Skip to main content

Dieser Beitrag ist nur für Mitglieder verfügbar!

Dermatologie, Abrechnung Dermatologie Abrechnung
EBM/GOÄ-Tipp | Dermatologie

Hinweise zur Abrechnung der Kryotherapie

Der Beitrag gibt einen Überblick zur Abrechnung der Kryotherapie in der Dermatologie. Im Fokus stehen u. a. die EBM-Ziffern 10340 und 10341 sowie die GOÄ-Positionen 740 und 698. Ergänzt wird dies durch klare Vorgaben zu Steigerungsmöglichkeiten und Sachkosten.


15.01.2026
H. Pasch
Teilen auf:
drucken Gefällt mir merken

Kryotherapie ist die lokale Anwendung von Kälte an Haut oder Schleimhaut, um krankhaftes oder kosmetisch störendes Gewebe zu zerstören. Dabei können sowohl gutartige Hautveränderungen wie beispielswiese Warzen, Keloide oder Pigmentflecken, aber auch maligne Veränderungen behandelt werden. Als Vereisungsmittel wird heute in der Regel flüssiger Stickstoff eingesetzt.

Eine weitere Form der Kältetherapie ist die lokale Applikation von Kälte zur Oberflächenanästhesie beispielsweise mit Chloräthylspray, ohne dass es zur Zerstörung von Zellgewebe kommt. Diese Form der Oberflächenanästhesie ist jedoch im Hautbereich weder im EBM noch in der GOÄ gesondert abrechenbar; sie ist immer Teil der Hauptleistung. Als Beispiel sei hier die analoge Abrechnung der Nr. 2440 GOÄ genannt, die Laserbehandlung von Besenreiservarizen und anderen gutartigen Hautveränderungen. Substanzen zur Oberflächenanästhesie sind im Übrigen auch in der GOÄ nicht als Auslagen berechenbar (§ 10, Abs. 2, Nr. 2).

EBM

Im EBM können kryochirurgische Eingriffe im Bereich der Haut mit der GOP 10340 abgerechnet werden; denn in der Präambel zum Kapitel 2.3 (kleinchirurgische Eingriffe) wird ein operativer Eingriff als „Eröffnung von Haut und/oder Schleimhaut“ definiert, ohne dass Methoden des Eingriffs genannt werden.

Damit treffen alle Abrechnungsmöglichkeiten der GOP 10340 zu und damit auch die bis zu fünfmal mögliche Abrechnung bei kryotherapeutischer Entfernung von Naevuszellnaevi, wenn sie mit dem ICD-Code D22.- entsprechend codiert werden (vgl. Wirtschaftsmagazin für die hautärztliche Praxis Ausgabe 6/2025).

Entsprechend kann auch die kryochirurgische Entfernung von mehr als fünf Warzen in einer Sitzung mit der GOP 10341 abgerechnet werden, denn nur die Entfernung von bis zu fünf Warzen ist im Anhang 1 des EBM als mit der Grundpauschale abgegolten vermerkt.

In den letzten Jahren hat auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) klargestellt, dass die Kryotherapie nach der GOP 02300 (textgleich mit GOP 10340) abzurechnen ist, wenn die Kryotherapie eine Eröffnung von Haut und/oder Schleimhaut bewirkt.
 

GOPLeistung

Punkte

Honorar in €/2026

Prüfzeit

10340Kleinchirurgischer Eingriff I und/oder primäre Wundversorgung und/oder Epilation

58

7,39

3 Min. TP

10341Kleinchirurgischer Eingriff II und/oder primäre Wundversorgung mittels Naht

129

16,44

5 Min. TP

                      Punktwert 2026: 12,7404 Cent

GOÄ-Nr.Leistung

Punkte

x 1,0/€

x 2,3/€

x 3,5/€

698Kryochirurgischer Eingriff im Enddarmbereich

200

11,66

26,81

40,80

740Kryotherapie der Haut, je Sitzung

71

4,14

9,52

14,48

Tab.: Übersicht der Positionen für die Kryotherapie in EBM und GOÄ


Sachkosten

Die Substanzen für die Anwendung bei kryochirurgischen Leistungen sind in den abrechnungsfähigen Leistungen nicht enthalten. Meist sind sie als Sprechstundenbedarf zu beziehen. Einzelheiten sind in den KV-eigenen Sprechstundenbedarfsvereinbarungen nachzulesen.

GOÄ

Die klassische Abrechnungsposition für die Kryotherapie ist in der GOÄ die Nr. 740, bewertet mit 71 Punkten. Sie ist jedoch nur einmal pro Sitzung abrechenbar, unabhängig von der Anzahl der entfernten Hautveränderungen.

Eine eigene Abrechnungsposition in der GOÄ hat der kryochirurgische Eingriff im Enddarmbereich mit der Nr. 698, der mit 200 Punkten bewertet ist.

Beide Leistungen können, falls die Voraussetzungen des § 5 GOÄ erfüllt werden, natürlich auch über den Schwellensatz gesteigert werden. Dies ist beispielhaft möglich bei mehreren Entfernungen in einer Sitzung oder auch bei relativ unruhigen Patienten. In beiden Fällen greift hier der Zeitfaktor.

Sachkosten

Die Kosten für Mittel zur Durchführung von kryochirurgischen Leistungen sind in den abrechnungsfähigen Leistungen grundsätzlich nicht enthalten und können gesondert gemäß § 10, Abs. 1 GOÄ berechnet werden.

Dr. med. Heiner Pasch

Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) online, Empfehlungen der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft Qualitätssicherung „Kryochirurgie in der Dermatologie“.
Bundesärztekammer online, Kryotherapie und Lokalanästhesie der Haut mittels Kälteapplikation.
Kommentar zur GOÄ, begründet von Dr. med. D. Brück.
Der Kommentar zu EBM und GOÄ; begründet von Wezel/Liebold.