Zitierweise: HAUT 2025; 36 (5): 230-231
Für an Hautkrebs erkrankte Patienten werden im Vergleich zu Krebserkrankungen anderer Organgruppen wie Lungenkrebs, Brustkrebs oder Darmkrebs nur relativ wenige Rehabilitationsbehandlungen beantragt – und das „trotz zum Teil schwerwiegender krankheitsbedingter und therapiebedingter Folgeeinschränkungen sowie Verankerung in der aktuellen S3-Leitlinie malignes Melanom“, so PD Dr. Athanasios Tsianakas, Bad Bentheim. Die dermato-onkologische Rehabilitation stelle jedoch „eine wichtige Säule in der Versorgung von an Hautkrebs erkrankten Patienten dar, um nach einer Hautkrebserkrankung wieder mental und körperlich gestärkt in den Alltag zurückzukommen.“
Wichtig sei auch das Erlernen des Umgangs mit den Langzeitfolgen der Erkrankungen. Der Kenntnisstand über das Thema Rehabilitation unter den Behandlern und der Grad der Umsetzung im klinischen Alltag seien jedoch noch nicht sehr ausgeprägt. Diese offensichtliche Diskrepanz war auch Thema bei der diesjährigen Nationalen Versorgungskonferenz Hautkrebs (NVKH) in Berlin.
Gleichzeitig erscheint es dringend notwendig, die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit arbeitsbedingtem Hautkrebs zu optimieren. Dazu soll nun in Kooperation zweier führender Fachkliniken unter Federführung von Prof. Carmen Loquai, Münster/Hornheide, und Prof. Christoph Skudlik, Osnabrück/Hamburg, ein interprofessionelles integriertes Versorgungsmodell als bundesweites Pilotprojekt starten.
Eine Analyse der letzten 10 Jahre bei den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung weist auf eine alarmierende Situation hin: „Seitdem im Jahr 2015 die sogenannte „BK 5103: Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung“, also die Anerkennung dieser Form des weißen Hautkrebses als Berufskrankheit, eingeführt wurde, gibt es eine gleichbleibend hohe Meldung von Verdachtsfällen von jährlich mehr als 9.000 Fällen. Rund 60 % dieser gemeldeten Fälle werden als Berufserkrankung anerkannt“, erläutert Prof. Skudlik. Nach internen Auswertungen über den Verlauf der meist als chronisch einzuordnenden Erkrankungsbilder zeigen sich Merkmale einer wesentlichen Verschlimmerung. Diese Entwicklung kommt auch bei der jährlichen Steigerung neuer Berufskrankheits-Renten aufgrund der BK 5103 zum Ausdruck. Aus weiteren Beobachtungen ergeben sich Hinweise, dass nicht alle betroffenen Versicherten adäquat fachärztlich versorgt werden. Fallanalysen einzelner Unfallversicherungsträger zeigen, dass bei fast 30 % aller Schwerbetroffenen kein Kontakt zu einem Hauttumorzentrum besteht.
Um die Patientenversorgung zu optimieren, erfolgt derzeit in enger Abstimmung mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und mehreren besonders betroffenen Unfallversicherungsträgern die Konzeption eines räumlich an der Fachklinik Münster/Hornheide angesiedelten Pilotprojekts. „Erklärtes Ziel ist es, ein auf die besonderen Bedürfnisse von Versicherten mit arbeitsbedingtem Hautkrebs eng abgestimmtes ambulantes und stationäres Versorgungsmodell zu implementieren und hierbei die jeweiligen Kompetenzen interprofessionell miteinander zu verzahnen“, so Prof. Loquai.
Dieses Modell im Rahmen einer Versorgung mit allen geeigneten Mitteln auf der Basis des SGB VII umfasst Prävention, Akutversorgung und Rehabilitation. Es orientiert sich an dem etablierten Konzept einer aufeinander abgestimmten ambulanten und stationären Versorgung von Versicherten mit Hauterkrankungen bei der BK 5101, das als „Osnabrücker Modell“ seit mehr als 20 Jahren als Goldstandard in der Versorgung von Berufsdermatosen gilt und die Grundlage des „Verfahrens Haut“ der Gesetzlichen Unfallversicherung darstellt. Basierend auf diesem bereits etablierten Verfahren soll das Pilotprojekt zur integrierten Versorgung bei arbeitsbedingtem Hautkrebs die Besonderheiten der therapeutischen, sozialmedizinischen und versicherungsrechtlichen Aspekte bei der BK 5103 berücksichtigen und dazu beitragen, möglichst schnell die Situation für die betroffenen Patientinnen und Patienten zu verbessern.