Regelungen für mehr Rechtssicherheit
Aktuelle Kurznachrichten aus der Politik: Die neuen Regelungen „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ und das „Pflegefachassistenzeinführungsgesetz“, sollen für mehr Rechtssicherheit in der Pflege sorgen.
Das Bundeskabinett hat am 6. August 2025 das „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ und das „Pflegefachassistenzeinführungsgesetz“ beschlossen. Mit ersterem soll die Pflege entbürokratisiert und die Kompetenzen von Pflegefachpersonen erweitert werden. Beispielsweise erhalten Pflegefachpersonen für bestimmte Leistungen die Befugnis zur eigenverantwortlichen Heilkundeausübung. Das Gesetz umfasst auch verschiedene Regelungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese zielen u. a. darauf ab, den vertragsärztlichen Notdienst zu stärken und die digitale Transformation des Gesundheitswesens und der Pflege weiter voranzubringen.
Das Pflegefachassistenzgesetz soll eine einheitliche Pflegefachassistenzausbildung als wichtigen Baustein zur Modernisierung der Pflege und zur Sicherung des Personalbedarfs für die Pflege in Deutschland garantieren. Mit dem Gesetz wird ein eigenständiges, bundesweit einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz geschaffen. Damit können künftig Personen mit der Qualifikation einer Pflegefachassistenz leichter in ein anderes Bundesland wechseln.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit