In den Abrechnungsunterlagen werden ICD-10-Codes für depressive Erkrankungen – im ICD-10 unter F32 und F33 verzeichnet – von Neurologinnen und Neurologen in 20 %, von Nervenärztinnen und -ärzten in 35 % und von Psychiaterinnen und Psychiatern in 70 % aller Fälle angegeben, mit steigender Tendenz.
Im Verlauf der Corona-Pandemie und auch danach wurde eine deutliche Zunahme depressiver Erkrankungen festgestellt, vor allem bei jüngeren Menschen gegenüber der Zeit vor der Pandemie. Die Erstuntersuchung ist für Nervenärztinnen und -ärzte mit der Berechnung einer Grundpauschale mit den Gebührenordnungspositionen (GOP) 21213 bis 21215 abgegolten, für Psychiaterinnen und Psychiater mit den GOP 21210 bis 21212 und für Neurologinnen und Neurologen mit den GOP 16210 bis 16212. Darüber hinaus ergeben sich für Neurologinnen und Neurologen bei Personen mit depressiven Erkrankungen nur begrenzte Abrechnungsmöglichkeiten, weil bei den neurologischen Betreuungspositionen nach den GOP 16230 und 16231 die ICD-10-Codes F32 und F33 nicht bei den ICD-10-Codes genannt sind, die zur Berechnung dieser Betreuungspositionen berechtigen.
Anamnese
Durch die Eigenanamnese ist häufig bei depressiven Patientinnen und Patienten kein ausreichender Überblick zu erzielen, weshalb regelmäßig eine Fremdanamnese gemäß GOP 21216 erforderlich werden kann, berechnungsfähig je zehn Minuten Dauer, bis zu fünfmal im Behandlungsfall, ggf. auch mehrfach nebeneinander bei einer Dauer von z. B. 20 oder 30 Minuten oder länger.
Akute Dekompensation
Bei akut durch eine Depression dekompensierten Patientinnen und Patienten kann bis zu dreimal im Behandlungsfall eine supportive psychiatrische Behandlung gemäß GOP 21217 abgerechnet werden. Für die GOP 21217 gibt es keine Zeitvorgabe.
Wichtig
Basisuntersuchungen sind mit den Grundpauschalen abgegolten.
Ergänzende Fremdanamnese gemäß GOP 21216, jeweils zehn Minuten, bis zu fünfmal im Behandlungsfall.
Ergänzende supportive Behandlung gemäß GOP 21217, bis zu dreimal je Behandlungsfall.
Psychiatrische Erörterung nach 21220, je vollendete zehn Minuten, keine Mengenbegrenzung.
Betreuung depressiver Patientinnen oder Patienten zu Hause, bei zwei persönlichen APK GOP 21230, bei einem persönlichen APK GOP 21233 ansetzen.
Bei Betreuung depressiver Patientinnen oder Patienten in Heimen GOP 21231 berechnen.
Bei der Abrechnung der Positionen 21230, 21231 und 21233 nicht die Berichtspflicht an die Hausärztin oder den Hausarzt vergessen.
Psychiatrische Erörterungen und Betreuung
Psychiatrische Erörterungen sind mit der GOP 21220 je vollendete zehn Minuten berechnungsfähig, ohne Mengenbegrenzung. Und: Die GOP 21216, 21217 und 21220 sind ggf. nebeneinander berechnungsfähig, falls eine entsprechende Indikation vorliegt.
Viele Menschen mit depressiven Erscheinungen bedürfen einer längeren nervenärztlichen/psychiatrischen Behandlung. Bei Betreuung in der häuslichen/familiären Umgebung kann bei depressiven Patientinnen und Patienten die Betreuungsposition GOP 21230 bei mindestens zwei persönlichen Arzt-Patienten-Kontakten (APK) im Quartal abgerechnet werden, bei nur einem persönlichen APK die GOP 21233. Bei Berechnung der Nr. 21233 muss der persönliche APK eine Dauer von mindestens 15 Minuten haben.
Bei depressiven Patientinnen und Patienten in Heimen oder beschützenden Einrichtungen ist die Betreuung mit der GOP 21231 abzurechnen. Laut Leistungslegende der GOP 21231 ist ein persönlicher APK für die Berechnung der GOP 21231 nicht erforderlich, dieser wird sich aber quasi automatisch bei Berechnung der Grundpauschale ergeben. Dem Vernehmen nach verlangen einige Kassenärztliche Vereinigungen (KVen), dass zur Berechnung der GOP 21231 mindestens einmal im Quartal die Patientin bzw. der Patient in der beschützenden Einrichtung bzw. dem Pflege- oder Altenheim besucht werden soll. Aus dem EBM lässt sich das nicht ableiten.
Anmerkungen
Gemäß den Anmerkungen zu den Positionen 21230, 21231 und 21233 sind diese Positionen nicht nebeneinander in demselben Quartal und nur bei bestimmten Diagnosen berechnungsfähig, die in den Anmerkungen zu diesen GOP gelistet sind. Die Diagnoseangaben müssen gesichert sein, zusätzlich zum ICD-10-Code ist der Zusatz „G“ für gesichert anzugeben.
Wechsel der Umgebung
Menschen mit Depressionen werden häufig einerseits in der häuslichen Umgebung, andererseits aber auch in beschützenden Einrichtungen betreut. Wechselt im Laufe des Quartals die Betreuung von der häuslichen/familiären Umgebung in eine beschützende Einrichtung, ist die höher bewertete GOP 21230 abzurechnen, unabhängig von der Betreuungsdauer.
Redaktion, der-niedergelassene-arzt.de
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