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Kapitalanlage

Photovoltaikanlagen – Trauminvestition ohne Einsatz von Eigenkapital?

In den letzten Jahren ist das Interesse an nachhaltigen Investitionen spürbar gewachsen. Wer sein Geld nicht einfach nur „parken“, sondern sinnvoll und verantwortungsbewusst anlegen möchte, wird früher oder später mit der Idee konfrontiert, in eine Photovoltaikanlage zu investieren. Hier soll es konkret um sogenannte „Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ gehen.


05.09.2025
D. Klinkenberg
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Die Werbeversprechen der Anbieter

Die Versprechen der Anbieter klingen oft spektakulär: Man investiert fast ohne eigenen Kapitaleinsatz, die Finanzierung wird direkt mitgeregelt, das Eigenkapital kommt durch steuerliche Vorteile schnell wieder zurück – und am Ende gehöre einem eine funktionierende Photovoltaikanlage, die langfristig solide Einnahmen generiere. Viele dieser Angebote erwecken den Eindruck, man könne quasi „Vermögen aus dem Nichts“ schaffen. Doch wie bei jeder Geldanlage gilt auch hier: Je besser etwas klingt, desto genauer sollte man hinsehen.

Was kann ich selbst analysieren? Qualität nein; Quantität ja

Wenn man sich selbst nicht ganz tief in die technischen Aspekte von Photovoltaikanlagen eingearbeitet hat, ist die qualitative Prüfung eines solchen Angebots nicht möglich. Diese Einschränkung muss einem selbst klar sein.

Eine Vor-Ort-Beurteilung des Investitionsstandorts ist i. d. R. nicht mit vertretbaren Kosten realisierbar. Eine Beurteilung des Vertragswerks kann man in der Regel auch mangels juristischer Kenntnisse nur sehr begrenzt vornehmen. Eine echte qualitative Beurteilung ist also schwierig bis unmöglich.

Wenn man zur Qualität nur wenig prüfen kann, kann man wenigstens die Plausibilität der Zahlen kontrollieren. Hier kann man – aufgrund der betriebswirtschaftlichen Expertise – auch seinen Steuerberater mit ins Boot holen. Der Steuerberater kann zumindest die individuelle Steuerwirkung auf Basis der persönlichen Verhältnisse (insbesondere bei sinkendem Einkommen nach Renteneintritt) berechnen.

Eine Plausibilitätsberechnung kann die Vermögensebene mit einbeziehen, weil in den Angebotsunterlagen der Fokus regelmäßig nur auf der Liquiditäts- und pauschalen Steuerwirkung ruht.

Grundsätzliche Erkenntnisse

Eine Investition in eine Photovoltaikanlage ist ein langfristiges Projekt. Zwar können die steuerlichen Vorteile in den ersten Jahren spürbar sein, doch der eigentliche wirtschaftliche Nutzen zeigt sich oft erst nach Ablauf der Finanzierung – also nach etwa 20 Jahren.

Wer hier nur auf kurzfristige Steuerersparnisse schaut, verkennt den Charakter der Anlage. Es handelt sich nicht um ein kurzfristiges Steuersparmodell, sondern um eine Investition, die sich – wenn alles gut läuft – über Jahrzehnte auszahlt.

Wer ein hohes Einkommen erzielt, kann mit dem sogenannten „Investitionsabzugsbetrag“ (kurz: IAB) steuerlich profitieren. Dieser sorgt dafür, dass ein Teil der Investitionskosten schon im Vorfeld der eigentlichen Investition steuermindernd angesetzt werden kann. Dadurch kann ein Teil des eigenen Kapitaleinsatzes durch eine geringere Steuerlast schnell zurückfließen. Es kommt entscheidend darauf an, die Zahlen genau zu prüfen und die steuerliche Wirkung auf die eigene Situation realistisch durchzurechnen bzw. vom Steuerberater durchrechnen zu lassen.

