Jahresausblick 2026: Neuerungen in der digitalen Praxis
Auch in diesem Jahr stehen Veränderungen und Neuheiten in der digitalen Versorgung an. Für die hausärztliche Praxis wird unter anderem der kommende elektronische Medikationsplan als Teil der ePA relevant.
Verschlüsselung der Telematikinfrastruktur (TI)
Zum Jahresstart erfolgt der Wechsel der Verschlüsselungsalgorithmen für die TI von RSA 2048 auf ECC 256, einem Verschlüsselungssystem, dass auf elliptischen Kurven basiert und schnellere sichere Verbindungen gewährleisten soll. Tausende TI-Komponenten wurden dazu im vergangenen Jahr in den Praxen ausgetauscht. Ein kurzer Check der Komponenten in der Praxis kann für einen reibungslosen Übergang hilfreich sein: Ist der Konnektor ECC-fähig? Sind die Updates für das Praxisverwaltungssystem (PVS ) und den KIM-Dienst installiert? Was sagt das Gültigkeitsdatum auf den verbliebenen Arzt- bzw. Praxisausweisen? Laufen diese vor dem 30. Juni ab, müssen sie trotz der Übergangszeit rasch ausgetauscht werden.
PVS im Übergang
Sollte ihr Praxisverwaltungssystem noch nicht über das erforderliche Zertifikat für die elektronische Patientenakte verfügen, gilt nun eine Übergangsregelung: Das alte System kann noch neun Monate für ihre Abrechnung genutzt werden. Diese Frist kann auf 18 Monate verlängert werden, sofern sie demnächst Ihre Praxis aufgeben wollen und ein PVS-Wechsel deshalb nicht mehr in Frage kommen. Das gleiche gilt bei Krankheit oder Elternzeit. Ohne entsprechende Zertifizierung darf ein PVS künftig nicht mehr für die Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung eingesetzt werden.
Datenschutz in der ePA
Das Jahr startet mit zwei neuen gesetzlichen Regelungen zum Schutz sensibler Gesundheitsdaten in der ePA. Erstens dürfen Praxen in begründeten Einzelfällen nun davon absehen, Daten in die ePA einzustellen, sofern erhebliche therapeutische Gründe, die Rechte Dritter oder gewichtige Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Kindeswohls dagegensprechen. Zweitens sind Abrechnungsdaten nur noch für Patientinnen und Patienten sichtbar.
Die neuen Regelungen sind als Teil des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege in Kraft getreten.
Medikationsplan in der ePA
Nach einer Testphase in ausgewählten Regionen, die im Juli beginnt, soll ab Oktober eine weitere Anwendung der ePA bundesweit schrittweise eingeführt werden – der elektronische Medikationsplan. Im Rahmen des digital gestützten Medikationsmanagements (dgMP) soll dieser sowohl als Medikationsliste dienen, als auch einen Überblick über alle Arzneimittel geben, die Patientinnen und Patienten einnehmen. Der elektronische Medikationsplan steht dabei wie bisher Patienten zu, die mindestens drei zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnete Medikamente über einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen anwenden.
Auch die Testphase der Volltextsuche soll in diesem Jahr beginnen. Die bundesweite Einführung ist jedoch erst für 2027 geplant.
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)