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Praxisalltag, Wirtschaft Allgemein- & Innere Medizin, Dermatologie, Gefäßmedizin, Gynäkologie, Neurologie, Orthopädie, Pädiatrie, Urologie Modernisierung - Neubau - Umbau, TEST Anja Knoop
Raumrezept

Wie setzen sich Baukosten zusammen?

Bei jedem Bauvorhaben wird bereits zu Beginn die Frage nach den voraussichtlichen Kosten gestellt. Drehen wir den Spieß einmal um, sähe die Situation etwa so aus: Sie rufen bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt an. Doch erst nach einer gründlichen Anamnese und dem Behandlungsablauf erhalten Sie eine Einschätzung der Kosten, ggf. mit weiteren Terminen und Sonderuntersuchungen. Ähnlich verhält es sich beim Bauen.


19.11.2025
A. Knoop
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Die Architektin bzw. der Architekt muss zunächst klären, was Sie möchten: Wie soll Ihre Praxis aussehen? Was bieten Sie an? Wie hoch ist Ihr Budget? Wie sieht die Fläche aus, die später Ihre Praxis werden soll? Dafür sind Zeit und Recherche erforderlich. Aus Ihren Leistungswünschen ergeben sich die erforderlichen Informationen, etwa zu Hygieneanforderungen. Nach Besichtigung der Fläche, Einsicht in die Bauakte und Gesprächen mit Eigentümern bzw. Haustechnikern prüfen wir die Machbarkeit und Notwendigkeit am Bestand. Gegebenenfalls holen wir weitere Fachplaner wie Statiker oder Brandschutzexperten hinzu.

Der Vorentwurf

Auf Basis dieser Informationen kann ein Vorentwurf erstellt werden. Erst dann bekommen Sie eine Vorstellung vom Umfang, der auf Sie zukommt und nach einer Abstimmung über Ihre Wünsche und Entscheidungen kann eine Kostenschätzung erstellt werden. Diese wird zu diesem Zeitpunkt noch recht grob sein, da noch nichts Konkretes festgehalten ist, keine Materialien ausgesucht und keine Angebote eingeholt wurden. Der Prozess, eine neue oder modernisierte Praxis zum Zeitpunkt X in Betrieb zu nehmen, hat jedoch bereits begonnen und Sie können zu diesem Zeitpunkt bereits entscheiden, wie der Weg dorthin aussehen soll. Je weiter das Bauvorhaben fortschreitet, desto genauer werden die Kosten. Sie sind an diesem Prozess beteiligt und haben zu jeder Zeit einen Überblick.

Da jedes Bauvorhaben individuell ist, können hier keine Zahlen genannt werden. Sie haben Architektinnen und Architekten beauftragt, die Ihnen die entsprechenden Zahlen nennen werden. Da jedoch, wie zuvor beschrieben, Vorleistungen erbracht werden müssen, können diese selbstverständlich besprochen und beauftragt werden.

Die Gesamtbaukosten werden nach der DIN 276 in acht Hauptkostengruppen gegliedert. Für das Bauen in Bestandsflächen, das sich nur auf das Herrichten von Innenräumen bezieht, sind die Kostengruppen 300 (Baukonstruktion), 400 (technische Anlagen) und 700 (Baunebenkosten) die Kostengruppen, die hauptsächlich Grundlage der Bearbeitung durch Architektinnen und Architekten sind.

Die Baukosten

Unter Baukosten können Sie als Laie die Kosten zusammenfassen, die Sie als Bauherr aufbringen müssen, um die Praxisfläche herzurichten. In Abhängigkeit von dem vorhandenen Bestand fallen darunter in der Regel nichttragende Innenwände, Türen, Beläge für Boden und Wände, Anstriche, neue Leichtbaudecken (KG300) sowie elektrische Anlagen für Strom und Netzwerk, Beleuchtung, Klimatechnik und Sanitärinstallationen (KG400). Für die Innenraumgestaltung fallen die Schreinerarbeiten in die Kostengruppe 300, da beispielsweise Anmeldungen und Arbeitsflächen wie in Laboren festverbaut werden. Diese werden auch von Architektinnen und Architekten geplant und der Aufbau wird von ihnen gesteuert.

In die Kostengruppe 600 fallen alle beweglichen Gegenstände wie medizinische Geräte, IT-Technik und Mobiliar, die für die allgemeine Benutzung Ihrer Praxis erforderlich sind. Da Sie diese Ausstattungen persönlich organisieren, werden die Kosten von der Architektenseite meist nicht aufgeführt. Nichtsdestotrotz spielen sie für die individuelle Endsumme eine wichtige Rolle und müssen einkalkuliert werden.

