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MFA gewinnen und behalten

„Bruttogehalt war gestern“

Der Kampf um qualifiziertes medizinisches Personal wird härter – und wer ihn mit klassischen Gehältern führen will, hat längst verloren. Denn was heute zählt, ist nicht, wie viel Brutto im Vertrag steht, sondern wie viel Netto im Leben ankommt. Zukunftsorientierte Praxen nutzen steuerfreie Vergünstigungen, um als Arbeit­geber attraktiver zu werden – und das ist oft günstiger, als Sie denken.


08.10.2025
B. Mertens
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Zitierweise: HAUT 2025; 36 (5): 254-255

Fachkräftemangel: Symptom oder Ergebnis schlechter Strategien?

Dass medizinisches Personal knapp ist, ist keine neue Erkenntnis. Doch während viele Praxen klagen, handeln andere – und das erfolgreich. Die Wahrheit ist: Wer heute kein attraktives Gesamtpaket bietet, bekommt morgen keine Bewerbungen mehr. Die Zeiten, in denen das Bruttogehalt allein die Entscheidung brachte, sind vorbei. Gesucht werden Sinn, Flexibilität und vor allem: mehr Netto vom Brutto.

Steuerfreie Vergünstigungen – das Mittel der Wahl gegen Personalnot

Wer als Praxisinhaber immer noch glaubt, steuerfreie Sachbezüge seien „zu kompliziert“ oder „nur Spielerei“, verkennt die Realität. Unter anderem folgende Möglichkeiten bietet der Gesetzgeber, um steuerfrei oder steuerlich begünstigt Zuwendungen mit Arbeitnehmenden zu vereinbaren:

  • Deutschlandticket und Jobbike – ökologisch, praktisch, steuerfrei
  • Erholungsbeihilfen: Für eine Familie mit 2 Kindern sind 364 Euro pro Jahr als „Urlaubsgeld” steuerbegünstigt möglich.
  • Überlassen von arbeitgebereigenen Smartphones als Leistungsanreiz
  • Geburtstagszuwendungen – 60 Euro steuerfrei zu besonderen Anlässen
  • Kindergartenzuschüsse, Gesundheits­kurse – familienfreundlich und steuerfrei
  • Gutscheine: bis zu 50 Euro im Monat steuerfrei
  • Förderung der Altersvorsorge über die betriebliche Rentenversicherung
  • betriebliche Krankenversicherung: gesundheitsfördernd und steuerfrei
  • Fortbildungs- und Studienkosten können übernommen werden – qualifizierte Mitarbeiter steigern Effizienz und fühlen sich wertgeschätzt.

Diese Leistungen kosten weniger als eine lineare Gehaltserhöhung. Sie bleiben dennoch nachhaltig im Gedächtnis und lassen Sie für neue Mitarbeitende attraktiv wirken. Durch die Steuerfreiheit oder die pauschalisierte Besteuerung sind die Lohnnebenkosten gering.

Unsere Empfehlung: Um die unterschiedlichen persönlichen Interessen zu berücksichtigen, bieten Sie Ihren Mitarbeitenden einen Vielzahl an Möglichkeiten an, aus denen sie auswählen können.

Betriebliche Krankenversicherung

Die betriebliche Krankenversicherung ist längst mehr als ein „nice to have“. Die Vorteile liegen auf der Hand: Zugang zu Top-­Vorsorge, verkürzte Wartezeiten, digitaler Service. Und sie zeigt den Mitarbeitenden: „Hier wirst du nicht nur gebraucht, sondern auch geschätzt.“ Begünstigt sind je nach Tarif zum Beispiel Brillen, professionelle Zahn­reinigung, Zahnersatz, Akupunktur und vieles mehr.

Altersvorsorge und Arbeitgeberzuschuss

Ein Blick auf die gesetzliche Rentenversicherung lässt klar erkennen, dass es un­erlässlich ist, mehrere alternative Vorsorgen zu treffen. Dafür ist die betriebliche Altersvorsorge ein passendes Produkt. Hinzu kommt, dass das Angebot der betrieblichen Altersvorsorge sogar rechtlich verpflichtend ist. Zusätzliche Arbeitgeberzuschüsse, gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit, schaffen langfristige Bindung. Hier sind monatlich bis zu 322 Euro sozialversicherungs- und steuerfrei möglich.

Fazit

Die Zukunft der Mitarbeiterbindung in Arztpraxen ist nicht teuer – sie ist durchdacht. Wer Gehalt denkt wie vor 20 Jahren, wird in 2 Jahren keine MFA mehr finden. Wer dagegen heute auf clevere Lohnbausteine setzt, steht morgen stabil da. Die Werkzeuge liegen bereit – man muss sie nur nutzen. Mehr ­Netto durch ein passgenaues Angebot ist möglich, auch ohne den Arbeitgeber höher zu belasten. Und vielleicht lautet die wichtigste Erkenntnis:

Gute Leute wollen nicht nur gutes Geld – sie wollen gute wertschätzende Arbeit­geber.

Autor

Dipl.-Finanzwirt (FH) Benno Mertens

Steuerberater, Partner

Wilms & Partner Steuerberatung

Partnerschaftsgesellschaft

Bonner Str. 37, 40589 Düsseldorf

E-Mail: B.Mertens(at)wilmsundpartner.de