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GOÄ-Tipp | Allgemeinmedizin

B-Bild-Sonografien abrechnen

Zur Abrechnung von B-Bild-Sonografien wird häufig nach Möglichkeiten zum Ansatz eines höheren Steigerungsfaktors gefragt.


14.10.2025
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In der GOÄ sind von den Ziffern für sonografische Untersuchungen nur wenige explizit auf ein Organ bezogen. Für Hausärztinnen und Hausärzte ist das vor allem die Nr. 417 „Ultraschalluntersuchung der Schilddrüse“. Für die weitaus meisten hausärztlich relevanten Organe treffen die Nrn. 410 („Ultraschalluntersuchung eines Organs“) und 420 („… von bis zu drei weiteren Organen im Anschluss an eine Leistung nach den Nrn. 410 bis 418, je Organ“) zu. Was dafür als „Organ“ gilt, steht in der allgemeinen Bestimmung Nr. 6 „… neben den anatomisch definierten Organen auch der Darm, Gelenke als Funktionseinheiten sowie Muskelgruppen, Lymphknoten und/oder Gefäße einer Körperregion.“ Das heißt, dass die Untersuchung nur einmal zählt, gleich ob in einer Körper­region nur ein Gefäß untersucht wird oder mehrere Gefäße und anderes (z. B. Gefäße und Lymphknoten). „Körperregion“ ist nicht rein anatomisch zu verstehen. Eine andere Untersuchung liegt vor, wenn der Schallkopf in eine andere Körperregion umgesetzt, nicht nur verschoben werden muss.

Zusätzlich ist in der Bestimmung Nr. 7 verlangt, dass das betreffende „Organ“ gezielt in mindestens zwei Ebenen untersucht wird und unterschiedliche Funktionszustände eines Organs nur einmal zählen. Beispiel: Werden Leber und Gallenblase gemeinsam untersucht und dargestellt, zählt die Untersuchung nur einmal, werden beide Organe getrennt untersucht und dargestellt, zählen beide. „Unterschiedliche Funktionszustände“ heißt z. B. die Untersuchung von voller und leerer Harnblase, sie zählt als nur eine Untersuchung.

Wichtig

  • Selbstverständlich wird nur gesteigert, wenn dies begründet ist.
  • Hausärztliche Sonografien können häufig mit höherem Faktor bemessen werden.
  • Zu Nr. 417 oder Nr. 410 sind im Text mögliche Gründe für die Steigerung genannt, die auch für eine Untersuchung zutreffen können, die mit Nr. 420 berechnet wird.
  • Nr. 420 kann schon dann gesteigert werden, wenn mehr als die vier durch die Nrn. 417 oder Nr. 410 + 3 x Nr. 420 erfassten Organe untersucht werden.
  • Die Rechnungsstellung erfolgt dann wie im Beispiel (natürlich ggf. mit anderen Organen bzw. Körperregionen) dargestellt ist.

Außerdem ist noch zu beachten, dass die Nrn. 410 bis 418 nur einmal je Sitzung und nicht nebeneinander berechnet werden dürfen (Bestimmungen Nr. 2 und 3) und dass die Organe in der Rechnung benannt werden müssen. Auf die hausärztlich weniger relevante transrektale oder transvaginale Untersuchung (Zuschlag Nr. 403) wird nachfolgend nicht eingegangen.

Abrechnung

Die Abrechnung geht also immer von einer Ausgangsziffer aus, hier von der Nr. 410 oder der Nr. 417. Danach kommt dann die Nr. 420 für jedes weitere untersuchte Organ, aber nur bis zu dreimal je Sitzung. Weitere untersuchte Organe fallen als eigene Posten weg.

Faktor

Die Nrn. 410, 417 und 420 können gesteigert werden. Bei der Schilddrüse (Nr. 417) können die Untersuchungen z. B. durch einen hohen retrosternalen Anteil, ausgeprägt knotige Struktur oder viele Zysten erschwert/zeitaufwendiger sein. Bei Abdominalorganen (Nr. 410) z. B. durch Luftüberlagerung, bei schmerzbedingter Abwehrhaltung, bei stark ausgeprägter Adipositas, postoperativer Narbenbildung, erschwerter Beurteilung bei atypischen Organveränderungen.

Die Nr. 420 ist nur dreimal ansetzbar. Dadurch kann sie auch ohne anderen Steigerungsgrund gesteigert werden, wenn mehr Untersuchungen als die der maximal vier explizit in der Rechnung zu benennenden Organe (Nr. 410 oder Nr. 417 + 3 x Nr. 420) erfolgen. Die Untersuchung der zusätzlichen Organe ist die Begründung. Eine Dreisatzrechnung zeigt, dass schon bei sechs Untersuchungen der 3,5-fache Faktor angemessen ist.

Beispiel

  • Nr. 417: Ultraschalluntersuchung Schilddrüse, Faktor 2,3
  • Nr. 420: Ultraschalluntersuchung Leber mit Gallenblase, Faktor 3,5*
  • Nr. 420: Ultraschalluntersuchung linke Niere, Faktor 3,5*
  • Nr. 420: Ultraschalluntersuchung rechte Niere, Faktor 3,5*

* zusätzliche Ultraschalluntersuchung von Pankreas, Milz, Harnblase, Aorta abdominalis.