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EBM-Tipp | Orthopädie

Orthopädie: Widerspruch bei KV-Bescheiden einlegen?

Kündigt eine Kassenärztliche Vereinigung (KV) eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit, der Behandlungs- oder Verordnungsweise an, besteht verbreitet Ratlosigkeit, wie und ob reagiert werden soll.


04.09.2025
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Verwaltungsakte der KV werden mit der Post zugestellt: Honorarbescheide, Informationen zu Änderungen des EBM, der jeweilige Honorarverteilungsmaßstab bzw. Änderungen desselben, Mitteilungen über Prüfbescheide und so weiter. Ein Widerspruch ist nur sinnvoll, wenn der Bescheid den Empfänger beschwert.

Beispiel:

Die KV teilt per Rundschreiben an alle Ärztinnen und Ärzte Änderungen des EBM mit. Ein Vertragsarzt fühlt sich dadurch benachteiligt. Ein Widerspruch ist nicht möglich. Wenn überhaupt, müsste ein Verfahren gegen den Bewertungsausschuss angestrebt werden, der die Änderungen des EBM beschließt. Das allerdings dürfte für den einzelnen Vertragsarzt ein hoffnungsloses Unterfangen sein. Beschließt der Bewertungsausschuss etwa, dass eine Gebührenordnungsposition (GOP) A nicht oder nicht mehr neben der GOP B berechnet werden kann, müsste zunächst ein entsprechender Honorarbescheid abgewartet werden, gegen den dann Widerspruch eingelegt werden könnte.

Fristen eines Widerspruchs gegen einen KV-Bescheid

Benachteiligende Bescheide beinhalten eine Rechtshilfebelehrung mit einer Fristangabe, wie lange dem Bescheid widersprochen werden kann. Die Frist beträgt in der Regel einen Monat nach Versand des Schreibens plus drei Tage für den Postversand. Wird bei einem Widerspruch die angegebene Frist nicht eingehalten, hat der Widerspruchführer kaum eine Chance, in den „vorherigen Stand“ zurückversetzt zu werden. Eine harmlose Erkrankung reicht nicht aus, der Betroffene müsste schon stationär behandelt worden sein, möglichst auf einer Intensivstation, um glaubhaft belegen zu können, dass er nicht in der Lage war, zumindest einen Widerspruch zur Wahrung der Frist einzureichen.

Form des Widerspruchs gegen einen KV-Bescheid

Zur Wahrung der Frist reicht es, den Widerspruch formlos ohne Begründung einzulegen. Häufig sind umfangreiche Recherchen erforderlich, um einen Widerspruch zu begründen, z. B. warum bestimmte GOP des EBM wegen einer Praxisbesonderheit weit überdurchschnittlich erbracht werden mussten.

Wichtig

  • Bei jedem KV-Bescheid prüfen, ob der Bescheid beschwert.
  • Beim Einlegen eines Widerspruchs unbedingt die in der Rechtshilfebelehrung angegebenen Fristen beachten.
  • Widerspruchschreiben am besten per Einschreiben versenden.
  • Bei Fristversäumnis prüfen, ob wegen schwerwiegender Gründe, z. B. wegen einer schweren Erkrankung, eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden kann.

Die große Zahl der Widersprüche in den KVen zeigt, dass viele Widersprüche zunächst nur zur Wahrung der Frist eingereicht werden. Allein bei der KV Nordrhein mit nahezu 20.000 Vertragsarztsitzen gehen pro Jahr etwa 13.000 Widersprüche gegen Bescheide der KV ein. Der größte Teil der Widersprüche wird allerdings direkt wegen Unzulässigkeit zurückgewiesen. Dennoch müssen alle bei der KV eingehenden Widerspruchsschreiben bearbeitet werden. Um diese gewaltige Papierflut zu kanalisieren, sollte jede Vertragsärztin und jeder Vertragsarzt abwägen, welche Gründe zu einem Widerspruch bewegen.

Bei den KVen gehen von vielen Ärztinnen und Ärzten automatisch jedes Quartal Widersprüche ohne Begründung gegen die ergangenen Honorarbescheide ein. Oft werden diese Widersprüche nur abgeschickt, um so möglichst irgendwelche Fristen nicht zu verpassen und um ggf. später nach Verstreichen der Frist noch eine Begründung nachreichen zu können.

Einreichen eines Widerspruchs

Das sicherste Verfahren, der KV ein Widerspruchsschreiben zu übermitteln, ist die Versendung mittels Einschreiben. Ein einfacher Brief reicht auch aus, ebenso ein unterschriebenes Fax. Der Widerspruch kann auch persönlich mit Identitätsnachweis als Niederschrift bei der KV eingelegt werden. Nicht möglich ist es, Widersprüche telefonisch oder per E-Mail einzureichen. Ebenso ist es nicht möglich, einen Widerspruch vorsorglich einzureichen, etwa wenn davon ausgegangen wird, dass Leistungen gestrichen werden könnten.

Möglich ist es allerdings, mit der Einreichung der Quartalsabrechnung auf Praxisbesonderheiten zu verweisen, die eine überdurchschnittliche Abrechnung einzelner Gebührenordnungspositionen oder eine überdurchschnittliche Gesamtabrechnung bedingen.