Insbesondere muss man sich genau anschauen, wann die versprochenen Steuerrückflüsse tatsächlich auf dem Konto landen. Zwar ist es steuerlich korrekt, den IAB ein Jahr vor der Investition geltend zu machen, doch bis das Finanzamt die Rückzahlung tatsächlich veranlasst, können Monate vergehen. Wer also davon ausgeht, sofort nach Vertragsunterzeichnung eine Steuererstattung zu bekommen, irrt sich möglicherweise – und muss in der Zwischenzeit mit eigenem Geld überbrücken können.


Die zentrale Frage lautet aber: Lohnt sich eine solche Investition unter dem Strich?


Vergleich von Angebotsdaten und Plausibilisierungsberechnungen

Die typischen Angebote zeigen einen jährlichen sowie kumulativen Verlauf für die Ebenen „steuerliches Ergebnis“, „Liquidität“ und „Darlehen“. Meist wird auch eine Rendite ausgewiesen. Die Berechnungsmodalitäten für die Renditekennziffer bleiben tendenziell im Dunkeln.

In der Plausibilisierung wird auf die Ebene „Rendite“ bewusst verzichtet. Welche Rendite auf das eingesetzte Eigenkapital soll denn errechnet werden, wenn damit geworben wird, dass man im Ergebnis kein Eigenkapital einsetzt?

Die sinnvollere Plausibilisierung ist die Erweiterung der Darstellung auf die Vermögensebene. Eine Investition ist immer dann gut, wenn aus dem vorhandenen Eigenkapital vor Investition nach einem definierten Zeitraum mehr Vermögen geworden ist als ohne Investition (also im Vergleich zur risikolosen Erzielung von Zinsen). Diese Vermögensebene bezieht dann auch den möglichen Wertverlust der Photovoltaikanlage im Laufe der Jahre mit ein.

Beispielhafte Angebotsdaten

Die wichtigsten Eckdaten im Überblick

Investitionssumme

100.000 €

Einmalkosten (im Angebot bleibt unklar wofür)

3.500 €

 

 

IAB (50 %)

51.750 €

§ 7g-AfA 40 %

20.700 €

 

 

Laufende Erträge p. a.

9.334 €

Betriebskosten p. a.

839 €

Lfd. Pacht ab dem 21. Jahr p. a.

467 €

  
Darlehensangebot
Valuta

80.000 €

Zinskondition

5,49 %; 10 Jahre fest

Tilgungsfreiheit

1 Jahr

Lfd. Annuität pro Monat

582 €

Darlehenslaufzeit

20 Jahre

  

Folgende Annahmen/persönliche Daten wurden ergänzt

Eigenkapitaleinsatz                         

23.500 €

Verzinsung Eigenkapital

3,0 % p. a.

 

 

Wertverlust Photovoltaikanlage
Wertminderung

über 30 Jahre

Restwert

20.000 €

Wertminderung p. a.

2.667 €

 

 

Zu versteuerndes Einkommen
Erwerbsleben p. a.

200.000 €

Ab Renteneintritt p. a.

50.000 €

Kirchensteuerpflicht

nein

Steuerliche Analyse

Ein paar kurze Worte zu den Wirkungsweisen von IAB und § 7g, AfA:

Investitionsabzugsbetrag (IAB)

Für Investitionen ins Anlagevermögen, die zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden, kann im Veranlagungsjahr vor der Investition bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten ein IAB gebildet werden. Dieser Betrag ist dann für die Berechnung der regulären Abschreibung von der Bemessungsgrundlage der Abschreibung abzuziehen.

Da die Gewährung eines IAB von verschiedenen Voraussetzungen abhängig ist, sollten diese von Ihrem Steuerberater geprüft werden.

Abschreibung nach § 7g EStG

Im Jahr der Investition und in den darauffolgenden vier Jahren kann eine Sonderabschreibung von insgesamt 40 % in Anspruch genommen werden, die regelmäßig direkt im ersten Jahr – also dem Jahr der Investition – geltend gemacht wird.

