Kann die Erstellung eines Nutzungsreports für Patientinnen und Patienten, über das Auslesen der SD-Karte eines Therapiegeräts, gesondert abgerechnet werden?
31.10.2025
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Frage: „Wir sind ein ambulantes Schlaflabor mit Sitz im Ruhrgebiet. Wir führen für Patienten gelegentlich das Auslesen ihrer Chipkarte vom Gerät durch, können wir dieses mit einer EBM- oder GOÄ Ziffer abrechnen? (Wir lesen die SD-Karte aus dem Therapiegerät bei uns im PC ein und erstellen einen ausführlichen Nutzungsreport.)“
Die Antwort unseres Experten:
„Reine Befundausdrucke bzw. Befundberichte sind weder über den EBM noch die GOÄ abrechenbar.
Befundmitteilung Bei der Befundmitteilug handelt es sich um die bloße Weitergabe eines erhobenen Befundes (z. B. EKG, Spirometrie, Labor u.a.) ohne zusätzliche Kommentierung.
Einfacher Befundbericht Der einfache Befundbericht ist eine Befundmitteilung beispielsweise mit Angabe einer Verdachtsdiagnose. Beides ist mit der Gebühr für die erbrachte Leistung abgegolten und somit nicht gesondert abrechenbar.“
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