Für einige der Komponenten, die von der Umstellung des Verschlüsselungsverfahrens in der Telematikinfrastruktur (TI) betroffen sind, wurden die Fristen verlängert – bspw. für Heilberufsausweise mit RSA-verschlüsselten Zertifikaten. Die aktuellen Fristen für alle Komponenten finden sie hier.
Die gematik reagiert auf anhaltende Produktions- und Lieferprobleme von Kartenherstellern mit einer Fristverlängerung als „Übergangslösung“: Heilberufsausweise (HBA) und SMC-B-Karten mit RSA-Verschlüsselung können noch bis zum 30. Juni 2026 genutzt werden – ein halbes Jahr länger als bislang vorgesehen. Kartenhersteller dürften die alten Ausweise bis zu diesem Datum nicht sperren und seien zugleich verpflichtet, ab Januar 2026 ausschließlich ECC-fähige Karten auszugeben. Nach Ablauf der Fristverlängerung sind nur HBA mit ECC-basierten Zertifikaten einsetzbar, um beispielsweise eRezepte zu signieren.
Keine Fristverlängerung für Konnektoren
Hintergrund des erforderlichen Austausches ist die Umstellung des Verschlüsselungsverfahrens in der Telematikinfrastruktur. Dabei wird das bisher geltende RSA-Verfahren durch das leistungsfähigere und sicherere ECC-Verfahren ersetzt. Vertrauliche Daten sollen so noch besser geschützt werden.
Bei den „RSA-only“-Konnektoren ist ein Umtausch bis zum Jahresende 2025 jedoch zwingend erforderlich, wie die gematik betont. Eine Verlängerung der Zertifikate sei „technisch ausgeschlossen“. Laut gematik sind aktuell noch knapp 10.000 Konnektoren im Einsatz, die ausgetauscht werden müssen. Als Alternative zum Hardware-Konnektor stehe das TI-Gateway zur Verfügung. Betroffen sind insbesondere Konnektoren, die fünf Jahre und älter sind. Praxen kommen mit diesen Geräten ab 1. Januar 2026 nicht mehr in die TI.
Unabhängig von den Fristverschiebungen rät die gematik, alle betroffenen Komponenten umgehend zu tauschen oder zu aktualisieren. Dies sei wichtig, damit die höchsten Sicherheitsstandards für die Telematikinfrastruktur eingehalten werden könnten
Fristen für den Austausch der betroffenen Komponenten
Im Zuge der Umstellung des Verschlüsselungsverfahrens in der Telematikinfrastruktur (TI) müssen alle Komponenten ausgetauscht werden, die ausschließlich auf dem bisherigen RSA-Algorithmus basieren. Das sind die aktuellen Fristen für den Tausch:
RSA-Komponente
Frist
Hinweise
Konnektor
31.12.2025
Beauftragen Sie schnellstens den Austausch Ihres Konnektors, sollte das Gerät nicht ECC-fähig sein. Mit dem alten Konnektor kommen Sie ab 1. Januar definitiv nicht mehr in die Telematikinfrastruktur.
PVS- / KIM-Update
31.12.2025
Auch Ihr Praxisverwaltungssystem sowie der Kommunikationsdienst KIM werden auf das neue Verschlüsselungsverfahren umgestellt. Die Hersteller stellen Ihnen dazu Software-Updates bereit. Einige haben das bereits erledigt, andere werden das Update zum Jahresende liefern.
Heilberufsausweis
30.06.2026
Es müssen alle Ausweise der Generation 2.0, die nicht ECC-fähig sind, durch Ausweise der Generation 2.1 ersetzt werden – auch Arztausweise, die laut ausgewiesenem Gültigkeitsdatum noch länger gültig wären. Der Ausweis kann 3 Dinge:
er weist Sie als Arzt oder Psychotherapeut aus
er verschlüsselt Daten
er erstellt die qualifizierte elektronische Signatur, die rechtlich gleichwertig mit der handschriftlichen Unterschrift ist und u.a. für eRezepte benötigt wird
Praxisausweis (SMC-B)
30.06.2026
Es müssen alle Ausweise der Generation 2.0, die nicht ECC-fähig sind, durch Ausweise der Generation 2.1 ersetzt werden. Die kleine Chipkarte, die im Kartenterminal steckt, ist der Schlüssel zur Telematikinfrastruktur. Ohne sie kommen Praxen nicht in die TI und können Anwendungen wie das eRezept, die eAU, VSDM oder die ePA nicht nutzen.
Gerätekarte für stationäre Kartenterminals (gSMC-KT)
31.12.2026
Es müssen gSMC-KT der Generation 2.0 gegen Karten der Generation 2.1. getauscht werden. Die gSMC-KT gibt dem Kartenterminal eine digitale Identität, um sich mit einem Konnektor verbinden zu können.
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