Langzeitantikoagulation nach venöser Thromboembolie
Bei einer venösen Thromboembolie erfolgt eine Antikoagulanzientherapie über drei bis sechs Monate. Das Ampelschema der AWMF-S2k-Leitlinie gibt erste Orientierung zu einer Langzeitantikoagulation. Für die individuelle Entscheidung sind transiente und persistierende Risikofaktoren zu bewerten.
Die venöse Thromboembolie ist eine potenziell lebensbedrohliche Erkrankung, die einer antikoagulatorischen Therapie über drei bis sechs Monate bedarf.
Für die Beantwortung der Frage, ob eine anschließende verlängerte Rezidivprophylaxe erforderlich ist, gibt das Ampelschema der aktualisierten AWMF-S2k-Leitlinie zur Diagnostik und Therapie der Venenthrombose und Lungenembolie erste Orientierung (1).
Für den individuellen Entscheidungsprozess ist die Bewertung von transienten und persistierenden Risikofaktoren von zentraler Bedeutung. Besteht eine Indikation zur Langzeitantikoagulation, sollte diese nach Möglichkeit in niedriger Dosis erfolgen.
Einleitung
Die venöse Thromboembolie (VTE), ein Sammelbegriff für tiefe Venenthrombose (TVT) und Lungenembolie (LE), hat eine jährliche Inzidenz von 0,1–0,2 % in der Allgemeinbevölkerung.
Die ersten beiden Phasen stellen die eigentliche Therapie einer akuten VTE dar. Die dritte Phase, die häufig einer Langzeitantikoagulation bedarf, ist Gegenstand dieses CME-Artikels.
Die Antikoagulationsampel
Die Klärung der Frage, ob nach einer akuten VTE eine Langzeitantikoagulation entbehrlich, sinnvoll oder erforderlich ist, setzt eine sorgfältige Risiko-Nutzen-Abwägung voraus. Diese Abwägung ist in der Regel erst nach Abschluss der VTE-Therapie möglich. Denn erst zu diesem Zeitpunkt liegen Informationen zu allen Kriterien vor, die für eine individuelle Entscheidungsfindung erforderlich sind, einschließlich der persönlichen Präferenz des Patienten.
Erste Orientierung für die Einschätzung des VTE-Rezidivrisikos und die Notwendigkeit einer verlängerten Rezidivprophylaxe gibt das Ampelschema der aktuellen AWMF-S2k-Leitlinie zur Diagnose und Therapie der Venenthrombose und Lungenembolie (Abb. 1) (1).
Im Folgenden soll auf die verschiedenen Kriterien zur Entscheidungsfindung näher eingegangen werden.
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