Nach Schätzungen haben sich die Honorarumsätze mit IGeL in Vertragsarztpraxen bei etwa 1,5 Milliarden Euro bundesweit eingependelt. Kinder- und Jugendärzte erbringen im Vergleich zu anderen Facharztgruppen IGeL in relativ geringem Umfang. Da in Kinderarztpraxen IGeL seltener verbracht werden, sind die Modalitäten zur Erbringung und Liquidation von IGeL häufig nicht allumfänglich geläufig.
Liquidation bei IGeL nicht erfolgsabhängig
Es ist nachzuvollziehen, dass bei als IGeL berechneten Wunschleistungen ein nicht zu beanstandendes Ergebnis erwartet wird.
Beispiel:
Bei einem Kind wird wegen einer Adipositas eine Behandlung mit IGeL durchgeführt. Nach anfänglicher Rückbildung der Fettleibigkeit bildet sich die Adipositas wieder im ursprünglichen Umfang aus. Mit Hinweis auf das nicht zufriedenstellende Ergebnis wird die Begleichung der Liquidation ganz oder teilweise verweigert.
Aufklärung über die Kosten
Ein Kostenvoranschlag ist bei der Erbringung von IGeL nicht erforderlich, es wird aber dringend dazu geraten. In dem Behandlungsvertrag sollten die voraussichtlichen Kosten benannt werden, insbesondere wenn es sich um kostspielige IGeL handelt. Immer wieder wird im Nachhinein behauptet, die IGeL wären nicht in Anspruch genommen worden, wenn die (hohen) Kosten vorab bekannt gewesen wären. In einigen Fällen konnte mit dieser Argumentation eine deutliche Verringerung des Rechnungsbetrags erzielt werden, insbesondere, wenn die Liquidation nicht ordnungsgemäß nach der GOÄ erstellt wurde.
Rechnungslegung
Nach Umfragen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) werden nahezu die Hälfte aller IGeL pauschal liquidiert. Bei IGeL ist immer eine nach der GOÄ erstellte Liquidation erforderlich. Auch bei IGeL ist eine Begründung erforderlich, wenn der normale Steigerungsfaktor (2,3-fach) überschritten wird. Eine Abdingung ist notwendig, wenn der nach der GOÄ höchstmögliche Steigerungsfaktor (3,5-fach) überschritten wird. Möglich sind Steigerungsfaktoren mit individuellen Kommastellen, um so mit glatten Rechnungsbeträgen eine bessere Compliance zu erzielen.
Beispiel:
Am häufigsten fallen als IGeL zu liquidierende Atteste, Bescheinigungen und so weiter an, überwiegend abzurechnen nach Nummer 70 der GOÄ: 2,15-fach 5,00 Euro.
Wichtig
Keine Pauschalliquidationen, Rechnungslegung immer gemäß der GOÄ.
Die voraussichtlichen Kosten im Behandlungsvertrag darlegen, am besten durch Auflistung der wahrscheinlich zu Abrechnung gelangenden GOÄ-Positionen mit Steigerungsfaktor und Endbetrag.
Bei IGeL vorab immer schriftlichen Behandlungsvertrag schließen.
In dem Behandlungsvertrag festhalten, dass ein bestimmtes Ergebnis nicht garantiert werden kann.
Liquidationen von IGeL mit dem Zusatz „auf Verlangen“ kennzeichnen.
Besondere Leistungsausführung
Häufig wird bei der Behandlung von Erkrankungen, die auch zu Lasten der GKV behandelt werden können, eine besondere und zumeist unwirtschaftliche Behandlungsmethode verlangt. Die Erbringung von Leistungen zu Lasten der GKV erfolgt unter der Vorgabe „wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig (wanz)“. Mit dem Wunsch nach besonderen und zumeist unwirtschaftlichen Behandlungsmethoden werden auch Kinderarztpraxen immer wieder konfrontiert, besonders wenn in den Medien - vor allem im Fernsehen - über spezielle Behandlungsmethoden berichtet wird, die angeblich auch erfolgversprechender sind.
Beispiel:
Bei Befall mit Warzen wird eine Behandlung mit Laser erbeten, obwohl deren Entfernung auch durch das Auftragen von Externa mögliche wäre.
In derartigen Fällen sollte in dem schriftlichen Behandlungsvertrag ausdrücklich erwähnt werden, dass eine unwirtschaftliche Behandlungsmethode gewünscht wird, die ggf. in der Kinderarztpraxis gar nicht vorgehalten wird.
Werden IGeL erbracht und liquidiert, werden die Rechnungen erfahrungsgemäß häufig bei der Krankenkasse mit der Bitte um Kostenerstattung eingereicht. Immer wieder kommt es dann zu Nachfragen, warum die Behandlung einer Erkrankung nicht nach dem EBM – obwohl dies möglich wäre - berechnet wurde. Der schriftlich festgehaltene Wunsch, eine unwirtschaftliche Leistungsausführung zu erbringen, kann den Sachverhalt dann klären.