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Pädiatrie, Abrechnung Pädiatrie Abrechnung
EBM-Tipp | Pädiatrie

Auch bei Vergütungsobergrenzen: Alle erbrachten Leistungen abrechnen

Seit es Gebührenordnungen für die Abrechnung ärztlicher Leistungen gibt, existieren Vergütungsobergrenzen – so schon in der von Kaiser Friedrich Wilhelm 1815 erlassenen Taxe für Medizinalpersonen. 


05.02.2024
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Auch für Kinder- sowie Jugendärztinnen und -ärzte stellt sich regelmäßig die Frage, ob alle erbrachten Leistungen abzurechnen sind oder ob bei Erreichen der Vergütungsobergrenzen in Form von Regelleistungsvolumina (RLV) oder Praxisbudgets auf die Abrechnung überschüssiger Leistungen verzichtet werden kann.

Neben den Vergütungsobergrenzen in Form der RLV und Praxisbudgets gibt es zusätzliche Begrenzungen für die Vergütung ärztlicher Leistungen, im EBM durch Höchstwertregelungen, durch Zeitprofile und so weiter.

Berufsordnung für Ärzte

Die Berufsordnung für Ärzte legt fest, dass auf ein Honorar nur bei Behandlung von Verwandten, von Kolleginnen und Kollegen oder deren Angehörigen sowie unter Umständen bei mittellosen Patientinnen und Patienten verzichtet werden kann.

Nicht-Abrechnung hat negative Folgen

In den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) werden alle erbrachten und abgerechneten Leistungen statistisch erfasst und ausgewertet. Nicht abgerechnete Leistungen führen dazu, dass ein falsches Bild vom Leistungsspektrum der Ärztin oder des Arztes oder auch ganzer Arztgruppen entsteht. Die Anzahl der Arzt-Patienten-Kontakte (APK) wird zu niedrig erfasst. Auf Seiten der Krankenkassen könnte der Eindruck entstehen, dass auch die Erbringung relativ weniger ärztlicher Leistungen keinen negativen Einfluss auf die Morbidität der Versicherten hat.

Wichtig

Berufsrechtlich besteht die Verpflichtung, alle erbrachten Leistungen abzurechnen.

Unabhängig von Vergütungsobergrenzen und Höchstwertregelungen im EBM müssen alle erbrachten Leistungen abgerechnet werden.

Nicht abgerechnete Leistungen benachteiligen die Ärzteseite in den Verhandlungen zur Ermittlung der Gesamtvergütungen.

Nicht abgerechnete Leistungen können dazu führen, dass sich bei der Festlegung von Vergütungsobergrenzen in Folgequartalen Benachteiligungen ergeben.

Folgen

Die Nicht-Abrechnung von Leistungen kann fatale Folgen haben. Bei der Festlegung von Abrechnungsobergrenzen wurde bisher und wird wohl auch in Zukunft auf frühere Abrechnungen zurückgegriffen. Werden erbrachte Leistungen nicht abgerechnet, führt das zu einer falschen Bemessungsgrundlage für die Festlegung zukünftiger Abrechnungsobergrenzen. In den KVen, in denen individuelle Praxisbudgets eingeführt wurden, mussten viele Ärztinnen und Ärzte eine schmerzliche Erfahrung machen: In den Vorquartalen hatten sie nur Leistungen bis zur Obergrenze der zuvor gültigen RLV abgerechnet, obwohl darüber hinaus Leistungen erbracht wurden. Vielfach wurde auch auf die Abrechnung weiterer Leistungen verzichtet, um nicht in eine Prüfung nach Zeitprofilen zu geraten. Bei der Festlegung der individuellen Praxisbudgets wurde auf die bei der KV eingereichten Abrechnungen zurückgegriffen mit der Folge, dass die zusätzlich von den Ärztinnen und Ärzten erbrachten aber nicht abgerechneten Leistungen nicht berücksichtigt wurden. Dadurch haben sich viele Ärztinnen und Ärzte selbst in erheblichem Maße benachteiligt.

Außerdem: Bei den Verhandlungen zur Ermittlung der Gesamtvergütungen in den KVen ist die Feststellung des tatsächlichen Leistungsbedarfs von Bedeutung, wobei es keine Rolle spielt, ob die abgerechneten Leistungen vergütet wurden oder nicht.  Eine Erhöhung der Gesamtvergütung kann von der Ärzteseite insbesondere dann gefordert werden, wenn belegt werden kann, dass die derzeitigen Gesamtvergütungen keine ausreichende Vergütung aller abgerechneten Leistungen ermöglichen. Für die Ärzteseite ist es ein schwerwiegendes Argument, wenn sie belegen kann, dass Leistungen über die Budgetgrenzen hinaus erbracht und abgerechnet werden, unabhängig von der Vergütungsfrage. Bei der Auswertung früherer Abrechnungen wurde festgestellt, dass ein Plus von etwa 20 % mehr Leistungen über die Budgetgrenzen hinaus erbracht wurden.