Beide steuerlichen Vergünstigungen führen zu einer Minderung der Bemessungsgrundlage der laufenden Abschreibung, die bei Photovoltaikanlagen regelmäßig 20 Jahre beträgt.


Dies bedeutet für eine Investition im Jahr 2025:

50 % der IAB-fähigen Investitionssumme wird im Jahr 2024 geltend gemacht.
103.500 € x 50 % = 51.750 €
In 2025 verbleibt damit nur noch eine Bemessungsgrundlage von 51.750 €; davon 40 % § 7 g-Abschreibung = 20.700 €
Damit bleibt für die laufende Abschreibung noch 31.050 €. Bei 20 Jahren Abschreibungsdauer sind das 5 % AfA = 1.552 € p. a.


Welche Punkte können/werden in der Realität vom Musterangebot abweichen?

Es ist kritisch zu prüfen, ob wirklich die ganze Investitionssumme IAB-fähig ist. In unserem Fall ist nicht klar, wofür die Einmalzahlung von 3.500 € geleistet werden soll.

Einmalzahlungen für die Dachpacht der ersten 20 Jahre sind nicht IAB-fähig. Gleiches gilt für Infrastrukturkosten und andere Preisbestandteile.

Man kann in Tab. 1 erkennen, dass bereits ab dem dritten Jahr steuerliche Gewinne erzielt werden. Das ist auch irgendwann wichtig, denn die steuerlichen Verluste der ersten beiden Jahre sind nur dann abziehbar, wenn das Gesamtprojekt über die Laufzeit in die Gewinnzone kommt. Sonst handelt es sich um sogenannte steuerliche „Liebhaberei“.


In unserem Fall ergibt sich ein positiver kumulierter steuerlicher Gewinn nach ca. 23 Jahren.


Tab. 1: Steuerentlastungswirkung p. a. in den ersten fünf Jahren

 

2024

2025

2026

2027

2028

Einkünfte aus Photovoltaik in €

-51.750

-19.534

2.038

2.098

2.200

Grundeinkommen in €

200.000

200.000

200.000

200.000

200.000

Altersentlastungsbetrag

0

0

0

0

0

Gesamtbetrag der Einkünfte in €

148.250

180.466

202.038

202.098

202.200

zu versteuerndes Einkommen in €

148.250

180.466

202.038

202.098

202.200

Durchschnittssteuersatz in %

28,42

30,14

31,49

31,36

31,36

Grenzsteuersatz in %

42,00

42,00

42,00

42,00

42,00

Steuerersparnis (-) / -belastung (+) in € p. a.

-22.930

-8.656

903

930

975

Steuerersparnis (-) / -belastung (+) in € kumuliert

-22.930

-31.586

-30.683

-29.753

-28.778

Tab. 2: Liquidität p. a. in den ersten fünf Jahren (in €)

 

2024     

2025     

2026     

2027     

2028     

Liquidität aus der Investition

0

-21.817

2.720

943

892

Steuererstattungen IAB, § 7g

0

0

33.450

0

0

Steuerzahlungen

0

0

-1.177

-927

-964

Liquidität nach Steuern

0

-21.817

34.993

16

-72

Zinsen Liquiditätskonto

519

533

60

835

854

Liquidität p. a.

638

-21.392

35.053

851

782

Analyse des Liquiditätsbedarfs

Die Analyse der Liquidität ist immer wesentlich wichtiger als die Steuern. Am Ende muss ein kumulierter Liquiditätsüberschuss vorhanden sein (s. Tab. 2 und 3).

Wichtig für die Analyse ist:

  • Gibt es eine laufende liquide Unterdeckung?
  • Kann diese aus anderen Mitteln problemlos bedient werden?
  • Langfristig brauchen wir einen liquiden Überschuss, der höher sein muss als der Wertverlust der Photovoltaikanlage. Gerade dieser Aspekt wird in den Musterangeboten gerne verkürzt dargestellt, weil der Wertverlust nicht dagegen gerechnet wird.

