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Gynäkologie, Abrechnung Gynäkologie Abrechnung
GOÄ-Tipp | Gynäkologie

B-Bild-Sonografien in der Gynäkologie

Teil 1
Gynäkologisch sind die Nrn. 410, 420 und 418 „Standardziffern“. Wir stellen die Abrechnungsmöglichkeiten vor.


06.02.2024
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Auf einen Blick

Nr. 410: Ultraschalluntersuchung eines Organs, 200 Punkte, 2,3-fach 26,81 €
Das untersuchte Organ ist in der Rechnung anzugeben.

Nr. 420: Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluss an eine der Leistungen nach den Nrn. 410 bis 418, je Organ, 80 Punkte, 10,72 €
Das untersuchte Organ ist in der Rechnung anzugeben.

… Nr. 420 kann je Sitzung höchstens dreimal berechnet werden.

Nr. 418: Ultraschalluntersuchung einer Brustdrüse, ggf. einschl. der regionalen Lymphknoten, 210 Punkte, 2,3-fach 28,15 €

Die Nrn. 410 und 420 sind auf „Organ“ (Organe) abgestellt. Was als „Organ“ gilt, sagt die allgemeine Bestimmung Nr. 6 der GOÄ. Das sind die anatomisch definierten Organe, der Darm und eine Reihe von Strukturen einer Körperregion (Lymphknoten, Gefäße etc.). Dabei ist gleich, ob nur eine Art untersucht wird oder mehrere. In derselben Körperregion zählt das nur einmal. In der allgemeinen Bestimmung Nr. 7 GOÄ wird gefordert, dass die Untersuchung eines Organs die differenzierte Untersuchung in mindestens zwei Ebenen erfordert, ggf. die Untersuchung verschiedener Organzustände einschließt (Harnblase vor und nach Miktion zählt dadurch nur einmal) und dass „mitdargestellte“ Nachbarorgane inbegriffen sind. Das heißt, für den Ansatz der Nr. 410 oder 420 muss das Organ gezielt in mindestens zwei Ebenen untersucht worden sein. Die erforderlichen „zwei Ebenen“ sind nicht näher definiert. Auch eine nur geringe Änderung der Schnittebenen ist ausreichend.

Nr. 418

Nr. 418 ist dagegen organspezifisch. Die Untersuchung der axillären Lymphknoten ist als „regionale Lymphnoten“ inbegriffen. Das bezieht sich aber nur auf die axillären Lymphknoten der Seite, für welche die Untersuchung nach Nr. 418 berechnet wird.

Wichtig

Die Abrechnung von Ultraschalluntersuchungen folgt dem Muster „Ausgangsziffer“ (Nr. 410 oder Nr. 418 GOÄ) plus bis zu dreimal Nr. 420 GOÄ.

Bei umfangreicheren Untersuchungen kann die Abrechnung der Nr. 420 GOÄ „automatisch“ mit höherem Faktor erfolgen.

Abrechnung

Aus der allgemeinen Bestimmung Nr. 2 („Leistungen nach den Nrn. 401 bis 418 sind je Sitzung nur einmal berechenbar“) folgt, dass die Nrn. 410 und 418 in derselben Sitzung nur einmal berechenbar sind. Darüber hinaus ist die Bestimmung Nr. 3 zu beachten („… Leistungen nach den Nummern 410 bis 418 sind nicht nebeneinander berechnungsfähig“).

Nach der Nr. 410 oder 418 kann dadurch für die Untersuchung weiterer „Organe“ nur die Nr. 420 angesetzt werden. Ob Nr. 410 oder Nr. 418 die Ausgangsziffer ist, steht frei. Wenn eine Brustdrüse untersucht wurde, ist dies selbstverständlich die etwas besser bewertete Nr. 418.

Nr. 420 ist in einer Sitzung maximal dreimal berechenbar. Für den Ansatz der Nr. 420 müssen aber nicht erst drei Untersuchungen erfolgen, schon das erste Organ nach der Nr. 410 löst die Nr. 420 aus.

Bei der Mamma-Sonografie stellt sich das wie folgt dar:

  • Untersuchung einer Brust einschl. der axillären Lymphknoten dieser Seite – Nr. 418.
  • Untersuchung der kontralateralen Mamma – Nr. 420.
  • Untersuchung der axillären Lymphknoten dieser Seite – Nr. 420.
  • Werden weitere Lymphknoten untersucht, ist das wieder die Nr. 420. Als verschiedene Körperregionen gelten dabei jeweils (rechts links jeweils Nr. 420) die supraklavikulären Lymphknoten und die Halslymphknoten einer Seite.

„Eigentlich“ kämen bei einer derart umfangreichen Untersuchung folgende GOÄ-Nrn. zum Ansatz: 1 x die Nr. 418 + 6 x die Nr. 420. Wegen der Bestimmung zu Nr. 420 ist sie aber nur maximal dreimal ansetzbar. Der erhöhte Leistungsumfang kann nur mit dem Steigerungsfaktor berücksichtigt werden. Nr. 420 wird je mit dem 3,5-fachen Faktor berechnet. 

In der Rechnung sieht das z. B. so aus:

  • Nr. 418 – Ultraschalluntersuchung Brustdrüse und regionale Lymphknoten, 2,3-fach
  • Rechte Brustdrüse mit axillären Lymphknoten
  • Nr. 420 – Ultraschalluntersuchung eines Organs, 3,5-fach*
  • Linke Brustdrüse
  • Nr. 420 – Ultraschalluntersuchung eines Organs, 3,5-fach*
  • Axilläre Lymphknoten links
  • Nr. 420 – Ultraschalluntersuchung eines Organs, 3,5-fach* 
  • Lymphknotenregion rechts supraklavikulär

*erhöhter Leistungsumfang durch Untersuchung der Lymphknotenregionen links supraklavikulär und rechte und linke Halsseite