Frage: Kann ich dann die Kryochirurgie der aktinischen Keratosen noch mit der GOP 02300 abrechnen oder geht das nur, wenn ich den Stickstoff selbst bezahle?
04.12.2025
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Frage:
1. Ich bin Dermatologe. Kann ich flüssigen Stickstoff über den Sprechstundenbedarf (SSB) bestellen, ohne eigene Kosten? Kann ich dann die Kryochirurgie der aktinischen Keratosen noch mit der GOP 02300 abrechnen oder geht das nur, wenn ich den Stickstoff selbst bezahle?
2. Kann ich wie beim Herausstanzen von fünf Nävuszellnävi (dysplastisches Nävuszellnävus-Syndrom) die GOP 02300 auch bei der Kryochirurgie fünfmal je Sitzung abrechnen, da ich z. B. fünf oder mehr aktinische Keratosen kryochirurgisch behandle bzw. abtrage?
In der Sprechstundenbedarfsvereinbarung zwischen der KV Bayern und den Landesverbänden der Krankenkassen1 wird unter dem Stichpunkt „Thermotherapeutika“ auch die Warzenbehandlung geregelt:
„Kryotherapie: Sofern es sich um eine rein nicht-invasive Behandlung handelt (z. B. reines Vereisen von Warzen), sind Kältetherapeutika (z. B. Gase, Gasgemische, FAM) über SSB verordnungsfähig.“
„Kryochirurgie: In Zusammenhang mit einem kleinchirurgischen Eingriff (EBM 02300, 02301, 02302) sind die Kältetherapeutika nicht dem SSB zu entnehmen, da sie mit der Pauschale abgegolten sind.“
Der Kommentar zu EBM und GOÄ, begründet von Wezel/Liebold2, schreibt zur Warzenentfernung:
„Die Abtragung und/oder Kryotherapie von bis zu fünf Warzen, … ist nicht mehr gesondert berechnungsfähig, sondern mit den Versichertenpauschalen, Grund-/Konsiliarpauschalen abgegolten (vgl. VI. Anhang 1). Werden allerdings mehr als fünf Warzen abgetragen, kann Nr. 02301 berechnet werden. Zur Vermeidung von Missverständnissen empfiehlt sich in diesen Fällen die Angabe der insgesamt entfernten Warzen“.
Fazit:
Die Entfernung von bis zu fünf Warzen durch Vereisung ist nicht gesondert abrechenbar, sondern mit der Grundpauschale abgegolten. In diesem Fall ist der Bezug von flüssigem Stickstoff als SSB möglich.
Bei Entfernung von mehr als fünf Warzen kann jedoch ein operativer/kleinchirurgischer Eingriff z. B. nach GOP 02300 (bis zu fünf Minuten) oder 02301 abgerechnet werden. In diesen Fällen ist das Vereisungsmittel mit der Gebühr abgegolten und kann nicht aus dem SSB entnommen werden. Eine Einschätzung, die bspw. auch die KV Baden-Württemberg3 so veröffentlicht hat.
GOP
Leistung
Punkte
Honorar*
Prüfzeit**
02300
Kleinchirurgischer Eingriff I und/oder primäre Wundversorgung und/oder Epilation
Operativer Eingriff bis zu 5 Minuten und/oder
Primäre Wundversorgung und/oder
Epilation durch Elektrokoagulation im Gesicht und/oder an den Händen bei krankhaftem und entstellendem Haarwuchs
Wird die Vereisung jedoch durch eine MFA und nicht vom Arzt selbst durchgeführt, ist diese dann nicht mit der 02300 abrechenbar.
Zu Frage 2:
Die Mehrfachabrechnung der GOP 02300 bis 02302 ist gemäß der Präambel zum EBM-Abschnitt 2.3 an bestimmte ICD-Codes gebunden:
D22.- Nävuszellnävussyndrom und/oder
T01.- mehrere offene Wunden.
Die aktinischen Keratosen gehören allerdings nicht dazu, sondern haben einen eigenen ICD-Code: L57.0 Aktinische Keratosen.
Fazit: Die kryochirurgische Behandlung von Aktinischen Keratosen ist definitiv nur einmal am Tag mit der GOP 02300 abrechenbar; der Stickstoff kann dabei nicht aus dem SSB entnommen werden.
EBM Präambel Abschnitt 2.3 Nr. 4: Die GOP 02300 bis 02302 sind bei Patienten mit den Diagnosen Nävuszellnävussyndrom (ICD-10-GM: D22.-) und/oder mehreren offenen Wunden (ICD-10-GM: T01.-) mehrfach in einer Sitzung – auch nebeneinander, jedoch insgesamt höchstens fünfmal am Behandlungstag – berechnungsfähig.
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