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Abrechnung, Gynäkologie Gynäkologie Abrechnung
EBM-Tipp | Gynäkologie

Aktuelle Portokostenregelung in der frauenärztlichen Praxis

Was ist beim Versand bzw. Transport von Briefen und/oder schriftlichen Unterlagen in der Gynäkologie-Praxis zu beachten?


03.10.2025
H. Pasch
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Im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) existiert seit dem 1. Juli 2020 eine Pauschale für den Versand bzw. Transport von Briefen und/oder schriftlichen Unterlagen (GOP 40110), eine weitere für den Versand von Faxen (GOP 40111). Für beide Pauschalen wurde damals fachgruppenspezifisch eine gemeinsame Höchstwertregelung beschlossen.

Versand bei von Krankenkassen angeforderten Berichten

Für den postalischen oder Fax-Versand bei von Krankenkassen angeforderten Berichten kann in der Regel eine Kostenpauschale nach der Gebührenordnungsposition (GOP) 40110 oder 40111 berechnet werden. Zu diesen Berichten gehören die Vordrucke 

  • 50 (GOP 01620), 

  • 11, 53 oder 56 (GOP 01621), 

  • 20a–d, 51, 52 und 65 (GOP 01622). 

Die hier anfallenden Versandkosten fallen allerdings ebenfalls unter die oben genannte Höchstwertregelung. Rein aus Kostengründen empfiehlt sich hier eher ein Fax-Versand als ein Briefversand.

Versandkosten bei Kontakten im Rahmen einer Videosprechstunde oder bei telefonischem Kontakt

Nachdem zunächst eine Portokostenerstattung für den Versand einer mittels Stylesheets erzeugten Arbeitsunfähigkeits(AU)-Bescheinigung (Muster 1) eingeführt worden ist, hat man diese Möglichkeit seit Anfang 2024 auf weitere Verordnungen ausgedehnt, teilweise nur im Rahmen einer Videosprechstunde (Muster 61), bei anderen Verordnungen auch bei telefonischem Kontakt (Muster 4, 12, 13, 16, 21). Diese Pauschalen bleiben bei der oben genannten Höchstwertregelung unberücksichtigt.

Kostenpauschalen für den Versand von Röntgenbildern und LZ-EKG-Datenträgern

Sollten Sie Röntgenbilder oder LZ-EKG-Datenträger an Kolleginnen und Kollegen bzw. ein Krankenhaus verschicken, können Sie ebenfalls eine Kostenpauschale abrechnen.

Versand und Empfang eines elektronischen Briefs

Beim Versand und Empfang von elektronischen Arztbriefen (eArztbriefen) können aktuell die – zwischenzeitlich ausgesetzten und durch ein LSG-Urteil wieder gültigen – Kostenpauschalen berechnet werden, aber nur bis zu einem Höchstwert von 23,40 € pro Quartal.

GOÄ-Nr.           Leistung                                                                                                                                                                                         Erstattung                 
40110Kostenpauschale für den Versand bzw. Transport eines Briefs und/oder von schriftlichen Unterlagen

0,96 €

40111Kostenpauschale für die Fax-Übermittlung

0,05 €

Tab. 1: Kostenpauschalen schriftliche Unterlagen
EBM-Kapitel bzw. -Abschnitt                        Arztgruppe                            Höchstwert (2025)                       Entspricht z. B.                            
8

Gynäkologie

8,64 €

9 x GOP 40110

Tab. 2: Höchstwert Gynäkologie
GOÄ-Nr.LeistungErstattung
40128

Kostenpauschale bei Patientenkontakt per Videosprechstunde und/oder Telefon

  • mittels Stylesheet erzeugte papiergebundene „AU“ an den Patienten oder die Krankenkasse des Patienten
  • Verordnung von Krankenbeförderungsleistungen (Muster 4) und Hilfsmitteln (Muster 16)
  • Folgeverordnung häusliche Krankenpflege (Muster 12) und von Heilmitteln (Muster 13)

Kostenpauschale bei Patientenkontakt per Videosprechstunde

  • bei Verordnung von Leistungen der medizinischen Rehabilitation (Muster 61)

0,96 €

40129

Kostenpauschale bei Patientenkontakt per Videosprechstunde und Telefon

  • Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes (Muster 21) an den Patienten oder die Bezugsperson

0,96 €

40130Kostenpauschale für die postalische Versendung einer mittels Stylesheet erzeugten papiergebundenen „AU“ an die Krankenkasse des Patienten

0,96 €

40131Kostenpauschale für die postalische Versendung einer mittels Stylesheet erzeugten papiergebundenen „AU“ an den Patienten im Zusammenhang mit der Durchführung einer Besuchsleistung entsprechend den GOP 01410, 01411, 01412, 01413, 01415 und 01418

0,96 €

Tab. 3: Kostenpauschalen weitere schriftliche Unterlagen
GOÄ-Nr.LeistungErstattung
40104Kostenpauschale für Versandmaterial sowie für die Versendung bzw. den Transport von Röntgenaufnahmen und/oder Filmfolien mit dokumentierten Untersuchungsergebnissen bildgebender Verfahren, je Versand

5,10 €

40106Kostenpauschale für Versandmaterial sowie für die Versendung bzw. den Transport von Langzeit-EKG-Datenträgern, je Versand

1,50 €

Tab. 4: Kostenpauschalen Untersuchungsergebnisse
GOÄ-Nr.                                                               Leistung                                                                                           Erstattung                                                        
86900Versand eines eArztbriefs

0,28 €

86901Empfang eines eArztbriefs

0,27 €

Tab. 5: Kostenpauschalen elektronische Unterlagen

1 Kassenärztliche Bundesvereinigung, Online-Version des EBM, Datenlage 09/2025, https://ebm.kbv.de/ [zuletzt abgerufen: 05.09.2025].

2 Der Kommentar zu EBM und GOÄ; begründet von Wezel/Liebold.

Dr. med. Heiner Pasch