In den Musterangeboten wird die Steuergutschrift aus dem IAB regelmäßig dem Jahr vor der Investition zugeordnet. Das ist auch steuerlich grundsätzlich richtig. Aber die Wirkung auf die Liquidität kann ja erst eintreten, wenn der IAB geltend gemacht und vom Finanzamt anerkannt wurde.

Das kann allerfrühestens im Jahr der Investition geschehen. In der Regel dauert die steuerliche Geltendmachung eine gewisse Weile. Man muss also auf das eingesetzte Eigenkapital sechs Monate bis ein Jahr verzichten können.

Die Analyse zeigt, dass während der Laufzeit der Finanzierung (hier bis 2043) zwar leichte liquide Unterdeckungen entstehen können, diese aber keine belastende Größe darstellen.

Relevante Überschüsse entstehen aber erst nach dem Ende der Finanzierung. Damit macht man den Altersvorsorgecharakter der Investition sichtbar. Es handelt sich um ein Langfristinvestment, aus dem erst in ferner Zukunft wirklich Rückflüsse zu erwarten sind.

Das ist oft eine neue Erkenntnis, weil die Werbung sich ganz auf die Steuerersparnis in den ersten beiden Jahren konzentriert.

Die kumulierte Darstellung zeigt, dass aus dem ursprünglich vorhandenen Eigenkapital von 23.500 € in den ersten 20 Jahren „nur“ eine freie Liquidität von 40.000 € geworden ist. Dem steht der Wertverlust der Photovoltaikanlage gegenüber, den wir gleich in der Analyse der Vermögensebene berücksichtigen werden. Erst ab dem 21. Jahr entfaltet sich das Ertragspotenzial.

Tab. 3: Liquidität p. a. ab dem sechsten Jahr (in €)

 

2033

2028

2043

2053

2063

Liquidität aus der Investition

619

308

-44

5.624

4.500

Steuererstattungen IAB, § 7g

0

0

0

0

0

Steuerzahlungen

-1.219

-1.609

-1.020

-1.010

-698

Liquidität nach Steuern

-600

-1.301

-1.064

4.614

3.802

Zinsen Liquiditätskonto

921

928

895

2.020

3.559

Liquidität p. a.

321

-373

-169

6.634

7.361

Kumulierte Liquidität inkl. Eigenkapitaleinsatz (in €)

Analyse der Vermögensebene

Die Darstellung der Vermögensebene fehlt in den Angebotsunterlagen sehr häufig, weil damit sichtbar wird, dass auch der Wertverlust erwirtschaftet werden muss (s. Tab. 4). Die Darstellung zeigt, dass durch den Steuererstattungsanspruch aus dem IAB unmittelbar ein Vermögenszuwachs erfolgt. Die Nutzung des Eigenkapitals für den Kauf der Photovoltaikanlage ist ja nur ein Tausch Geld gegen Sache – unter der Voraussetzung, dass die Photovoltaikanlage auch den gezahlten Preis wert ist. Danach entwickelt sich das Vermögen positiv, weil pro Jahr mehr entschuldet wird als die Photovoltaikanlage an Wert verliert. Nach 20 Jahren sind 80.000 € Darlehen getilgt, aber die Photovoltaikanlage hat nur ca. 50.000 € an Wert verloren.

Vergleich zur risikolosen Vermögensentwicklung

Ob sich eine Investition lohnt oder nicht, hat nicht nur mit den Chancen und Risiken zu tun, die damit verbunden sind. Man sollte auch immer vergleichen: „Was wäre aus meinem Vermögen geworden, wenn ich es risikofrei angelegt hätte?“

Dazu haben wir berechnet, welche Entwicklung entsteht, wenn man einen risikolosen Zins von 3,0 % unterstellt.


