Im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) existiert seit dem 1. Juli 2020 eine Pauschale für den Versand bzw. Transport von Briefen und/oder schriftlichen Unterlagen (GOP 40110), eine weitere für den Versand von Faxen (GOP 40111). Für beide Pauschalen wurde damals fachgruppenspezifisch eine gemeinsame Höchstwertregelung beschlossen.
Versand bei von Krankenkassen angeforderten Berichten
Für den postalischen oder Fax-Versand bei von Krankenkassen angeforderten Berichten kann in der Regel eine Kostenpauschale nach der Gebührenordnungsposition (GOP) 40110 oder 40111 berechnet werden. Zu diesen Berichten gehören die Vordrucke
50 (GOP 01620),
11, 53 oder 56 (GOP 01621),
20a–d, 51, 52 und 65 (GOP 01622).
Die hier anfallenden Versandkosten fallen allerdings ebenfalls unter die oben genannte Höchstwertregelung. Rein aus Kostengründen empfiehlt sich hier eher ein Fax-Versand als ein Briefversand.
Versandkosten bei Kontakten im Rahmen einer Videosprechstunde oder bei telefonischem Kontakt
Nachdem zunächst eine Portokostenerstattung für den Versand einer mittels Stylesheets erzeugten Arbeitsunfähigkeits(AU)-Bescheinigung (Muster 1) eingeführt worden ist, hat man diese Möglichkeit seit Anfang 2024 auf weitere Verordnungen ausgedehnt, teilweise nur im Rahmen einer Videosprechstunde (Muster 61), bei anderen Verordnungen auch bei telefonischem Kontakt (Muster 4, 12, 13, 16, 21). Diese Pauschalen bleiben bei der oben genannten Höchstwertregelung unberücksichtigt.
Kostenpauschalen für den Versand von Röntgenbildern und LZ-EKG-Datenträgern
Sollten Sie Röntgenbilder oder LZ-EKG-Datenträger an Kolleginnen und Kollegen bzw. ein Krankenhaus verschicken, können Sie ebenfalls eine Kostenpauschale abrechnen.
Versand und Empfang eines elektronischen Briefs
Beim Versand und Empfang von elektronischen Arztbriefen (eArztbriefen) können aktuell die – zwischenzeitlich ausgesetzten und durch ein LSG-Urteil wieder gültigen – Kostenpauschalen berechnet werden, aber nur bis zu einem Höchstwert von 23,40 € pro Quartal.
GOÄ-Nr.
Leistung
Erstattung
40110
Kostenpauschale für den Versand bzw. Transport eines Briefs und/oder von schriftlichen Unterlagen
0,96 €
40111
Kostenpauschale für die Fax-Übermittlung
0,05 €
Tab. 1: Kostenpauschalen schriftliche Unterlagen
EBM-Kapitel bzw. -Abschnitt
Arztgruppe
Höchstwert (2025)
Entspricht z. B.
8
Gynäkologie
8,64 €
9 x GOP 40110
Tab. 2: Höchstwert Gynäkologie
GOÄ-Nr.
Leistung
Erstattung
40128
Kostenpauschale bei Patientenkontakt per Videosprechstunde und/oder Telefon
mittels Stylesheet erzeugte papiergebundene „AU“ an den Patienten oder die Krankenkasse des Patienten
Verordnung von Krankenbeförderungsleistungen (Muster 4) und Hilfsmitteln (Muster 16)
Folgeverordnung häusliche Krankenpflege (Muster 12) und von Heilmitteln (Muster 13)
Kostenpauschale bei Patientenkontakt per Videosprechstunde
bei Verordnung von Leistungen der medizinischen Rehabilitation (Muster 61)
0,96 €
40129
Kostenpauschale bei Patientenkontakt per Videosprechstunde und Telefon
Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes (Muster 21) an den Patienten oder die Bezugsperson
0,96 €
40130
Kostenpauschale für die postalische Versendung einer mittels Stylesheet erzeugten papiergebundenen „AU“ an die Krankenkasse des Patienten
0,96 €
40131
Kostenpauschale für die postalische Versendung einer mittels Stylesheet erzeugten papiergebundenen „AU“ an den Patienten im Zusammenhang mit der Durchführung einer Besuchsleistung entsprechend den GOP 01410, 01411, 01412, 01413, 01415 und 01418
0,96 €
Tab. 3: Kostenpauschalen weitere schriftliche Unterlagen
GOÄ-Nr.
Leistung
Erstattung
40104
Kostenpauschale für Versandmaterial sowie für die Versendung bzw. den Transport von Röntgenaufnahmen und/oder Filmfolien mit dokumentierten Untersuchungsergebnissen bildgebender Verfahren, je Versand
5,10 €
40106
Kostenpauschale für Versandmaterial sowie für die Versendung bzw. den Transport von Langzeit-EKG-Datenträgern, je Versand
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