Zitierweise: HAUT 2025;36(6):334.
Es darf als Vorteil der GOÄ betrachtet werden, dass für die Behandlung von Selbstzahlern nicht die gleichen Grundregeln gelten, die im kassenärztlichen Bereich scharfe Grenzen ziehen.
Liquidation: unabhängig vom Fachgebiet
Was fachgerecht erbracht wurde, darf unabhängig vom eigenen Fachgebiet oder einer Teilgebietsbezeichnung auch liquidiert werden. Innerhalb der insgesamt rund 2.800 Positionen des GOÄ-Katalogs es gibt es nur minimale Ausnahmen.
Wenn sich Ekzeme auch auf die seelische Befindlichkeit der Patienten auswirken, können Dermatologen Gesprächsleistungen aus dem Abschnitt G = 800-er Leistungen aus Neurologie, Psychiatrie oder Psychotherapie erbringen und abrechnen.
Für die Beratungen und körperlichen Untersuchungen zu Beginn der Behandlung können die bekannten Positionen GOÄ 1 (gewöhnliche Beratung) oder GOÄ 3 (mindestens zehnminütiges Beratungsgespräch) angesetzt werden. Hinzu treten entsprechend der Intensität und Körperregion körperliche Untersuchungen nach den Positionen GOÄ 5 bis 8. Hautärzte untersuchen meist im Umfang der GOÄ 7. Eine neurologische Untersuchung (eingehend, nicht vollständig!) mit der GOP 800 kommt oft hinzu.
Abstriche: Selbst untersuchte sind abrechenbar
Für die Entnahme von Abstrichmaterial kann mit Ziffer GOÄ 298 einmal pro betroffenem Hautareal liquidiert werden. Untersuchen dann Hautärztinnen und -ärzte die Abstriche/Körpermaterialien selbst, dürfen sie die Laborpositionen aus den GOÄ-Abschnitten M III und M IV abrechnen. Achtung: Die Abschnitte M III und IV der GOÄ sind „technisch“ (nur kleiner Gebührenrahmen = 1,8-fach bis 2,5-fach) eingeordnet. Positionen aus dem Abschnitt „N“ der GOÄ = Histologie können dagegen als „ärztliche Leistungen“ unter Angabe der entsprechenden Begründungen sogar bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz berechnet werden! Werden solche Körpermaterialien aber an andere Ärzte oder Laborinstitute weitergegeben und dort ausgewertet, müssen diese ihre Leistungen den Patienten direkt in Rechnung stellen.
Allergietests: Anzahl der Allergene beachten
Auch spezielle Allergietests nach den GOÄ-Positionen 380 bis 391 können im Zusammenhang mit der Diagnostik bei Ekzemen anfallen. Die jeweils festgelegte Anzahl der einzelnen Allergene muss beachtet werden. Mit den Gebühren sind die Auslagen für serienmäßig lieferbare Testmittel abgegolten.
Behandlung und Behandlungsfall
Werden Ekzeme in der Hautarztpraxis direkt behandelt (z. B. Auftragen von Externa nach GOÄ 209, Verbände ab GOÄ 200, physikalisch-medizinische Leistungen des Abschnittes E der GOÄ), kann dies selbstverständlich berechnet werden. Allerdings werden den Patientinnen und Patienten meist Externa oder Medikamente verordnet, die sie dann selbst anwenden.
Wird dasselbe Ekzem über mehrere Monate hinweg behandelt, ist das Prinzip des Behandlungsfalles nach der GOÄ zu beachten. Aufgrund der Bestimmung: „1 und/oder 5 im selben Behandlungsfall nur alleine stehend oder nur einmal gemeinsam mit Leistungen > Ziffer 200“ können nämlich 1 + 5, 6, 7 oder 8 miteinander berechnet werden, sooft sie alleine stehend anfallen. Außerdem dürfen, wenn GOÄ 1 und/oder 5 erbracht werden, daneben geringer bewertete Leistungen (z. B. 200, 250 oder 548/549) in der Abrechnung weggelassen werden. Werden dabei teure Salben oder Medikamente verbraucht, so dürfen Auslagen dafür ohne Abrechnung der zugrunde liegenden Ziffer entsprechend § 10 GOÄ angesetzt werden.
Der in der GOÄ so definierte Behandlungsfall beginnt – auch wegen desselben hartnäckigen Ekzems – am Folgetag des Folgemonats von Neuem.