Im hier dargestellten Fall ist das Ergebnis eindeutig: Wenn die ungeklärten Fragen aus dem Angebot befriedigend beantwortet werden können und man bereit ist, den sehr langfristigen Charakter dieses Investments zu akzeptieren, handelt es sich von den dargestellten Zahlen her um eine gute Investition.


Tab. 4: Nettovermögensentwicklung (in €)

 

2024

2025

2026

2027

2028

Bruttovermögen

 

Verkehrswert der Investition

0

98.369

95.703

93.037

90.371

ESt-Steuererstattungsansprüche IAB, § 7g

24.250

33.450

0

0

0

kumulierte Liquidität*

24.138

2.746

37.799

38.650

39.432

Summe Bruttovermögen

48.388

134.565

133.502

131.687

129.803

Schulden

 

 

 

 

 

Finanzierung der Investition

0

-80.000

-79.130

-76.423

-73.563

Nettovermögen

48.388

54.565

54.372

55.264

56.240

* beinhaltet Eigenkapital am 01.01.2024 von 23.500 €

 

 

 

 

2033

2038

2043

2053

2063

Bruttovermögen

0

0

0

0

0

Verkehrswert der Investition

77.041

63.711

50.381

22.667

20.000

ESt-Steuererstattungsansprüche IAB, § 7g

0

0

0

0

0

kumulierte Liquidität*

42.034

41.673

40.330

98.098

168.488

Summe Bruttovermögen

119.075

105.384

90.711

120.765

188.488

Schulden:

0

0

0

0

0

Finanzierung der Investition

-56.660

-34.433

-5.202

0

0

Nettovermögen

62.415

70.951

85.509

120.765

188.488

Vermögensvergleich: Nettovermögensentwicklung mit/ohne Investitionen (in €)

Rückfragen nach „gesundem Menschenverstand“

Auf folgende Punkte kann man bei der Durchsicht der Angebotsunterlagen sein Augenmerk richten:

  • Ist die Einmalpacht über die ersten 20 Jahre im dargestellten Kaufpreis einkalkuliert?
  • Sind alle Einmalkosten wirklich IAB-fähig?
  • Ist der Betriebskostenansatz realistisch?
  • Sind angemessene Instandhaltungen, Versicherungen und Wartungskosten berücksichtigt?
  • Welche Schadenereignisse können auftreten, die nicht abgesichert sind (technische Defekte, Naturereignisse wie Sturmschäden, Hagelschlag etc.)?
  • Besteht am Ende des Zeitraums für die Einmalpacht eine Rückbau- bzw. Entsorgungsverpflichtung? Wenn ja, wie ist diese geregelt bzw. mit welchen Kosten muss dann gerechnet werden?

Fazit

Photovoltaikanlagen sind gut fürs Klima. Und sie können lohnende Investitionsobjekte sein, wenn man sich über den Langfristcharakter der Investition im Klaren ist. Natürlich muss beurteilt werden, ob sich das Konzept über die lange Frist trägt, und man darf nicht nur auf die steuerlichen Effekte in den ersten beiden Jahren schauen. Auch wenn eine qualitative Prüfung solcher Investitionen nur von Experten vorgenommen werden kann, kann man eine aussagekräftige Plausibilitätsrechnung durchführen bzw. vom Steuerberater durchführen lassen. Denn zumindest die Zahlungsströme aus der Stromeinspeisung und der Darlehensannuität können gut prognostiziert werden.

Autor

Diplom-Kaufmann Dirk Klinkenberg

Steuerberater und Geschäftsführer der CURATOR Treuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbH
Fachberater für Vermögensgestaltung (DVVS e. V.)
Hauptsitz in der Schlossstraße 20, 51429 Bergisch Gladbach, Tel.: 02204–9508 200 und eine Niederlassung in der Gohliser Str. 11 04105 Leipzig. Tätigkeitsschwerpunkt der CURATOR ist die steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung von Ärzten, Zahnärzten und sonstigen Heilberuflern.
www.curator.de

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