Zitierweise: HAUT 2025; 36 (5): 247-248
Vorteile für Patienten und Praxen
Die Selektivverträge DermaOne (seit 2022) und DermAktiv (seit 2023) haben zum Ziel, sowohl Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Psoriasis und AD als auch dermatologische Praxen gleichermaßen zu entlasten. Das bietet gleich mehrere Vorteile. An vorderster Front steht ganz sicher die leitliniengerechte Therapie, indem die beiden Verträge den Einsatz moderner Behandlungsoptionen fördern. Ein weiteres Plus ist das regelmäßig aktualisierte Ampelsystem, das eine transparente Übersicht über den therapeutischen Nutzen und die Wirtschaftlichkeit der eingesetzten Arzneimittel bietet und so eine fundierte Therapieentscheidung erleichtert. Mittlerweile profitieren davon mehr als 37 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland. Zudem wird durch die Verträge der bürokratische Aufwand reduziert, da Dokumentationspflichten deutlich verringert werden. Der Praxisalltag wird durch diese Zeitersparnis erheblich entlastet. Klingt alles fast zu schön, um wahr zu sein – ist es aber. Und trotzdem schöpfen Dermatologen oft nicht das gesamte Potenzial der Verträge aus, was uns zu möglichen Herausforderungen der Verträge, besonders DermaOne, führt.
Um den Vertrag zur besonderen Versorgung in den Indikationen Psoriasis und AD mit der DermaMed e.G. und des BVDD nach § 140 a SGB V einzusehen, kontaktieren Sie bitte kundenservice(at)richtercareconsulting.de .
Herausforderungen und Risiken
Beigetretene Krankenkassen des DermaOne-Vertrags
Barmer
HKK
Novitas BKK
Techniker Krankenkasse
DAK
IKK classic
Pronova BKK
HEK
KKH
R+V BKK
VIAKTIV
Eine Gesamtübersicht zu den DermAktiv-Partnern finden Sie hier: 2025_01_01_Vertragssteckbrief_DermAktiv.pdf
Ein Risiko stellen mögliche Regressforderungen seitens der Krankenkassen dar. Ein besonders kritischer Fall war die Kündigung des DermaOne-Vertrags mit der Krankenkasse Viactiv zum 31. Dezember 2023 durch den BVDD. Die Kündigung wurde durch ungelöste Konflikte über Massenregresse im Zusammenhang mit der Verordnung von Therapieallergenen ausgelöst. Die Haltung der Viactiv stand im Widerspruch zur geltenden Rechtslage. Trotz dieser Klarstellungen setzte die Viactiv ihre Regressforderungen fort, was zu erheblicher Verunsicherung unter den betroffenen Fachärzten führte. Der Erfolg des Vertrags hängt demnach stark von der Kooperation der beteiligten Krankenkassen ab. Differenzen, wie sie im Fall der Viactiv auftraten, können die Umsetzung erschweren und das Vertrauen der Dermatologen in den Vertrag schwächen. Und obwohl die Selektivverträge eigentlich darauf abzielen, den administrativen Aufwand zu reduzieren, empfinden einige Dermatologen die verbleibenden Dokumentationspflichten weiterhin als hinderlich. Doch der entscheidende Faktor, weshalb diese Verträge nicht vollumfänglich genutzt werden, ist wohl die unzureichenden Bekanntheit. Dabei haben sie viel zu bieten.
Abrechnungsmöglichkeiten für Dermatologen
Was vielen entgeht: Auch ein Patient, der zwischen den Behandlungsintervallen nicht erscheint, kann über DermaOne und DermAktiv abgerechnet werden. Und zwar mit 25 Euro pro Patient pro Quartal. Hinzu kommen eine Komplexpauschale von 25 Euro je Quartal für Patienten, die mit einem Biologikum, JAK-Inhibitor oder PDE-4-Hemmer behandelt werden und 13 Euro Komplexpauschale je Quartal für Patienten, die mit Fumaraten behandelt werden (seit 1. Oktober 2024 für DermaOne). Die Therapiehoheit obliegt dabei weiter den Ärzten. Darüber hinaus besonders relevant ist der gezielte Einsatz rabattierter Arzneimittel, da die Verträge den Fokus auf wirtschaftliche Verordnungen legen und somit das Risiko von Regressforderungen beseitigen. Je mehr Ärzte teilnehmen, desto stärker wird der Versorgungsbedarf sichtbar, was langfristig zu einer besseren Strukturierung der dermatologischen Versorgung beiträgt.
Fazit
DermaOne und DermAktiv bieten Dermatologen eine attraktive Möglichkeit, sich verstärkt der Behandlung von Patienten mit Psoriasis und AD zu widmen. Durch die gesicherte Vergütung und die Reduzierung des bürokratischen Aufwands wird der wirtschaftliche Druck verringert, sodass der Fokus wieder stärker auf die optimale Versorgung gelegt werden kann. Das fällt sehr viel leichter, wenn die Regressangst nicht mehr im Nacken sitzt. Denn die Teilnahme an den Verträgen befreit direkt von einem Regress. Das Gesundheitssystem hat zweifellos seine Ecken und Kanten. Gerade deshalb sollte jedoch der zu Verfügung stehende Handlungsrahmen voll ausgeschöpft werden. In diesem Sinne: Mitmachen lohnt sich.
Merle Twesten (mit freundlicher Unterstützung von Dr. Matthias Hoffmann, Dermatologe aus Witten)