfängnisregelung mit der GOP 01821.