Die Honorarkosten

Da die Baunebenkosten einen bedeutenden Teil der Gesamtkosten bilden, sollten sie von vornherein mit eingeplant werden. Dazu zählen neben den Honoraren für Fachplaner auch Genehmigungsgebühren, Versicherungen, Gutachten und Ähnliches.

Architektinnen und Architekten nehmen unter den Fachplanern eine zentrale Rolle ein, denn sie übernehmen die Koordination im gesamten Planungs- und Bauprozess. Die Honorare für Fachplaner, wie z. B. Statiker oder Brandschützer, werden vom Architekturbüro angefragt.

Berechnungsansätze

Für die Vergütung von Architektinnen und Architekten stehen zwei Berechnungsansätze zur Verfügung. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) regelt die Vergütung bei Bauprojekten. Seit 2021 ist sie jedoch nicht mehr rechtsverbindlich. Vielmehr können Honorare frei verhandelt werden, wobei die HOAI als Orientierung dienen kann. Bei der Vertragsverhandlung mit Ihrer Architektin oder Ihrem ­Architekten des Vertrauens ist die Honorarvereinbarung von zentraler Bedeutung.

Kostenfallen vermeiden

  • Schalten Sie Leute vom Fach ein, angefangen bei Architektinnen und Architekten. Doch auch beim Thema Finanzierungskosten können Praxismanagerinnen oder -manager helfen, sowie Expertinnen und Experten Ihres Steuerbüros oder Ihrer Bank. Auch die Einschaltung eines Rechtsanwaltsbüros ist bei diversen Mietfragen empfehlenswert.
  • Bleiben Sie ein aktiver Teil des Planungs- und Bauprozesses. Als Bauherrin bzw. Bauherr haben Sie die wichtigen Entscheidungen zu treffen. Das vermeidet Verzögerungen im Planungs- oder auch im Bauprozess.
  • Beachten Sie die Bauherrenpflichten vor, während und nach dem Bau. Als Bauherrin oder Bauherr sind Sie an das geltende Baurecht gebunden. Auch Versicherungen, wie z. B. eine Bauleistungsversicherung, gehören dazu. Versäumnisse dieser Pflichten können sich finanziell deutlich bemerkbar machen.

Honorarordnung

Die Honorarermittlung über die HOAI basiert auf den Leistungsphasen, den anrechenbaren Kosten, der Honorarzone und dem Honorarsatz. Die Leistungsphasen umfassen den Zeitraum von der Grundlagenermittlung bis zur Baufertigstellung. Die anrechenbaren Kosten entsprechen den Nettobaukosten, z. B. aus den Kostengruppen 300 und 400, die von den Architektinnen und Architekten beplant werden. Die Honorarzone und der Honorarsatz spiegeln den Schwierigkeitsgrad wider, der Ihrem Bauprojekt zugrundeliegt.

Freie Honorarvereinbarung

Alternativ zur HOAI können Architektenhonorare auch auf Stundenbasis angeboten und vereinbart werden. Dies ist in der Regel bei Machbarkeitsstudien, kleinen Umbauten und noch nicht klar abgegrenzten Leistungen der Fall. Auch wenn die Ermittlung oder der Zugang zu den anrechenbaren Baukosten für die Architektinnen und Architekten nicht möglich ist, kann das Honorar nicht nach der HOAI berechnet werden. Ein solcher Fall liegt beispielsweise vor, wenn der Eigentümer die Planung umsetzt und die Baukosten über den Mietzins verrechnet werden.

In jedem Fall können Architektinnen und Architekten ihr Honorar schätzen, sobald klar ist, welcher Leistungsumfang auf sie zukommt. Leistungen, die bis dahin benötigt und erbracht werden, können auf Stundenbasis angeboten werden. Dabei sollten der Stundensatz und der Leistungsumfang klar und transparent vereinbart werden.

Wie setzen sich Baukosten zusammen?
Fazit

Nicht nur das Planen und Bauen selbst ist komplex, auch der Umgang mit den Baukosten ist vielschichtig und von vielen Faktoren abhängig. Wir empfehlen deshalb, für das Thema „Kosten“ Fachleute hinzuzuziehen. Den baulichen Teil decken Architektinnen und Architekten ab. Es gibt jedoch auch Finanzierungskosten, für die Sie sich an Ihr Steuerbüro, Ihre Bank oder Ihre Praxismanagerin bzw. Ihren Praxismanager wenden sollten. Bei Angelegenheiten rund um eine Anmietung ist zudem oft die Einschaltung eines Rechtsanwaltsbüros empfehlenswert. Denn nur mit einem rechtlich sicheren Mietvertrag ist der Start in eine neue Praxis von Dauer gesichert.

Autorin & Korrespondenzadresse
Foto von Diplom-Ingenieurin und Bauzeichnerin Anja Knoop

Anja Knoop
Dipl.-Ing. (FH) Architektin

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